Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Rettungsdiensteinsätze und Hilfeersuchen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.05.2026

Rettungsdiensteinsätze und Hilfeersuchen

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

In wie vielen Fällen wurde die gemeinsame Rettungsleitstelle von Stadt und Landkreis Hildesheim in den einzelnen Monaten der Jahre 2024 und 2025 sowie der ersten vier Monate des Jahres 2026 über die Telefonnummer 112 angerufen?

Wie viele dieser Anrufe waren Hilfeersuchen (§ 6 Abs. 3 NRettDG)?

Nach welchen Kriterien und Tatsachen ist von wem entschieden worden, welcher Anruf

  1. a) nicht als Hilfeersuchen zu beurteilen oder einzustufen ist
  2. b) als Hilfeersuchen erfasst und dokumentiert worden ist?
  • In wie vielen Fällen, in denen Anrufe vom Disponenten
  1. a) nicht als Hilfeersuchen beurteilt, oder eingestuft wurden
  2. b) als Hilfeersuchen beurteilt der eingestuft wurde,

ist von wem

  1. c) durch das Abhören der aufgezeichneten einsatzbedingten Telekommunikation und
  2. d) der Protokolle

geprüft worden, ob die Beurteilung oder Einstufung der Disponenten richtig oder falsch war?

  • Wie viele Anrufe nach Nr. 1 sind als Hilfeersuchen eingestuft und protokolliert worden, bei denen keine Rettungsmittel eingesetzt worden sind?
  • In wie vielen Fällen hat wessen Prüfung ergeben, dass ein Anruf unzutreffend nicht als Hilfeersuchen beurteilt oder eingestuft worden ist?
  • Ist der Anruf zu dem o.a. Notfall vom 27.12.2025 als Hilfeersuchen eingestuft und dokumentiert worden oder nicht?
    • Wie sind diese Einstufung und die Entscheidung darüber, kein Rettungsmittel einzusetzen, begründet und protokolliert worden?
    • Welche Personen haben die aufgezeichnete „einsatzbedingte Telekommunikation“ (§ 11 Abs. 1 NRettD) wann a) abgehört, b) verschriftlicht und c) als Text lesen können?
    • Wann ist die aufgezeichnete „einsatzbedingten Telekommunikation“ dem Landkreis, der Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt worden?
    • In dem Antwortschreiben des Landkreises vom 20.01.2026 auf die Beschwerde vom 08.01.2026 zu dem Notfall vom 27.12.2025 heißt es, dass es sinnvoll gewesen wäre, aber versäumt worden sei, den Anrufer auch nach möglichen Schmerzen und Kreislaufbeschwerden zu fragen. Und weiter heißt es, dass diese Informationen in einem solchen Fall grundsätzlich wichtig seien, jedoch aufgrund der Art der Anfrage nicht erfragt worden wären?
    • Durch welche Unterlagen oder sonstigen Informationen sind diese Aussagen begründet? Wann hat der Landkreis diese Unterlagen oder Informationen in welcher Form erhalten?
    • Aufgrund welcher Vorschrift war die Stadt Hildesheim berechtigt, diese Unterlagen oder Informationen dem Landkreis zur Verfügung zu stellen? Aufgrund welcher Vorschrift war der Landkreis berechtigt, diese Informationen dem Beschwerdeführer zur Verfügung zu stellen und damit öffentlich zu machen, aber der CDU-Kreistagsfraktion bis zur Akteneinsicht am 18.03.2026 vorzuenthalten?
  • Wie viele Anrufe nach Nr. 1 sind als Hilfeersuchen eingestuft und protokolliert worden, bei denen keine Rettungsmittel eingesetzt worden sind?
  • Wie viele Anrufe nach Nrn. 1.1, 1.2 und 1.6 waren Hilfeersuchen
  1. a) aus welchen Gemeinden

und

  1. b) aus dem Bereich welcher Rettungswache?
  • Bei wie vielen Hilfeersuchen nach Nrn. 1.1, 1.2 und 1.6 aus
  1. a) welcher Gemeinde

und

  1. b) aus dem Bereich welcher Rettungswache

ist von den o.a. Disponenten in den einzelnen Monaten der Jahre 2024 und 2025 sowie der ersten vier Monate des Jahres 2026 aus welchen Gründen entschieden worden

  1. c) kein Rettungsmittel (§ 9 NRettDG)

oder

  1. d) einen Notarztwagen,
  2. e) einen Intensivtransportwagen,
  3. f) einen Rettungswagen,
  4. g) einen Notfallkrankenwagen,
  5. h) einen Krankentransportwagen,
  6. i) ein Notarzteinsatzfahrzeug

einzusetzen?

  • In wie vielen Fällen nach Nrn. 1.1, 1.2 und 1.6 sind die Entscheidungen der Disponenten von welchem Personal und in welcher Form überprüft worden, durch medizinische Feststellungen zum Gesundheitszustand der Hilfesuchenden, durch Abhören der aufgezeichneten einsatzbedingten Telekommunikation, Sichtung der Protokolle nach § 11
    1 NRettDG, durch welche anderen Maßnahmen, ob der Disponent bei dem Notruf bzw. Hilfeersuchen im erforderlichen Umfang versucht hat,
  1. a) den Gesundheitszustand und Bedarf an Rettungsmitteln zu ermitteln und
  2. b) aus welchen Gründen richtig oder falsch beurteilt hat, welche Rettungsmittel einzusetzen waren?
  • In wie vielen Fällen hat die Überprüfung nach Nr. 1.9 ergeben, dass
  1. a) der Disponent nicht ausreichend versucht hat, den Gesundheitszustand zu ermitteln und
  2. b) nicht richtig beurteilt hat, ob und welche Rettungsmittel einzusetzen waren?
  • In wie vielen Fällen sind in welcher Form die Entscheidungen nach Nrn. 1.1 und 1.2 und die Überprüfungsergebnisse nach Nrn. 1.3 und 1.4 von wem in welcher Form überhaupt und dahingehend dokumentiert worden, ob und aus welchen Gründen
  1. c) kein Rettungsmittel eingesetzt wurde, obwohl es hätte eingesetzt werden müssen,
  2. d) als erstes Rettungsmittel hätte ein RTW bzw. Fahrzeug nach Typ C (Rettungswagen) der DIN EN 1789 eingesetzt werden müssen, aber dies unterblieben ist,
  3. e) als Rettungsmittel ein RTW bzw. Fahrzeug nach Typ C (Rettungswagen) der DIN EN 1789 lediglich als Ersatz für ein anderes Rettungsmittel eingesetzt wurde,
  4. f) als Rettungsmittel ein RTW bzw. Fahrzeug nach Typ C (Rettungswagen) der DIN EN 1789 eingesetzt wurde, obwohl der Disponent keinen Fall der Notfallrettung angenommen hat und auch kein Fall der Notfallrettung vorlag,
  5. g) als erstes Rettungsmittel ein Notarzteinsatzfahrzeug hätte eingesetzt werden müssen, aber dies unterblieben ist,
  6. h) als erstes Rettungsmittel ein Fahrzeug nach Typ B (Notfallkrankenwagen) der DIN EN 1789 eingesetzt wurde, obwohl ein RTW oder ein Notarzteinsatzfahrzeug erforderlich war?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion


Rettungsdiensteinsätze

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.05.2026

Rettungsdiensteinsätze

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Zu dem Einsatz vom 27.12.2025

 Wann erfolgte das Hilfeersuchen nach § 6 Abs. 3 NRettDG und nach wie viel Minuten wurde die Alarmierung eines Rettungsmittels abgelehnt?

  • Aus welchen Gründen war der Disponent verpflichtet, „nach möglichen Schmerzen und Kreislaufbeschwerden“ zu fragen (siehe Schreiben des Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Hildesheim vom 03.03.2026 an den Beschwerdeführer)?
  • Aus welchen Gründen hat der Disponent diese Nachfrage unterlassen? Und aus welchen Gründen war es gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt, a) diese Nachfrage zu unterlassen und b) auf ein Taxi zu verweisen?
  • Welche gesundheitlichen a) Schäden und b) Gefahren sind für das Unfallopfer dadurch entstanden, dass kein Rettungsmittel alarmiert wurde?
  • Wann und von wem sind dazu welche Untersuchungen mit welchen Ergebnissen vorgenommen worden?
  1. Zu dem Einsatz am 14.10.2025
  •  Wann erfolgte das Hilfeersuchen nach § 6 Abs. 3 NRettDG und nach wie viel Minuten alarmierte der Disponent aus welchen Gründen welche Rettungsmittel? Wann trafen welche Rettungsmittel am Einsatzort ein und wann wurde der Patient einem Krankenhaus übergeben?
  • Aus welchen Gründen waren die eingesetzten Rettungsmittel gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt und welche gesundheitlichen a) Schäden und b) Gefahren sind für den Patienten durch Wahl der Rettungsmittel und den Zeitverzug zwischen Hilfeersuchen und Übergabe des Patienten im Krankenhaus eingetreten?
  • Wann und von wem sind dazu welche Untersuchungen mit welchen Ergebnissen vorgenommen worden?
  • Aus welchen Gründen ist das fehlende Abrücken eines alarmierten Fahrzeugs nicht aufgefallen? Wem hätte es aus welchen Gründen auffallen müssen?
  1. Zu dem Einsatz am 21.10.2025
  •  Wann erfolgte das Hilfeersuchen nach § 6 Abs. 3 NRettDG und nach wie viel Minuten alarmierte der Disponent aus welchen Gründen welche Rettungsmittel? Wann trafen welche Rettungsmittel am Einsatzort ein und wann wurde der Patient einem Krankenhaus übergeben?
  • Aus welchen Gründen waren die eingesetzten Rettungsmittel gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt und welche gesundheitlichen a) Schäden und b) Gefahren sind für den Patienten durch Wahl der Rettungsmittel und den Zeitverzug zwischen Hilfeersuchen und Übergabe des Patienten im Krankenhaus eingetreten?
  • Wann und von wem sind dazu welche Untersuchungen mit welchen Ergebnissen vorgenommen worden?
  1. Vom wem sind die Tonaufzeichnungen über die Einsätze vom 14. und 21.10. sowie vom 27.12.2025 abgehört worden? Wann und von wem sind diese Aufzeichnungen verschriftlicht und wem a) anonymisiert und b) nicht anonymisiert zur Verfügung gestellt worden? Sind die Tonaufzeichnungen gelöscht worden? Wenn ja, wann und von wem? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht und wo befinden sie sich jetzt? Werden die Aufzeichnungen den Hilfeersuchenden nach § 6 Abs. 3 NRettDG auf Anforderung zur Verfügung gestellt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion


Geschwindigkeitsbeschränkungen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.05.2026

Geschwindigkeitsbeschränkungen

 Antrag zur Tagesordnung

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

 wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz sowie in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

 Begründung:

Über den Fortgang der Angelegenheit in der Ortschaft Neuhof in der Gemeinde Lamspringe (K328) ist zu beraten und gegebenenfalls zu entscheiden, sofern seit dem Beschluss des Kreistages vom 25.09.2026 (Antrag Nr. 942/XIX vom 25.09.2026) keine alternativen Maßnahmen umgesetzt worden sind.

Ferner ist über eine mögliche Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30 km/h) in der Ortschaft Giesen unter Bezugnahme auf die Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 12.05.2026 zu beraten und gegebenenfalls zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher – und Bevölkerungsschutz


Bau-Turbo – Umsetzung im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.05.2026

Bau-Turbo – Umsetzung im Landkreis Hildesheim

 Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Sitzungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie zur Umsetzung des sogenannten „Bau-Turbos“ geplant?
  2. Welche personellen und organisatorischen Voraussetzungen wurden beziehungsweise werden innerhalb der Bauverwaltung geschaffen, um beschleunigte Genehmigungsverfahren umzusetzen?
  3. Gibt es bereits konkrete Bauvorhaben aus den Städten und Gemeinden, bei denen beschleunigte Verfahren angewendet werden oder angewendet werden sollen?
  4. Wie bewerten Sie die Auswirkungen der geplanten beziehungsweise bereits eingeführten Maßnahmen auf die Dauer von Baugenehmigungsverfahren?
  5. Welche Zusammenarbeit ist mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorgesehen, um die Ziele des „Bau-Turbos“ einheitlich umzusetzen oder zu unterstützen?
  6. Welche digitalen Verfahren oder technischen Lösungen sollen eingeführt beziehungsweise erweitert werden, um Genehmigungsprozesse effizienter zu gestalten?

Begründung:

Der „Bau-Turbo“ ist eine neue bundesrechtliche Regelung, mit der Wohnungsbau in Deutschland schneller genehmigt werden soll. Kern ist es, dass Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen von Teilen des bisherigen Bauplanungsrechts abweichen können, etwa ohne neuen B-Plan oder mit vereinfachten Prüfungen. Es besteht Beratungsbedarf darüber, welche Maßnahmen die Verwaltung zur Umsetzung des sogenannten „Bau-Turbos“ plant bzw. geplant hat und welche Auswirkungen hierdurch auf künftige Bauvorhaben zu erwarten sind.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

 


Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.05.2026

Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte

 Antrag zur Tagesordnung

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf unseren Antrag Nr. 1109/XIX vom 24.03.2026 bitten wir Sie, den Beratungspunkt ebenfalls in die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026 aufzunehmen.

Begründung:

Auf die Begründung des o.a. Antrages wird verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

2026_03_24_Antrag_TO_und_Anfrage_Aussetzung Sporthallennutzungsentgelte


Gehölzentfernung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.05.2026

Gehölzentfernung

 Antrag zur Tagesordnung

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

 wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Unter Hinweis auf die Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 18.05.2026 und auf Ihr Merkblatt zur Antragstellung für Gehölzentfernung, ist die Sachlage zu erörtern und ggf. zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz