Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim; Eintreffzeiten

Die CDU-Kreistagsfraktion hat am 03.09.2026 von Landrat Bernd Lynack verlangt, zum Thema Notfallrettung unverzüglich den Kreisausschuss einzuberufen. Denn dieser Ausschuss, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Prior, müsse den Landrat wegen Gefahr im Verzuge anweisen, die seit der Systemumstellung des Rettungsdienstes (ab 01.07.2026) eingetretene Verschlechterung der Eintreffzeiten unverzüglich abzustellen.

Am 01.07.2026 ist der vom Landrat vorgeschlagene und der Kreistagsmehrheit von SPD-Grüne beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan in Kraft getreten, mit dem 12 von insg. 30 Rettungswagen gestrichen worden sind, die für Fälle der Notfallrettung als mobile Intensivstation ausgestattet und mit hochqualifizierten Notfallsanitätern besetzt sind. Ziel des Landrates und von SPD-Grüne ist es, den Rettungswagen weniger häufig als bisher einzusetzen. Bisher wurden alle Vorschläge der CDU-Fraktion abgelehnt, mehr Rettungswagen einzusetzen und bedarfsgerechte Rettungsstationen zu schaffen.

Nun hat sich die Situation im Rettungsdienst seit dem 01.07.2026 in vielen Bereichen des Landkreises zum Teil dramatisch verschlechtert. Erst auf Nachfrage der CDU hat der Landrat am 02.09.2026 eine Übersicht zur Verfügung gestellt, die für die Monate Juni und Juli 2026 zeigt, in wie vielen Prozent der Einsätze ein Rettungswagen innerhalb von 15 Minuten nach seiner Alarmierung am Einsatzziel eingetroffen ist. Das gesetzliche Ziel, dass der Rettungswagen mindestens in 95 % der Fälle den Ereignisort innerhalb von 15 Minuten erreicht, wird weiterhin verfehlt. Die Quote ist nun in Algermissen von 92,59 % auf 76,47 %, in Duingen, Flecken von 69,23% auf 66,67% und in Holle sogar von 63,16 % auf 46,15 % gefallen.

Die CDU-Fraktion hat erneut die Landesregierung gebeten, aufsichtlich tätig zu werden, denn das Land ist verfassungsrechtlich verpflichtet, ein Mindestmaß an Rettungsdienstleistungen vorzuhalten. Das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz hat mit der Eintreffzeit von 15 Minuten in 95 % der Einsätze ab Alarmierung des Rettungswagens die bundesweit schlechteste Regelung. Bei einer Quote von 46,15 % ist das verfassungsrechtliche Mindestmaß unterschritten.

Zu den Ursachen der Verschlechterung hat die CDU-Kreistagsfraktion die Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst in Hildesheim e.V. um eine gutachterliche Stellungnahme gebeten.


Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG und Genehmigung, Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen im Ambergau

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 03.09.2026

1. Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG
2. Genehmigung, Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen im Ambergau

Antrag auf Einberufung des Kreisausschusses gem. § 59 Abs. 2 S. 4 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir beantragen gem. § 59 Abs. 2 Satz 4 NKomVG den Kreisausschuss zu den o.a. Beratungs-punkten unverzüglich einzuberufen.

Begründung zu 1.:
Es ist erforderlich, Sie anzuweisen, sofort alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit der Rettungswagen mindestens in 95 % der Einsätze spätestens nach 15 Minuten am Einsatzort eintrifft.
Am 01.07.2026 ist der von Ihnen vorgeschlagene und von SPD-Grüne im Kreistag beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan in Kraft getreten, mit dem 12 von insg. 30 Rettungswagen gestrichen worden sind, die für Fälle der Notfallrettung als mobile Intensivstation ausgestattet und mit hoch-qualifizierten Notfallsanitätern besetzt sind. Alle Vorschläge der CDU-Fraktion, diesen Plan zu ändern und mehr Rettungswagen einzusetzen und Rettungsstationen zu schaffen, haben Sie und SPD-Grüne abgelehnt.

Nun hat sich die Situation im Rettungsdienst seit dem 01.07.2026 in Teilen des Landkreises zum Teil dramatisch weiter verschlechtert. Unsere Anfragen zu verschiedenen Notfalleinsätzen ha-ben Sie bisher nicht oder nur ungenügend beantwortet.

Erst auf Nachfrage haben Sie uns am 02.09.2026 eine Übersicht zur Verfügung gestellt, in der für die Monate Juni und Juli 2026 gezeigt wird, in wie vielen Prozent der Einsätze ein Rettungs-wagen innerhalb von 15 Minuten nach seiner Alarmierung am Einsatzziel eingetroffen ist. Das Ziel, mindestens in 95 % der Fälle den Ereignisort innerhalb von 15 Minuten zu erreichen, wird
weiterhin verfehlt. Die Quote ist nun in Algermissen von 92,59 % auf 76,47 %, in Duingen, Fle-cken von 69,23% auf 66,67% und in Holle sogar von 63,16 % auf 46,15 % gefallen.

Über diese Entwicklung hätten Sie uns unverzüglich bzw. einige Tage nach dem 01.08.2026 informieren müssen. Ferner haben Sie es augenscheinlich ungerechtfertigt unterlassen, die er-forderlichen Maßnahmen zu treffen, um die eindeutig rechtswidrigen Zustände zu beseitigen. Daher muss unverzüglich der Kreisausschuss tätig werden und Sie anweisen, die rechtlich un-haltbaren Zustände zu beseitigen.

Begründung zu 2.:
Es ist aufgrund der beigefügten Unterlagen erforderlich, Sie anzuweisen, zunächst keine Ge-nehmigungen zur Errichtung und zum Bau von Windkraftanlagen zu erteilen.

Auf unseren Beschlussvorschlag Nr. 1163/XIX zur Sitzung des Kreistages am 20.08.20216 wei-sen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

2026_09_03_Antrag Einberufung KA_Anlage


Verzicht auf die Erhebung der Nutzungsentschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen – Antrag zur Tagesordnung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.08.2026

Verzicht auf die Erhebung der Nutzungsentschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen

Antrag zur Tagesordnung

Bezug:

Beschlussvorschlag des Landrates BV/1105/XIX vom 20.01.2026
https://kt-info.landkreishildesheim.de/public/vo020?VOLFDNR=1000083&refresh=false
Antrag der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 1102/XIX vom 16.03.2026
https://kt-info.landkreishildesheim.de/public/vo020?VOLFDNR=1000248&refresh=false
Beschlussvorschlag des Landrates BV/1177/XIX-1 vom 04.06.2026
https://kt-info.landkreishildesheim.de/public/vo020?VOLFDNR=1000412&refresh=false
Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 1143/XIX vom 16.06.2026
https://kt-info.landkreishildesheim.de/public/vo020?VOLFDNR=1000445&refresh=false
und in der geänderten Fassung Nr. 1167/XIX vom 20.08.2026
https://kt-info.landkreishildesheim.de/public/vo020?VOLFDNR=1000535&refresh=false

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Es ist unklar, ob der Landrat aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 19.03.2026 zum TOP 16.3 auf die Erhebung von Nutzungsentschädigungen bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen ver-zichten kann.

I. Der Kreistag hat am 19.03.2026 zum TOP 16.3 beschlossen:

„Aufgrund der Verwaltungsvorlage BV/1105/XIX vom 20.01.2026 und des CDU-Antrages Nr. 1102/XIX vom 16.03.2026 wird wie folgt beschlossen:

1. Der Landkreis Hildesheim verzichtet ab dem 01.01.2026 gegenüber den betreffenden Städten und Gemeinden sowie dem Kreissportbund Hildesheim auf die Erhebung der Nutzungsentschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen an im Sinne von § 1 der Sportförderrichtlinie des Landkreises forderungswürdige Sportvereine sowie für Veranstaltungen der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der anerkannten Wohlfahrtsverbände, der Musik- und Gesangvereine, der Kulturvereinigungen, der Kulturvereine und der Musikschulen mit jeweiligem Sitz im Landkreis Hildesheim. Für die Gemeinden, in denen keine kreiseigenen Sporthallen oder kreiseigene und nicht kreiseigene Sporthallen vorhanden sind, soll für die o. a. Nutzer eine entsprechende Förderung mit dem Ziel erfolgen, dass sie zumindest in etwa gleich gefördert wer-den. Als eine Möglichkeit ist die Förderung von Übungsleitern usw. zu berücksichtigen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Vereinbarungen mit den Städten und Ge-meinden dahingehend anzupassen und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Die Verwaltung/Landrat wird beauftragt, dem Kreistag ein Konzept zur Beratung und Be-schlussfassung spätestens in seiner Sitzung am 25.06.2026 vorzulegen. Dabei sind die Überle-gungen hierzu aus dem Kreis der Bürgermeister/innen unserer Städte und Gemeinden über den NSGB einzubinden.“

II. Nr. 1 Satz 2 und Nrn. 2 und 3 des o.a. Beschlusses sind bisher nicht umgesetzt worden, weil im Kreistag folgende Beschlussvorschläge abgelehnt worden sind:
 Beschlussvorschlag des Landrates (BV/1177/XIX-1 vom 04.06.2026) und
 Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion (Nr. 1143/XIX vom 16.06.2026) in der geänderten Fassung Nr. 1167/XIX vom 20.08.2026).

a) Zum Beschlussvorschlag des Landrates (BV/1177/XIX-1 vom 04.06.2026)

Dieser Beschlussvorschlag des Landrates wurde entgegen der Planung nicht am 25.06.2026 behandelt, sondern erst in der Kreistagssitzung am 20.08.2026 und enthielt u.a. folgende Sätze:

„Die Kreisverwaltung schließt mit den betreffenden Kommunen auf Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfs vom 27.05.2026 neue Nutzungsverträge über die Über-lassung von Schulsporthallen zur außerschulischen Nutzung. Für den Fall, dass eine Kommune nicht dazu bereit ist, diesen Änderungsvertrag zu schließen, ist der bestehende Nutzungsvertrag zum 31.12.2026 fristgerecht zu kündigen.“

„Die Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hil-desheim zu schulfremden Zwecken wird in der Fassung ihres Entwurfs vom 27.05.2026 beschlossen und in Kraft gesetzt.“

Da der o.a. Beschlussvorschlag des Landrates insgesamt abgelehnt wurde, wurde auch kein Auftrag zum Abschluss neuer Nutzungsverträge beschlossen.

In die Entgeltordnung (für die Nutzung von Sporthallen an Gymnasien usw.) sollte u.a. folgende Regelungen aufgenommen werden:

„(1) Die Überlassung der schulischen Einrichtungen unter der Voraussetzung des § 1 er-folgt entgeltfrei:
1. für Veranstaltungen der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe für die Erfüllung
konkreter Jugendhilfeaufgaben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) –
Kinder- und Jugendhilfe – und der anerkannten Wohlfahrtsverbände für deren Kernaufgaben, sofern sie ihren Sitz im Landkreis Hildesheim haben und soweit diese Kosten nicht
von Dritten gedeckt werden,
2. für Veranstaltungen der Musik- und Gesangvereine, Kulturvereinigungen und Kultur-vereine, soweit diese Vereine ihren Sitz im Landkreis Hildesheim haben und nur ideelle, kulturelle Bestrebungen verfolgen und keinen wirtschaftlichen Gewinn anstreben und auch nicht erzielen,
3. an die Musikschulen mit Sitz im Landkreis Hildesheim,
4. an im Sinne von § 1 der „Richtlinie zur Sportförderung im Landkreis Hildesheim“ förde-rungswürdige Sportvereine, die ihren Sitz im Landkreis Hildesheim haben und bei denen die Benutzung der Einrichtungen im Rahmen ihrer satzungsmäßigen Aufgaben liegt, und deren Verbände,
5. an die Schulen mit Sitz im Landkreis Hildesheim …

§ 6 Schlussbestimmungen
Diese Entgeltordnung tritt am 01.07.2026 in Kraft.“

Da der o.a. Beschlussvorschlag des Landrates von insgesamt abgelehnt wurde, wurde auch die Änderung der Entgeltordnung abgelehnt. Daher können die Hallen nicht entgeltfrei den Sportvereinen und auch nicht außerhalb von besonderen Veranstaltungen den Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der anerkannten Wohlfahrtsverbände, der Musik- und Gesangvereine, der Kulturvereinigungen, der Kulturvereine, der Musik-schulen usw. überlassen werden. Denn eine Entgeltbefreiung ist nach
§ 5 der „Richtlinien für die Überlassung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hil-desheim zu schulfremden Zwecken“ rechtmäßig nur im Rahmen der Entgeltordnung möglich, die als Satzung seit dem 01.08.2011 unverändert ist und nur in einem förmlichen Verfahren geändert werden kann.

b) Die CDU-Fraktion war mit der geplanten Entgeltbefreiung für Vereine, die kreiseigene Hallen nutzen, einverstanden und hat im Interesse der Gleichbehandlung aller Vereine einen ergänzenden Beschlussvorschlag vorgelegt, der eine Entgeltbefreiung auch für die Vereine vorsah (der Sport- und vielen sonstigen Vereine), die keine kreiseigenen Hallen nutzen können. Dieser Beschlussvorschlag der CDU lautete:

„1. Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte
a) Der Beschlussvorschlag des Landrates Nr. BV/1177/XIX-1 vom 04.06.2026 wird wie folgt neu gefasst:
Für die Zeit ab 01.01.2027 werden mit den betreffenden Kommunen auf Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfs vom 27.05.2026 neue Nutzungsverträge über die Überlassung von Schulsporthallen zur außerschulischen Nutzung abgeschlossen.
Die Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim zu schulfremden Zwecken wird in der Fassung ihres Entwurfs vom 27.05.2026 beschlossen und für die Zeit ab 01.01.2027 in Kraft gesetzt.

b) Die zur Umsetzung des Beschlusses zu a) erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2027 einzuplanen.

2. Förderung des Sports sowie kultureller und sozialer Vereine, Verbände und sonstiger Gruppen, die nicht kreiseigene Sporthallen nutzen
a) Werden von den in § 2 der Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim genannten Nutzern nicht kreiseigene Einrichtungen für die in der Entgeltordnung genannten Zwecke genutzt und dafür Entgelte erhoben, werden ihnen diese Entgelte auf Antrag und Nachweis vom Landkreis Hildesheim ab 01.01.2027 bis zu der Höhe erstattet, wie sie in § 3 der jeweils gültigen Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim festgelegt sind.
Die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 bis 4 der Entgeltordnung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim sind entsprechend anzuwenden.“

Diesen Vorschlag der CDU haben SPD-Grüne ohne Begründung abgelehnt, obwohl da-mit der Kreistagsbeschluss vom 19.03.2026 für alle Vereine umgesetzt worden wäre. Hätte die SPD diesem Beschlussvorschlag der CDU zugestimmt, wäre eine Entgeltbefreiung für alle Vereine und Verbände beschlossen worden.

c) Gem. Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 22.08.2026 vertritt der Landrat augenscheinlich die Auffassung, er könne ohne Änderung der Entgeltordnung auf Entgelte für die Nutzung der kreiseigenen Hallen verzichten.

Daher ist unverzüglich eine Klarstellung der Rechtslage erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 


Verzicht auf die Erhebung der Nutzungsentschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.08.2026

Verzicht auf die Erhebung der Nutzungsentschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen

Anfrage gem. § 56 NKomVG und Antrag auf Einberufung des Kreisausschusses

I. Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind Sie der Auffassung, dass Sie oder der Landkreis abweichend von der „Entgeltord-nung für die Benutzung schulischer Einrichtungen des Landkreises Hildesheim zu schul-fremden Zwecken“, die seit dem 01.08.2011 unverändert in Kraft ist, Einrichtungen des Landkreises entgeltfrei überlassen dürfen?
2. Sind Sie der Auffassung, dass Sie oder der Landkreis aufgrund des Kreistagsbeschlus-ses vom 19.03.2026 zum TOP 16.3 berechtigt sind, gegenüber den betreffenden Städten und Gemeinden sowie dem Kreissportbund Hildesheim auf die Erhebung der Nutzungs-entschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen an im Sinne von § 1 der Sport-förderrichtlinie des Landkreises forderungswürdige Sportvereine sowie für Veranstaltun-gen der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der anerkannten Wohlfahrtsver-bände, der Musik- und Gesangvereine, der Kulturvereinigungen, der Kulturvereine und der Musikschulen mit jeweiligem Sitz im Landkreis Hildesheim rückwirkend ab dem 01.01.2026 zu verzichten?
3. Sind Sie der Auffassung, dass ein Entgeltverzicht nach Nr. 2 dem Gebot der Gleichbe-handlung entspricht, obwohl nur ein Teil der Sport- und sonstigen Vereine gefördert wer-den?

II. Einberufung des Kreisausschusses

Für den Fall, dass Sie die o.a. Fragen nicht innerhalb einer Woche beantworten, beantragen wir, den Kreisausschuss unverzüglich zu dem o. a. Beratungspunkt einzuladen.

Begründung:

Aufgrund der Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 22.08.2026 vertreten Sie augenscheinlich die Auffassung, Sie könnten ohne Änderung der Entgeltvereinbarung auf Entgelte für die Nutzung der kreiseigenen Hallen verzichten.

Dazu ist unverzüglich eine Klarstellung erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

548 – Antwort


Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte

Hildesheim, 24.08.2026

Pressemitteilung der CDU Kreistagsfraktion

zum Thema Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte

Im Januar 2026 hatte die Kreisverwaltung dem Kreistag empfohlen, auf die Nutzungsentschädigung bei der Vergabe kreiseigener Sporthallen zu verzichten. Dem haben CDU und SPD am 19.03.2026 mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Gemeinden, in denen keine kreiseigenen Sporthallen oder kreiseigene und nicht kreiseigene Sporthallen vorhanden sind, eine entsprechende Förderung erfolgen soll und die Verwaltung dem Kreistag dafür spätestens in der Sitzung am 25.06.2026 ein Konzept vorzulegen hat. Die Beratung und Abstimmung darüber erfolgte jedoch erst am 20.08.2026 mit dem Ergebnis, dass zumindest vorerst kein Verein von einer Nutzungsentschädigung befreit wird.

Denn die SPD hat durch die Ablehnung eines Beschlussvorschlages der CDU-Kreistagsfraktion verhindert, dass alle Sportvereine sowie alle anderen Vereine und Verbände aus den Bereichen von Kultur und Soziales von den Kosten für die Nutzung von kreiseigenen und nicht kreiseigenen Sporthallen befreit werden. Die CDU lehnte es jedoch wie bereits am 19.03.2026 ab, dass nur die Vereine von diesen Kosten befreit werden, die kreiseigene Hallen

benutzen können; denn dies würde gegen den Beschluss vom 19.03.2026 und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen und ungerechtfertigt die Vereine und Verbände schlechter stellen, in deren Gemeinden z. B. überhaupt keine kreiseigene Sporthalle vorhanden ist. Die Grünen lehnen es völlig ab, Vereine von den Kosten für Hallenbenutzungen zu befreien.

Die CDU hat heute beantragt, das Thema in der nächsten Kreistagssitzung am 29.10.2026 erneut zu behandeln.

2026_08_24_Anfrage und Einberufung KA_Sporthallennutzungsgebühr

2026_08_24_Antrag TO_Sporthallennutzungsentgelte


Unterkunft für den ABC-Zug und den Versorgungszug im Raum Bad Salzdetfurth

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 20.08.2026

Unterkunft für den ABC-Zug und den Versorgungszug im Raum Bad Salzdetfurth

 Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Kreisausschusses am 20.08.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Kreisausschusses am 20.08.2026 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung (Vorlage BV71207/XIX vom 22.07.2026) wird folgender Satz 3 angefügt:

„Für das Vorhaben sind im Haushaltsplan 2027 die erforderlichen Mittel für die Planung, Anmietung oder Errichtung einzuplanen.“

Begründung:

Ohne Haushaltsmittel ist keine Verbesserung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher-und Bevölkerungsschutz