Antrag zur Aufnahme eines TOP´s im Kreisausschuss (13.06.) und Kreistag (16.06.); gem: § 22 i.V. m. § 7 GO: „Wiederinbetriebnahme des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen“

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V. i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Antrag zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die kommenden Sitzungen des Kreisausschusses (13.06.) und des Kreistagses (16.06.2016)gem. § 22 i.V.m. § 7 GO

Hildesheim, 30.05.2016

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt “Wiederinbetriebnahme des Hartsalzwerkes Siegfried- Giesen“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung a) des Kreisaussschusses und b) des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:
Die geplante Wiederinbetriebnahme des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen stärkt die Wirtschaftskraft des Nordkreises und damit auch die unserer gesamten Region. Mit der Reaktivierung des Betriebes plant das weltweit tätige Unternehmen K+S KALI GmbH (früher Kali und Salz AG) eine auf Jahrzehnte ausgerichtete Kaliproduktion am Standort Sarstedt/Giesen. Dies ist wie jeder Auf- oder Ausbau des produzierenden Gewerbes grundsätzlich zu begrüßen.

Das für die Reaktivierung erforderliche bergrechtliche Planfeststellungsverfahren des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie ist aufgrund der von Bergbaubetrieben ausgehenden Gefahren und Umweltbelastungen sowie Veränderungen des Landschafts-bildes und den bekannten Altlasten, die die Kaliindustrie der vergangenen Jahrzehnte an verschiedenen Standorten verursacht hat, mit besonderer Sorgfalt und einer größtmöglichen Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Abgeordneten des Kreistages zu gestalten. Dies gilt insbesondere für den Verfahrensteil, auf den der Landkreis als Wasserbehörde entscheidenden Einfluss hat.

Besonders im Focus stehen der anlagenbedingte Flächenverbrauch und der Flächen-verbrauch durch eine weitere Halde sowie die Frage der wasserrechtlichen Genehmigung. Wichtig sind dabei das durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie und das WHG vorgegebene Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot.

Ob das von K+S beantragte Verfahren die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen erfüllt bzw. dem Stand der Technik entspricht, ist derzeit strittig.

Die Kreisverwaltung hat angegeben, dass bestimmte Genehmigungen und Erlaubnisse vom beantragten Planfeststellungsbeschluss ausgenommen werden sollen, da bis auf wenige Ausnahmen erforderliche Detailplanungen für wasserrechtliche Erlaubnisse fehlen. Hierzu soll K+S zu gegebener Zeit die entsprechenden Genehmigungen und Erlaubnisse in Sonderbetriebsplänen beantragen.

Die Bedeutung des Vorhabens und die Unklarheiten in den dafür angesprochenen Fragen erfordern, dass vor einer wasserrechtlichen Entscheidung des Landkreises eine öffentliche Beratung im Kreistag erfolgt.

Wir bitten daher um eine umfassende Sachdarstellung der Verwaltung zu allen wichtigen Entscheidungskriterien.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Berndt                                       gez. Dr. Bernd Fell
Vorsitzender der Gruppe CDU/FDP                     Stellv. Vorsitzender der Gruppe CDU/FDP

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