Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V. i. A.
Hildesheim, 26.04.2018
Anfrage gemäß § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
die durch das Hochwasser im Sommer 2017 an Gebäuden und der Infrastruktur entstandenen Schäden sind noch lange nicht behoben. Den Menschen in den betroffenen Bereichen wurde durch die jeweiligen Ortsfeuerwehren aber auch weiteren Rettungskräfte bis an deren Belastungsgrenze geholfen.
Nach einem Presseartikel der HiAZ vom 19.04.2018 müssen einige Gemeinden Erstattungen für auswärtige Einsatzkräfte leisten, wovon bereits zwei Gemeinden einen Antrag auf Bezuschussung der Einsatzkosten beim Landkreis Hildesheim gestellt haben.
Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Welche Gemeinden haben bereits einen Antrag auf Erstattung an den Landkreis gestellt und in welcher Höhe?
- Welche Gemeinden haben angekündigt, einen solchen zu stellen?
- Wie hoch wird schätzungsweise der Gesamtaufwand für die insgesamt eingesetzten Feuerwehrkräfte und weiteren Rettungskräfte sein?
- Wie hoch wird davon der monetäre Anteil für die zu beantragende Bezuschussung sein?
- Mit welchen Gemeinden sind bisher mit welchen Ergebnissen Gespräche hinsichtlich einer Kostenbeteiligung des Landkreises geführt worden?
- Gegenüber welchen Gemeinden sind wann und auf welcher Grundlage und welchen Kriterien Zusagen auf Übernahme von welchen Kosten gemacht worden?
Weiterhin bitten wir mitzuteilen, ob für zukünftige – ähnliche – Situationen Verfahrensschritte bzw. schriftlich fixierte Ablaufpläne erarbeitet wurden, um ein schnelleres und transparentes Verfahren für alle Beteiligten sicherzustellen.
Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass der „Bericht Maßnahmen zum Hochwasserschutz“ (sh. KT-Beschluss vom 28.09.2017) in der Kreistagssitzung am 25.06.2018 vorgestellt wird.
Für die Beantwortung der o.g. Fragen bis zum 16.05.2018 sind wir Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Brinkmann Dr. Bernhard Evers Arbeitskreissprecher Arbeitskreissprecher
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion