Archiv des Autors: Fraktion

Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Fusion der Berufsbildenden Schulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 14.03.2024

 

Fusion der Berufsbildenden Schulen
Werner-von-Siemens-Schule und Walter-Gropius-Schule
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Tagesordnungspunkt „Fusion der Berufsbildenden Schulen: Werner-von-Siemens-Schule und Walter-Gropius-Schule“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag spricht sich dafür aus, die Werner-von-Siemens-Schule und die Walter-Gropius-Schule zu einer Schule zu fusionieren. Der Landrat wird gebeten, dies der Schulaufsicht kurzfristig mitzuteilen.

Begründung:

Die Schulleitungen haben sich in der Vergangenheit wiederholt für eine Fusion ausgesprochen. Aufgrund der bekanntgewordenen Personalentscheidung ist jetzt eine gute Gelegenheit dafür gegeben, auch im Hinblick auf eine Personalkosteneinsparung. Zudem ist die Fusion auch im Hinblick auf den angestrebten gemeinsamen Standort zweckmäßig. Sie sollte daher umgesetzt werden.

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Ausweitung des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Sarstedt

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.03.2024

Ausweitung des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Sarstedt
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt

Ausweitung des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Sarstedt

in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Für die Beratung in den o. a. Gremien ist die Vorlage der Stadt Sarstedt (BV/017/2024) diesem Antrag beigefügt (s.u.). Es ist zu erörtern, von wem und wann welche Zusagen getroffen worden sind und aus welchen Gründen keine Finanzierung durch den RVHi vorgesehen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Vorlage BV-017-2024pdf

 


Aktuelle Stunde zur Situation der Berufsbildenden Schulen in Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 07.03.2024

 

S. O. S – B B S

Aktuelle Stunde zur Situation der Berufsbildenden Schulen in Hildesheim

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die CDU-Kreistagsfraktion beantragt für die Kreistagssitzung am 14.03.2024 gem. § 21 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim in der XIX. Wahlperiode eine Aktuelle Stunde zum o. a. Thema.

Zudem beantragen wir bereits jetzt bei diesem Tagesordnungspunkt die Sitzung zu unterbrechen, um insbesondere den Betroffenen die Gelegenheit zur Darlegung ihrer Situation zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Krankenhausversorgung im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 29.02.2024

 

Krankenhausversorgung im Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt

Krankenhausversorgung im Landkreis Hildesheim

in die Tagesordnung der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages am 14.03.2024 aufzunehmen.

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Förderung der Kinderbetreuung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim 26.02.2024

Förderung der Kinderbetreuung

Beschlussvorschlag

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Beratungspunkt „Förderung der Kinderbetreuung“ der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Jugendhilfeausschusses, des Ausschusses für Soziales, Jugend und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung eine überarbeitete Fassung

a) der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag),

b) der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege sowie

c) der Grundsätze über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder vorzulegen mit dem Ziel, dass

  • der Anteil der Städte und Gemeinden an dem vom Landkreis und den Städten und Gemeinden aufzubringenden Gesamtbetrag für Kinderbetreuungskosten nach o.a. Buchstaben a) und b) zumindest schrittweise auf max. 10 % abgeschmolzen wird und
  • eine stärkere Förderung der Tagesmütter erfolgt.

Daher ist in die Neufassung der o.a. Vereinbarung eine Regelung aufzunehmen, die den Anteil der Städte und Gemeinden an den Personalkosten deutlich absenkt. Dazu ist eine Änderung des § 6 erforderlich.

Ferner ist die Förderung des Landkreises für die Schaffung bzw. die Erhaltung von Plätzen von Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderspielkreisen und Kinderhorten deutlich zu erhöhen. Dafür sind die in Nr. 1.4 der o. a. Grundsätze angegebenen Prozentsätze deutlich anzuheben (bisher 55 bzw. 57,5 % der zuwendungsfähigen Kosten).

Eine Sonderregelung ist für die Kommunen zu treffen, die Bedarfszuweisungen erhalten oder bei einer weiteren Übernahme der Kosten für die Kinderbetreuung auf die Erfüllung eigener Aufgaben fast vollständig verzichten müssten.

  1. Der Landkreis fordert vom Land eine deutlich höhere Förderung für die den Kommunen übertragene Aufgabe der Kinderbetreuung und eine vollständige Übernahme der erforderlichen Personalkosten für die Betreuung der Kinder, die seit dem 01.08.2018 einen Rechtsanspruch auf beitragsfreie Förderung in einer Tageseinrichtung haben.
  2. Der Landrat wird beauftragt, die Forderung gem. Nr. 2 dem Landtag zu übermitteln.

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Nds. Hinweisgebermeldestellengesetz – Einrichtung einer internen Meldestelle

Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion

 

„Interne Meldestelle“

Die CDU-Kreistagsfraktion will die Beschäftigten der Kreisverwaltung, die Rechtsverstöße melden, mehr als bisher vor möglichen Repressalien schützen. Dazu will sie im Kreistag gemäß einem Antrag vom 22.02.2024 einen Beschluss herbeiführen, weil neben der Landesverwaltung nunmehr auch die Kommunen, kommunale Anstalten und Zweckverbände eindeutig verpflichtet sind, mindestens eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben. Ausgenommen davon sind Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Kommunen und Beschäftigungsgeber mit jeweils in der Regel weniger als 50 Beschäftigten.

Seit dem 18. Dezember 2021 existiert die EU‐Whistleblower‐Richtlinie (HinSch-RL). Auf Bundesebene erfolgte die Umsetzung jedoch erst am 02. Juli 2023 (HinSchG) und der Niedersächsische Landtag hat erst am 14. Dezember 2023 das Niedersächsische Hinweisgebermeldestellengesetz (NHinMeldG) beschlossen, das am 20. Dezember 2023 in Kraft trat.

Der Beschluss der CDU-Kreistagsfraktion zielt darauf ab, dass der Landkreis unverzüglich die gesetzlich geforderte „interne Meldestelle“ einrichtet, damit über vertrauliche Kanäle Verstöße gegen EU-, Bundes- oder Landesrecht gemeldet werden können. Der CDU-Fraktionsvorsitzende hält dies für überfällig. „Wir müssen die schützen, die auf der Seite des Rechts stehen“, so Prior. Wenn Rechtsverstöße in der Verwaltung nicht konsequent geahndet werden, untergrabe dies unseren demokratischen Rechtsstaat, unsere Freiheit und unseren Wohlstand.

Die internen Meldestellen haben die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und der sonstigen in der Meldung genannten Personen zu wahren. Die Stellen müssen unabhängig und mit fachkundigem Personal sowie erforderlichen Kompetenzen ausgestattet sein, um Folgemaßnahmen treffen zu können (insbesondere Dokumentation, Sachverhaltsaufklärung, Abgabe des Verfahrens an zuständige Stellen). Erfasst sind Straftaten, bestimmte Ordnungswidrigkeiten und auch Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen. Die zuvor genannten Gesetze dienen nicht nur dem Schutz der Beschäftigten, sondern auch der Bekämpfung von Korruption und Misswirtschaft.