Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Freie Plätze in Notunterkünften/Großunterkünften

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 06.05.2026

Freie Plätze in Notunterkünften/Großunterkünften

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in der Sitzung des Kreisausschusses am 04.05.2026 haben Sie unter dem Tagesordnungspunkt „N4 – Flüchtlingssituation“ mitgeteilt, dass im Landkreis Hildesheim derzeit etwa 130 freie Plätze in Notunterkünften/Großunterkünften zur Verfügung stehen.

Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Plätze stehen in welchen Notunterkünften/ Großunterkünften in welchen Gemeinden zur Verfügung? Wie viele Plätze sind in welchen Notunterkünften/ Großunterkünften jeweils am Anfang der vergangenen sechs Monate frei?
  2. Zu welchem Zeitpunkt enden die Mietverträge der jeweiligen Unterkünfte in den einzelnen Gemeinden?
  3. Vor dem Hintergrund von 130 freien Plätzen in Notunterkünften/Großunterkünften bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
    3.1 Die Notunterkunft in Lamspringe (ehem. Realschule) weist aufgrund ihrer Lage im Südkreis eine nur eingeschränkte Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf.
    Gibt es im Kreisgebiet alternative Standorte für Notunterkünfte, die über eine bessere Lage sowie eine verbesserte ÖPNV-Anbindung verfügen? Wenn ja, welche?
    3.1.1 Für wie lange ist der Betrieb der Notunterkunft/Großunterkunft derzeit noch vorgesehen?
    3.1.2 Ist die Betreuung in der Notunterkunft durchgehend sichergestellt?
    Wenn ja, wie? Gab es beim Betrieb der Unterkunft besondere Vorkommnisse?
    Wenn ja, welche?

Begründung:

Auf die Berichte der Verwaltung und die Beratungen dazu u.a. im Ausschuss für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang sowie im Kreisausschuss weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Josef Teltemann
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang


Straßenbahnlinie 1 – Verbindung zwischen Sarstedt und Hannover

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 06.05.2026

Straßenbahnlinie 1 – Verbindung zwischen Sarstedt und Hannover

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Über den Erhalt der o.a. Straßenbahnverbindung und den Vertragsentwurf ist zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

 


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion

Hildesheim, 06.05.2026

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

In weiten Teilen des Landkreises Hildesheim wird in Notfällen die Hilfsfrist von 15 Minuten seit Jahren nicht erreicht. Zudem hat es Ende letzten Jahres drei Notfalleinsätze gegeben, zu denen die CDU-Kreistagsfraktion Aufklärung darüber verlangt,

  • warum am 27.12.2025 für das Opfer eines Sturzunfalls mit Schädelfraktur überhaupt kein Rettungsmittel eingesetzt wurde,
  • warum am 14.10.2025 bei einem Patienten mit stärksten Schmerzen (der kurz nach der Übergabe im Krankenhaus verstarb) nicht zeitnah der dafür vorgeschriebene und ausgestattete Rettungswagen (RTW), sondern lediglich ein Notfallkrankenwagen (NKTW) eingesetzt wurde,
  • warum am 21.10.2025 bei einem lebensbedrohlich Erkrankten nicht zeitnah der dafür vorgeschriebene RTW, sondern lediglich ein NKTW eingesetzt wurde.

Da sich die Fraktion bei der Aufklärung dieser Fälle seit vielen Monaten behindert sieht, hat sie sich mit u.a. Schreiben vom 26.03.2026  mit der Bitte um Unterstützung an die Landesregierung gewandt.

2026_03_26_Schreiben an_MI_MP_StA_CDU_MJ_NEU

Diese Bitte war bisher erfolglos und nach wie vor ist offen, welche Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft durchgeführt worden sind. Daher ist in der letzten Sitzung der CDU-Kreistagsfraktion beschlossen worden, durch weitergehende Maßnahmen auf eine Aufklärung der in Rede stehenden Fälle und ausreichende Leistungen des Rettungsdienstes  in allen Teilen des Landkreises hinzuwirken.

Von der CDU-Kreistagsfraktion wird jede auch nur dahingehend mögliche Entwicklung abgelehnt, dass zukünftig eine KI, Matrix oder sonstige Software darüber entscheidet, ob in Notfällen ein Rettungswagen oder Notarzt kommt oder nicht. Diese Entscheidungen müssen zweifelsfrei in der Hand von Menschen bleiben.


Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim – Einhaltung der Hilfsfrist

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 29.04.2026

Einhaltung der Hilfsfrist
Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim

Bezug:          Unsere Anfrage Nr. 471/XIX vom 21.01.2026
                        Ihre Antwort vom 16.03.2026
                        Unsere Anfrage Nr. 509/XIX vom 02.04.2026
                        Ihre Zwischennachricht vom 23.04.2026

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unsere Anfrage Nr. 471/XIX vom 21.01.2026 haben Sie am 16.03.2026 (also erst nach ca. 2 Monaten) nur ungenügend und widersprüchlich beantwortet.

Auf Seite 3 Ihrer Antwort geben Sie bspw. für den Rettungswacheneinsatzbereich Gronau eine Überschreitung der Hilfsfrist nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 BedarfVO-RettD wie folgt an:

Um mehr als

5 Minuten                                                       20 mal
10 Minuten                                                     0
15 Minuten                                                     1 mal
20 Minuten                                                     0
30 Minuten                                                     0

Wie viel Minuten maximal überschritten       26 Minuten.

Diese Angaben und entsprechende Angaben weiterer Rettungswacheneinsatzbereiche stehen im Widerspruch zueinander, da eine maximale Überschreitung von 26 Minuten bedeutet, dass zumindest ein entsprechender Einsatzwert vorgelegen haben muss.

Bitte teilen Sie uns mit, wie dieser Widerspruch zu verstehen ist.

Ferner bitten wir Sie, unsere Anfrage/Nachfrage Nr. 509/XIX vom 02.04.2026 nunmehr innerhalb einer Woche zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher – und Bevölkerungsschutz


Rettungsdiensteinsätze

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 21.04.2026

Rettungsdiensteinsätze

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

vor der Akteneinsicht vom 18.03.2026 zu den Rettungsdiensteinsätzen am 14. und 21.10. sowie 27.12.2025 hatten Sie uns mit E-Mail vom 18.03.2026 mitgeteilt, dass man uns keine Weisungen an die Disponenten der gemeinsamen Rettungsleitstelle von Stadt und Landkreis Hildesheim vorlegen und keine Tonbandaufzeichnungen über die o.a. Notfälle zeigen werde. Diese Unterlagen wurden uns bei der Akteneinsicht auch tatsächlich nicht zur Verfügung gestellt. Daher sind für uns die Abläufe bei den o.a. Einsätzen nicht nachvollziehbar.

Nach der o.a. Akteneinsicht wurden uns jedoch einige Unterlagen als Kopie für unsere Fraktionsberatungen zur Verfügung gestellt:

In der Kopie einer E-Mail des Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Hildesheim vom 14.11.2025, 20:42 Uhr, an den Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Hildesheim heißt es: „Bei dem Fall vom 14.10.2025 deutet sich ein Fehler der IRLS an, dessen Hintergründe nun aufgeklärt werden müssen. Dieser Prozessfehler (hier: Das Nicht-Ausrücken des alarmierten NKTW ist der IRLS nicht aufgefallen) ist jedoch für den NKTW-Einsatz irrelevant, sondern hätte bei jedem Einsatz vorkommen können – aber nicht dürfen!“

Und in einer Kopie eines Entwurfs aus der Stadtverwaltung vom 27.11.2025 für die Beantwortung der Anfrage vom 14.11.2025 an den Landkreis heißt es: „[Intern: In dem Einsatz vom 21.10.25 ist der Alarm durch die IRLS sofort ausgeführt worden, der anscheinend nicht bei dem Beauftragten angekommen ist. Der Fehler der IRLS war hier, dass das fehlende Abrücken des alarmierten Fahrzeuges nicht aufgefallen ist… Bei dem Einsatz am 14.10.2025 ist aus Sicht der Stadt Hildesheim und der ÄLRD hier kein Fehlverhalten der IRLS erkennbar. Hier liegt es jedoch dringender Aufklärungsbedarf beim DRK]“.

Und in der Kopie Ihres Schreibens vom 03.03.2026 an den Beschwerdeführer, der sich bei Ihnen am 08.01.2026 über den Vorfall vom 27.12.2025 beschwert hatte, werden von Ihnen Fehler eingeräumt mit dem Hinweis, dass, obwohl der Notruf weitgehend gemäß den Standardverfahren der IRLS abgewickelt worden sei, es sinnvoll gewesen wäre, aber versäumt worden sei, den Anrufer auch nach möglichen Schmerzen und Kreislaufbeschwerden zu fragen. Diese Informationen, so heißt es, seien in einem solchen Fall grundsätzlich wichtig, wären jedoch in diesem Gespräch aufgrund der Art der Anfrage nicht erfragt worden. Das disziplinarrechtliche Verfahren, welches sich aus der Dienstaufsichtsbeschwerde ergeben könnte, liege in der Zuständigkeit der Stadt Hildesheim.

Unter Hinweis auf die Vorbemerkung bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Für wann ist von Ihnen geplant, die Kreistagsgremien über den genauen Ablauf der o.a. Einsätze a) mündlich und b) schriftlich zu informieren?
  2. Ist es nach wie vor möglich, dass das Nicht-Ausrücken des alarmierten NKTW in der IRLS nicht auffällt?
  3. Ist es nach wie vor möglich, dass das Nicht-Ausrücken des alarmierten RTW der IRLS nicht auffällt?
  4. Am 19.06.2025 haben Sie öffentlich im FAQ des Landkreises behauptet:
    „Rettungswagen waren in echten Notfällen oft nicht verfügbar, wenn Sekunden zählten.“

    Am 03.07.2025 haben wir Sie mit der Anfrage Nr. 392/XIX u.a. gefragt:
    „Wer entscheidet bei einem Notruf, ob ein Fall der Notfallrettung vorliegt? Was verstehen Sie unter einem „echten Notfall“? Wer entscheidet bei der Auswertung der o. a. Einsatzdaten, was in Ihrem Sinne als „echter Notfall“ einzustufen war? Betrachten Sie als „echten Notfall“ auch die Fälle, in denen eine lebensbedrohliche Verletzung oder Erkrankung des Patienten zu erwarten, aber noch nicht eingetreten ist?“
    Darauf haben Sie am 15.09.2025 u.a. geantwortet:
    „Es gibt in keinem Gesetz etc. die Definition des „echten Notfalls“. Die Entscheidung, ob ein NKTW, R0, R1 oder RN1 alarmiert wird, trifft der Disponent anhand der SNA, die die ÄLRD zusammen mit dem Leiter IRLS abstimmen…“

    Mit unserer Anfrage Nr. 429/XIX vom 08.09.2025 haben wir Sie u.a. gefragt:
    „Wie oft war bei „echten Notfällen“ kein Rettungswagen verfügbar?“
    Darauf haben Sie am 06.10.2025 geantwortet:
    „Es wird auf die Antwort zu Frage 5 innerhalb der 2. Teilantwort der Anfrage 392/XIX verwiesen.“

    Am 15.12.2025 haben wir Sie mit der Anfrage Nr. 457/XIX u.a. gefragt:
    „Wie oft wurden in 2022, 2023, 2024 und 2025 im Bereich welcher Rettungswache
    a) RTW alarmiert
    b) NKTW alarmiert
    c) RTW alarmiert, weil kein NKTW zur Verfügung stand
    d) von einem NKTW ein RTW nachgefordert?

    Darauf haben Sie am 22.01.2026 geantwortet:
    „Das aktuelle Fahrzeugsystem erfolgt in einem Einsatz von Mehrzweckfahrzeugen. Eine Differenzierung von RTW, KTW und NKTW erfolgt erst im Rahmen der neuen Beauftragung ab dem 01.07.2026.“

    Die Hildesheimer Allgemeinen Zeitung berichtete am 13.04.2026:

    „18 Rettungswagen sollen mit einem hoch qualifizierten Notfallsanitäter an Bord künftig nur für Notfälle eingesetzt und von unproblematischen Krankenfahrten entbunden werden, die aktuell bei den Mehrzweckfahrzeugen rund 40 Prozent der Einsätze ausmachen…“

    Was bedeutet aktuell? Auf wie viele Einsätze im Bereich welcher Rettungswache beziehen sich die 40 %? Wie viele dieser Einsätze wurden von wem, wann und in welcher Form a) medizinisch und b) rechtlich hinsichtlich der Ermessensausübung geprüft? Wie oft wurden im Bereich welcher Rettungswache RTW für Einsätze alarmiert, bei denen vor der Alarmierung oder vor dem Einsatz klar war, dass kein Fall im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG vorliegt? Wie oft wurden RTW eingesetzt, obwohl kein Fall der Sinne des § 2 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 NRettDG vorlag?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Mangelnde und zum Teil ungenügende Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 13.04.2026

Mangelnde und zum Teil ungenügende Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Stellen sind im Amt 302 in den einzelnen Monaten seit 01.06.2025 unbesetzt oder nur teilweise besetzt (z.B. aufgrund von Teilzeit oder Abwesenheiten)?
  2. Welche konkreten Auswirkungen hatte und hat dies auf die Aufgabenerfüllung des Amtes 302, insbesondere hinsichtlich
  3. a) der Bearbeitungsdauer von Bauvoranfragen,
  4. b) der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen,
  5. c) der Eintragung von Baulasten oder vergleichbaren Vorgängen sowie
  6. d) sonstiger baurechtlicher Verfahren?
  7. Welche Maßnahmen wurden ergriffen bzw. sind vorgesehen, um die unter Ziffer 1 genannten Stellen zu besetzen und zu welchem Zeitpunkt ist jeweils mit einer vollständigen Besetzung zu rechnen?
  8. Welche konkreten organisatorischen Maßnahmen wurden infolge der durchgeführten Organisationsuntersuchung umgesetzt, um die Bearbeitungszeiten im Amt 302 nachhaltig zu verkürzen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

512 – Zwischennachricht