Christian Berndt: Keine weitreichenden Verbote aus ideologischen Gründen

Hildesheim, 23.06.2016

Christian Berndt: Keine weitreichenden Verbote aus ideologischen Gründen!
CDU-Kreistagsfraktion stellt sich hinter die Angler

„Das ist mir im Sinne der Angler in Stadt und Landkreis Hildesheim bei weitem zu viel“ empört sich Christian Berndt, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, „in der Regel soll das Angeln laut Kreisverwaltung zwar erlaubt bleiben, allerdings müssten sich besonders die 900 Mitglieder im Hildesheimer Sportfischer-Verein in Zukunft auf erhebliche Einschränkungen einstellen.“

Vor allem auf vielen Flusskilometern entlang der Saale rund um Elze, der Beuster rund um Diekholzen, der Nette zwischen Holle und Bockenem, aber auch entlang der Leine an der nordwestlichen Landkreisgrenze und in einem kurzen Stück bei Holle/Grasdorf drohen Angelverbote.
„Auch wenn es sich letztendlich um die Umsetzung einer FFH-Richtlinie der EU handelt, würde eine von mir geführte Kreisverwaltung zumindest vor der Ausweisung solcher Naturschutzgebiete umfangreiche Gespräche mit den Anglern und Sport-fischern führen. Empfehlungen des dem grünen Umweltmysterium untergeordneten Landesamtes NLWKN und des Landkreistages würde ich ohne vorherige Gespräche vor Ort nicht übernehmen. Alle beteiligten Landesbehörden sind offenbar nicht auf die Idee gekommen, obwohl es sich bei den Betroffenen um einen anerkannten Naturschutzverband handelt; mit über 90.000 Mitgliedern in 335 Vereinen übrigens der größte in Niedersachsen“, betont Christian Berndt, der auch Landratskandidat ist.

„Naturschutz ist gut und wichtig und auch wir als CDU-Fraktion sind selbstverständ-lich dafür. Aber zum einen handelt es sich beim Anglerverband Niedersachsen e.V.ohnehin um einen anerkannten Naturschutzverband der nicht nur hegt, unter anderem durch das Aussetzen tausender Jungfische allein in und um Hildesheim,und auch pflegt, zum Beispiel durch Uferschutz. Ideologische Verbohrtheit ist hier -wie überall- fehl am Platze und wird es mit mir als Landrat nicht geben. Verbote würde ich allgemein nur verhängen, wenn der Schutzzweck des Gebietes es ausdrücklich vorsieht. Im übrigen wäre dann dort auch das Betreten der Gebiete untersagt, inklusive Bade-, Camping-und Paddelboot. Und das beträfe nicht nur die Sportfischer. Anders herum halte ich es für richtig: Kein Misstrauensvotum gegen die Angler und insofern Einzelfallprüfungen ausnahmsweise für Verbote, wo absolut nötig, aber nicht umgekehrt“, so Christian Berndt abschließend.

 

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