Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.12.2024
Kita-Vertrag
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
die als Anhang beigefügte Antwort der Hauptverwaltungsbeamtin von Sarstedt vom 22.11.2024 auf die Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sarstedt vom 01.07.2024 übersenden wir Ihnen mit der Bitte um Beantwortung folgender Fragen:
a) In der o.a. Anfrage wird u. a. gefragt:
„In welchen Gemeinden werden bei einer Kreisumlage von 41,0 v.H. die Kosten für die Kinderbetreuung in welchen Jahren zu mehr oder weniger als 55 Prozent gedeckt? Wovon ist es abhängig, ob die Kosten zu mehr oder weniger als 55 Prozent gedeckt werden?“
Dazu hat die Hauptverwaltungsbeamtin
b) geantwortet:
„Eine höhere oder niedrigere Deckung ist von der Höhe der zu zahlenden Kreisumlage (Steuerkraftzahl) abhängig. Wie sich die Senkung der Kreisumlage auf 41,0 v.H. auf die einzelnen kreisangehörigen Gemeinden kostendeckend auswirkt, kann aktuell nicht genau ermittelt werden. (Anmerkung: Inzwischen wird von einer Senkung auf 41,6 Punkte Kreisumlage ausgegangen.) Aufgrund der für das Haushaltsjahr 2025 im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 zusammengestellten Zahlen der einzelnen kreisangehörigen Gemeinden ergibt sich folgende Berechnung:“
und
- in einer Tabelle die Veränderungen dargestellt.
Nach dieser Tabelle sollen sich folgende Veränderungen ergeben:
Alfeld |
56,56 auf 40,58 % |
Algermissen |
60,66 auf 72,74 % |
Bad Salzdetfurth |
45,60 auf 29,59 % |
Bockenem |
39,82 auf 30,72 % |
Diekholzen |
36,14 auf 44,26 % |
Elze |
47,70 auf 36,42 % |
Freden |
50,44 auf 45,54 % |
Giesen |
52,47 auf 49,50 % |
Harsum |
55,81 auf 48,15 % |
Hildesheim |
51,64 auf 33,01 % |
Holle |
52,36 auf 61,32 % |
Lamspringe |
60,25 auf 63,65 % |
Leinebergland |
57,49 auf 27,00 % |
Nordstemmen |
54,68 auf 50,11 % |
Sarstedt |
47,30 auf 30,28 % |
Schellerten |
49,91 auf 56,25 % |
Sibbesse |
51,90 auf 33,93 % |
Söhlde |
33,45 auf 47,54 % |
Gesamt |
51,50 auf 40,19 % |
- Fragen:
- Können Sie diese Zahlen zumindest annähernd bestätigen und uns mitteilen auf welche Kosten sich der Eigenanteil bezieht? Hat z. B. die Gemeinde Algermissen wenn sie den von Ihnen vorgelegten Kita-Vertrag zustimmt 100 % der Kita-Kosten zu tragen (nach Abzug der Landesmittel und Elternbeiträge)?
- Wodurch ist es z. B. verursacht und gerechtfertigt, dass der Eigenanteil in der Gemeinde Algermissen von 60,66 auf 72,74 % steigt, aber in der Samtgemeinde Leinebergland von 57,49 auf 27,00 % fällt?
- Aus welchen Einnahmen wird die Absenkung in Leinebergland finanziert? In welchem Umfang trägt dazu die Gemeinde Algermissen bei?
- Sind die durch Absenkung des Eigenanteils freiwerdenden Mittel zweckgebunden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit