Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 18.03.2026
Einhaltung der Hilfsfrist
Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
unsere Anfrage 471/XIX vom 21.01.2026 haben Sie am 16.03.2026 nur ungenügend beantwortet.
Wir bitten Sie daher, die Anfrage innerhalb der nächsten 14 Tage vollständig zu beantworten.
Zudem bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
In welchen Gemeinden hat es in welchen Monaten vom 01.07.2025 bis 01.03.2026 wie viele Einsätze zur Notfallrettung i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG gegeben?
In welchen Gemeinden wurde bei diesen Einsätzen in welchen der o.a. Monate die Hilfsfrist nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 BedarfVO-RettD a) wie oft insgesamt und b) wie oft um mehr als 5, 10, 15, 20, 30, 40, 45, und mehr als 50 Minuten aus jeweils welchen Gründen überschritten?
Wann und von wem ist in welcher Form zu welchen Einsätzen ermittelt und dokumentiert worden, aus welchen Gründen die Eintreffzeit überschritten wurde?
Wann sind in welchen Fällen, in denen die Eintreffzeit überschritten wurde, die für die Bearbeitung zuständigen Disponenten und die den Einsatz durchführenden Rettungskräfte um eine Stellungnahme gebeten worden?
Hatte die Überschreitung der Eintreffzeit eindeutig erhebliche Folgen für die Gesundheit der Patienten, die bei einer Einhaltung der Eintreffzeit zweifelsfrei nicht eingetreten wären?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz