Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Straßenbahnlinie 1 – Verbindung zwischen Sarstedt und Hannover

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 15.06.2026

Straßenbahnlinie 1 – Verbindung zwischen Sarstedt und Hannover

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 15.06.2026 und zum Tagesordnungspunkt 42 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 31 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 15.06.2026 und zum Tagesordnungspunkt 42 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 31 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026 übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Straßenbahnlinie 1 auf der Strecke von Gleidingen bis Sarstedt Wendeschleife soll erhalten bleiben.

Die für den Erhalt und weiteren Betrieb anfallenden nicht gedeckten Kosten sollen vom Landkreis Hildesheim getragen werden, soweit sich die Stadt Sarstedt an diesen Kosten nicht beteiligt.

Der Landrat wird beauftragt, eine durch Vertrag abgesicherte Zusage der Stadt Sarstedt darüber anzufordern, ob und in welcher Höhe sie sich an den Kosten nach Satz 2 beteiligt.

Der Landrat wird zudem beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung einen Entwurf für den Vertrag nach Satz 3 und einen Vertragsentwurf darüber vorzulegen, in dem sich der Landkreis Hildesheim gegenüber der Region Hannover verpflichtet, die Kosten nach Satz 2 zu übernehmen.

Begründung:

Die Straßenbahnlinie 1 auf der Strecke von Gleidingen bis Sarstedt Wendeschleife soll nach den bisherigen Bekundungen der Mehrheiten im Kreistag und Stadtrat von Sarstedt erhalten bleiben.

Dafür müssen die durch den Erhalt und weiteren Betrieb dieser Strecke anfallenden nicht gedeckten Kosten aus folgenden Gründen vom Landkreis Hildesheim übernommen werden, soweit sich die Stadt Sarstedt an diesen Kosten nicht beteiligt.

  1. Der ÖPNV im Landkreis Hildesheim wird von der RVHI Regionalverkehr Hildesheim GmbH erbracht. An dieser Gesellschaft sind der Landkreis zu 75,1 % und die Stadtwerke Hildesheim AG zu 24,9 % beteiligt. Der RVHI ist hoch defizitär. Daher wurden im Haushaltsplan des Landkreises für das Jahr 2026 Ausgleichsleistungen in Höhe von ca. 14,8 Mio. EURO veranschlagt. Auch diese Ausgaben finanziert der Landkreis aus der von den Städten und Gemeinden zu zahlenden Kreisumlage, die 2024 ca. 230 Mio. Euro betrug. Davon hatte die Stadt Sarstedt ca. 16,8 Mio. Euro und somit ca. 7,3 % zu zahlen.
    Sollte die ÜSTRA die Straßenbahnlinie 1 auf der Strecke von Gleidingen bis Sarstedt Wendeschleife einstellen, muss der RVHI auf dieser Strecke einen Busverkehr einrichten, der den Haushalt des Landkreises zusätzlich belastet.
  1. Der Jahresfehlbetrag der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe (ÜSTRA) beläuft sich auf ca. 100 Mio. Euro. Ein (wenn auch nur sehr kleiner) Teil dieses Defizits wird durch die Straßenbahnlinie 1 von Gleidingen bis Sarstedt Wendeschleife verursacht, das von den Gemeinden der Region Hannover zu tragen ist. Dies kann auf Dauer nicht verlangt werden.
    Soweit der Landkreis Hildesheim und insbesondere die Stadt Sarstedt den Erhalt der Strecke fordern, müssen sie bereit sein, das für den Betrieb dieser Strecke anfallende Defizit zu übernehmen.
  1. Der Landrat hat seit Jahren Verhandlungen zum Erhalt der Straßenbahnlinie geführt, aber dem Kreistag bisher noch keinen Beschlussvorschlag vorgelegt. Die Mitglieder des Kreistages haben vor einigen Wochen aus der Presse erfahren, dass es den Entwurf eines Vertrages zwischen der Region Hannover und dem Landkreis Hildesheim geben würde. Dies hat sich bei einer von der CDU-Kreistagsfraktion durchgeführten Akteneinsicht bestätigt. Der vorliegende Entwurf ist jedoch nach wie vor keine geeignete Grundlage für einen Beschluss, mit dem der Kreistag den Erhalt der Straßenbahnlinie 1 auf der Strecke von Gleidingen bis Sarstedt Wendeschleife zumindest dem Grunde nach absichert.
  2. Da der Landrat dem Kreistag dafür keinen Beschlussvorschlag vorlegt, müssen die Abgeordneten einen Beschlussvorschlag erarbeiten und im Kreistag beschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau


Bau-Turbo – Umsetzung im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 15.06.2026

Bau-Turbo – Umsetzung im Landkreis Hildesheim

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau und zum Tagesordnungspunkt 48 der Sitzung des Kreisausschusses sowie zum Tagesordnungspunkt 38 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreis-entwicklung, Bau und Tiefbau und zum Tagesordnungspunkt 48 der Sitzung des Kreisausschusses sowie zum Tagesordnungspunkt 38 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Das Bauamt soll personell verstärkt werden, um die Vorgangsbearbeitung deutlich zu beschleunigen. Eine Erhöhung der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen ist hierbei nicht vorzunehmen. Dazu unterbreitet der Landrat dem Kreistag in der nächsten Kreistagssitzung einen entsprechenden Vorschlag.
  2. Über den Bearbeitungsstand von Anträgen auf Genehmigungen für Baumaßnahmen wird bis auf Weiteres in jeder Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbaunach berichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau


Fahrpreiserhöhung im ROSA-Tarifverbund zum 01.01.2027

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 15.06.2026

Fahrpreiserhöhung im ROSA-Tarifverbund zum 01.01.2027

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 8 der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 15.06.2026 und zum Tagesordnungspunkt 41 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 30 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 8 der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 15.06.2026 und zum Tagesordnungspunkt 41 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 30 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag gem. Vorlage Nr. BV/1173/XIX vom 21.05.2026 wird mit folgender Ergänzung zugestimmt:

Die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung des RVHI werden gebeten, auf die Schaffung zusätzlicher Tarife oder Beförderungsangebote hinzuwirken, um insbesondere älteren Menschen kostengünstige Fahrkarten für Strecken anzubieten, auf denen außerhalb der Schülerbeförderungszeiten Busse fahren, die kaum besetzt sind. Ein Entwurf dazu soll dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

 


Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung und der Flächenermittlung für die Berufsbildenden Schulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 15.06.2026

Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung und der Flächenermittlung für die berufsbildenden Schulen Herman-Nohl, Walter-Gropius und Werner-von-Siemens Standortentscheidung für die Herman-Nohl-Schule

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 11 der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 15.06.2026, zum Tagesordnungspunkt 21 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 16.06.2026 und zum Tagesordnungspunkt 33 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 23 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 11 der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreis-entwicklung, Bau und Tiefbau am 15.06.2026, zum Tagesordnungspunkt 21 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 16.06.2026 und zum Tages-ordnungspunkt 33 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 23 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, für die Berufsbildenden Schulen in Steuerwald innerhalb von acht Wochen alternative und bisher nicht geprüfte Standorte z. B. im Nahbereich der Herman-Nohl-Schule oder in der Innenstadt zu untersuchen und anzugeben, wie und bis wann die erforderlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen zur Wirtschaftlichkeit erfolgen sollen.

Parallel dazu hat er hinsichtlich notwendiger Wirtschaftlichkeitsvergleiche eine Ausschreibung vorzubereiten, um einen Investor zu suchen, der dem Landkreis die notwendigen Schulgebäude vermietet, zum Erwerb oder zum Mietkauf anbietet.

Für das Grundstück in der Heinrichstraße/Ludolfingerstraße sind dem Kreistag alle bisher in Betracht kommenden Nutzungsmöglichkeiten darzustellen.

Begründung:

Der Beschlussvorschlag Nr. BV/1163/XIX vom 11.05.2026 ist in keiner Weise begründet und allenfalls ein Prüfauftrag ohne zeitliche Vorgaben.

Nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsberechnungen liegen nicht vor. Dieser Mangel wird in keiner Weise durch einen Vergleich der zu veranschlagenden Kostenschätzungen ersetzt.

Bisher ist auch nicht ausreichend untersucht worden, ob andere Standorte geeignete Alternativen bieten: unter den Aspekten Infrastruktur, Energieversorgung, Lage usw.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

 


Haushalt

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.06.2026

Haushalt

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

im Haushaltsplan für das Jahr 2026 haben Sie als ordentliches Ergebnis für das Jahr 2024 einen Betrag von -59.184.024,93 € und für die folgenden fünf Jahre einen Ansatz von

-69.176.400 € in 2025,
-93.165.100 € in 2026,
-102.490.900 € in 2027,
-119.432.100 € in 2028 und
-136.412.900 € in 2029 angegeben.

Ferner haben Sie uns auf unsere Anfrage Nr. 444/XIX vom 29.10.2025 am 18.11.2025 bzw. 05.12.2025 die angenommene Entwicklung der Schulden von 2026 bis 2029 mitgeteilt.

Wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:

  1. Wie waren die Ergebnisse in den einzelnen Jahren seit 2010?
  2. Wie hat sich die Höhe der Schulden in den einzelnen Jahren seit 2010 entwickelt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Hilfen zur Erziehung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.06.2026

Hilfen zur Erziehung

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

im Haushaltsplan für das Jahr 2026 sind für das Produkt „363-003 Hilfen zur Erziehung“ die Leistungen zu den Einzelprodukten „363-003-0001 Präventive niedrigschwellige Hilfsangebote (§ 27 SGB VIII)“ bis „363-003-0012 Jugend-Wohnen-Arbeit“ angegeben.

Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Personen haben im Jahr 2024 und 2025 welche der in den Einzelprodukten genannten Leistungen der Hilfen zur Erziehung in jeweils welcher Höhe und von wem erhalten?
  2. Wie viele Personen haben in den vergangenen fünf Jahren über mehr als 1, 2, 3, 4 oder 5 Jahre welche der in den Einzelprodukten genannten Leistungen der Hilfen zur Erziehung in jeweils welcher Höhe und von wem erhalten?
  3. Von wie vielen Leistungserbringern wurden in den Jahren 2024 und 2025 welche der in den Einzelprodukten genannten Leistungen der Hilfen zur Erziehung in jeweils welcher Höhe erbracht?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe