Grundwasseruntersuchung im Bereich Kali und Salz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:

Werden Sie die in der Vorlage 1147/XVIII vom 03.06.2021 angegebenen Monitoring-Berichte Grund- und Oberflächenwasser, Hartsalzwerk Siegfried – Giesen für die Jahre 2014 bis 2020 den Kreistagsabgeordneten für die öffentliche Beratung zur Verfügung stellen?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender    


Derneburger Teichlandschaften

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.06.2022

Derneburger Teichlandschaften

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf das als Anlage beigefügte Schreiben bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Trifft es zu, dass in der Zeit um Pfingsten in Derneburg aus dem Mariensee das Wasser abgelassen wurde?

Wenn ja: Wann und von wem ist in welcher Form untersucht worden, ob und mit welchen Auswirkungen diese Handlung zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines natürlichen oder naturnahen Bereichs eines fließenden oder stehenden Binnengewässers geführt hat?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

065- Antwort    


ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 20.06.2022

ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat, Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim, 9-Euro-Ticket

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie unter Hinweis auf unsere Anfrage vom 24.05.2022 und Ihre Antwort vom 17.06.2022 um Beantwortung folgender Fragen:

Nr. 2.2 letzter Satz der Tarifbedingungen des ROSA Tarifverbundes lautet:

„Bei rein schienenbezogenen Relationen im Bereich der Lammetalbahn gilt ausschließlich der Niedersachsentarif, die ROSA Tarife finden hier keine Anwendung.“

Daraus folgt, dass zumindest mit einem Azubi Abo PS 6 für 114,20 € oder einer Monatskarte Mobil Azubi Abo für 57,10 € auch die schienenbezogenen Relationen im Bereich der Lammetalbahn genutzt werden können.

Ist dies zutreffend oder aus welchen Gründen nicht zutreffend?

Welche Strecken (von wo nach wo) sind die schienenbezogenen Relationen im Bereich der Lammetalbahn im Bereich Rosa?

Wie viele Azubis und Schüler nutzen derzeit die Lammetalbahn und erhalten dafür derzeit den Zuschuss von 30 % nach der Schülerbeförderungssatzung? Wie hoch ist dieser Zuschuss für April 2022 insgesamt?

Wie viele Azubis und Schüler haben derzeit in jeweils welcher Stufe a) ein Azubi Abo und b) eine Monatskarte Mobil Azubi Abo?

Wie viele a) Azubis und b) Schüler haben nach der Schülerbeförderungssatzung für April 2022 einen Zuschuss erhalten? Wie hoch war der Zuschuss für April 2022 a) bei den Auszubildenden insgesamt und b) bei den Schülern insgesamt?

Mit der Vorlage 196/XIX vom 17.052022 wird für die Schülerbeförderungssatzung ein neuer § 8 und darin folgende Abs. 2, 3 und 4 sowie ein neuer § 9 vorgeschlagen:

„(2) Schülern und Schülerinnen des Sekundarbereiches II und Auszubildenden die den ÖPNV im Tarifverbund ROSA und den Schienennahverkehr sowie den Schülerinnen und Schülern im Sekundarbereich II, die den freigestellten Schülerverkehr nutzen, erstattet der Landkreis Hildesheim nach Vorlage der für den Schulweg angeschafften Fahrkarte, die Kosten der für den Schulweg

(Wohnort – Schule) notwendigen Fahrkarte unter Abzug einer monatlichen Eigenbeteiligung in Höhe von 25,-€.

(3) Voraussetzung für die Erstattung von Schülerbeförderungskosten des Sekundarbereiches II ist, dass der/die Schüler/Schülerin seinen ersten Wohnsitz im Landkreis Hildesheim hat.

(4) Der Besuch des Sekundarbereiches II ist auf geeignete Weise nachzuweisen.“

§ 9 (1) Diese Satzung tritt am 01.08.2022 in Kraft.“

Ist Fördervoraussetzung (siehe Abs. 2 Satz 1), dass der ÖPNV im Tarifverbund ROSA und der Schienennahverkehr genutzt werden? Ist die Nutzung des ÖPNV im Tarifverbund ROSA auf das Gebiet des Tarifverbundes ROSA beschränkt? Ist die Nutzung des Schienennahverkehrs nicht auf das Gebiet des Tarifverbundes ROSA beschränkt?

Ist es zutreffend (siehe Abs. 2), dass der Zuschuss im Gegensatz zur bestehenden Regelung nicht mehr beim Erwerb der Fahrkarte erfolgen soll? Wer soll die Auszahlung vornehmen und welche Kosten sind damit verbunden?

Aufgrund welcher Beschlüsse des Aufsichtsrates oder des Gesellschafters der RVHi werden derzeit beim Erwerb der Monatskarte 30% Zuschuss gewährt?

Was ist mit (siehe Abs. 3) „ersten Wohnsitz“ gemeint? Warum wird von Auszubildenden kein „erster Wohnsitz“ im Landkreis Hildesheim gefordert?

Ist in Abs. 4 mit „Besuch des Sekundarbereiches II“ gemeint, dass alle Schüler und Schülerinnen des Sekundarbereiches II nachweisen sollen, dass sie tatsächlich die Schule besuchen oder besucht haben? Wer soll dies in welcher Form bestätigen? Warum wird für Auszubildende ein solcher Nachweis nicht gefordert?

Warum soll die Satzung (siehe § 9) und somit der Anspruch erst am 01.08.2022 in Kraft treten? Warum sollen vor dem 1.8.2022 keine Tickets für 25 € verkauft werden dürfen?

Wir hatten Sie mit Schreiben vom 11.03.2022 zu den im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) genannten Voraussetzungen für eine Landesförderung für „Schüler- und Azubi-Tickets“ (438.232 € für den Landkreis Hildesheim) u.a. gefragt:

„1. Welche der dort genannten Bedingungen werden vom Landkreis Hildesheim derzeit nicht erfüllt? Welche dieser Bedingungen sind seit dem Entwurf zu Art. 9 des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.08.2021 (Drucksache 18/9885) geändert worden oder neu hinzugekommen?“

Darauf haben Sie u. a. geantwortet:

„Über die Gültigkeit auf den Relationen, die in Kommunen außerhalb des Landkreises Hildesheim führen, muss mit den jeweiligen Landkreisen bzw. Aufgabenträgern verhandelt werden. Hierzu wären dann auch Beschlüsse der jeweiligen Organe der Landkreise bzw. Aufgabenträger erforderlich.“

Dazu haben wir Sie am 24.05.2022 gefragt:

„Welche gesetzlichen Regelungen (Fundstelle) fordern dies?“

Darauf haben Sie nun geantwortet:

„Das ist nicht gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus der Praxis.“

Diese Antwort ist u. E. unbrauchbar.

Wir fragen Sie daher:

Welche Kosten entstehen bei den anderen Landkreisen bzw. Aufgabenträgern (Region Hannover, Landkreis Peine, Landkreis Wolfenbüttel usw.), wenn sie der „Gültigkeit der Relationen“ zustimmen?

Erhält der Landkreis Hildesheim die Landesförderung für „Schüler- und Azubi-Tickets“ (438.232 €), wenn alle anderen Landkreisen bzw. Aufgabenträgern (Region Hannover, Landkreis Peine, Landkreis Wolfenbüttel usw.) der Gültigkeit der Relationen zustimmen?

Wir haben Sie gefragt:

„Aus welchen Gründen ist es für den Erwerb des Mobil Azubi-Abo PS 6 für 57,10 €/Monat oder PS HI für 21,40 €/Monat erforderlich, über eine Monats-/Jahreskarte der benachbarten Verbundräume (GVH, VRB, VSN, VHP) oder des Niedersachsentarifs zu verfügen?“

Darauf haben Sie geantwortet:

„Dies ergibt sich aus den Beförderungsbedingungen des ROSA-Tarifverbundes.“

Diese Antwort ist u. E. unbrauchbar.

Wir fragen Sie daher:

Wer hat wann, in welcher Form und mit welcher Begründung diese Bedingung gestellt?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender    


Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim (zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 09.12.2021)

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 16.06.2022

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim (zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 09.12.2021)

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

gem. der vom Kreistag am 09.12.2021 auf Grundlage des § 57 Abs. 3 NKomVG beschlossenen rechtswidrigen Zuwendungsrichtlinie erhalten die Fraktionen für ihre Personal- und Sachkosten Zuwendungen, die von Ihnen ausgezahlt und geprüft werden.

Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In welcher Höhe hatte die CDU-Fraktion nach der o. a. Richtlinie Anspruch auf Zuwendungen
  1. im Jahr 2021 insgesamt
  2. im Monat November 2021
  3. im Monat Dezember 2021?

2. Wie und aufgrund welcher einzelnen Bestimmungen und Verfahren kann die Höhe der
o. a. Zuwendungen nachvollziehbar ermittelt werden?

3. Sind der CDU-Fraktion die Zuwendungen, die ihr für das Jahr 2021 zustehen, nach ihrer           Auffassung vollständig ausgezahlt worden? Wenn nein, wann soll welche Restzahlung erfolgen?

Begründung:

Die Fraktionen des Kreistages erhalten aus Steuermitteln Zuwendungen für die Geschäftsführung. Über deren Höhe hat der Kreistag zu entscheiden: Unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes.

Am 09.12.2021 hat der Kreistag auf Antrag der Gruppe SPD-Grüne-Linke-GUT-Die Partei die
o. a. rechtwidrige Zuwendungsrichtlinie beschlossen und die Zuwendungen insbesondere für die SPD, Grüne und Linke deutlich angehoben, aber für die CDU drastisch gesenkt. An die CDU-Fraktion wurden selbst die gesenkten Zuwendungen erst nach und nach aufgrund verschiedener Nachfragen nur teilweise ausgezahlt. Eine vollständige Auszahlung ist u. E. noch immer nicht erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender    


Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim, Werner-von-Siemens-Schule, Walter-Gropius-Schule und Herman-Nohl-Schule

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 16.06.2022

Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim

Werner-von-Siemens-Schule, Walter-Gropius-Schule und Herman-Nohl-Schule

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 30.05.2022 zu der Vorlage 193/XIX vom 06.05.2022 beschlossen:

„Die Verwaltung wird aufgefordert die für die Fortsetzung der Planungen für die beruflichen Schulen Werner-von-Siemens-Schule, Walter-Gropius-Schule und Herman-Nohl-Schule notwendigen Planungsleistungen auszuschreiben.“

Bitte teilen Sie uns mit, ob und aus welchen Gründen für diesen unbestimmten Beschluss über Planungsleistungen in Höhe von über einer Millionen Euro der Kreisausschuss und nicht der Kreistag zuständig ist und ob dazu eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes erforderlich oder anzustreben ist.

Begründung:

Zur Begründung verweisen wir auf unsere Anfrage vom 16.06.2022 zum Thema „Neubau der Werner-von-Siemens-Schule und der Walter-Gropius-Schule an einem gemeinsamen Standort (Schulcampus)“.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

  060 – Antwort der Verwaltung v. 06.07.2022(2)


Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim, Werner-von-Siemens-Schule und Walter-Gropius-Schule

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 16.06.2022

Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim

Werner-von-Siemens-Schule und Walter-Gropius-Schule

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die CDU-Kreistagsfraktion spricht sich grundsätzlich für einen Neubau der Werner-von-Siemens-Schule und der Walter-Gropius-Schule an einem gemeinsamen Standort (Schulcampus) aus.

Bitte teilen Sie uns möglichst kurzfristig mit, welche Grundstücke in der Stadt Hildesheim für dieses Vorhaben a) grundsätzlich geeignet wären und b) unter welchen Voraussetzungen zur Verfügung stehen.

Begründung:

Seit Jahren ist anerkannt, dass ein Neubau der o. a. Schulen erforderlich ist. Insbesondere Feuerschutz und notwendige energetische Sanierungen sind in einem Bestandsobjekt nur bedingt umzusetzen und für Kompromisslösungen im Bestand nur unverhältnismäßig aufwendig. Einen Neubau zu ermöglichen, sollte das gemeinsame Bestreben von Landkreis Hildesheim und der Stadt Hildesheim sein. Eine Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein eines geeigneten Grundstücks. Es ist bedauerlich, dass dazu bisher keine Klarheit besteht und trotzdem seit Jahren Planungen erfolgt sind. Nun will der Landrat für eine Sanierung der berufsbildenden Schulen (Vorlage 193/XIX vom 06.05.2022) zusätzliche Planungskosten in Höhe von über einer Millionen Euro, obwohl in der Grundstücksfrage nach wie vor keine Klarheit besteht. Diese Planung bzw. diese Planungskosten und weitere Planungszeiten erscheinen nur gerechtfertigt, wenn die Möglichkeit für einen Neubau (einen Schulcampus der Werner-von-Siemens-Schule und der Walter-Gropius-Schule) ausgeschlossen ist.

Nach uns vorliegenden Informationen bieten sich für den zuvor genannten Schulcampus insbesondere Grundstücke in der Speicherstraße und der Von-Thünen-Straße an.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

061 – Antwort der Verwaltung v. 06.07.2022    

061 – Anlage

 


Öffentlicher Dienstleistungsauftrag RVHI (ÖDA) Vorabbekanntmachung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Hildesheim, 16.06.2022

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag RVHI (ÖDA) Vorabbekanntmachung

 Vorlage 213/XIX vom 31.05.2022 mit Anlagen: Entwurf-EU-Formular und Ergänzendes Dokument: Angabe der mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste im Landkreis Hildesheim verbundenen Anforderungen, Ergänzendes Dokument im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 2 i. V. m.
§ 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

bitte teilen Sie uns mit, ob eine Aufnahme des Regionalverkehr Hildesheim in andere Verkehrsverbünde (z. B. den Großraum Hannover) erschwert oder zeitlich ver- oder behindert werden könnte, wenn die Vorabbekanntmachung nicht den Hinweis enthält, dass eine solche Aufnahme oder entsprechende Erweiterung des Verkehrsverbundes angestrebt wird.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender