Archiv der Kategorie: Anfragen
Überprüfung der Kreditermächtigungen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.12.2024
Überprüfung der Kreditermächtigungen
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Wie hoch waren die Haushaltsausgabereste in den vergangenen vier Jahren?
Aus welchen einzelnen Gründen bzw. für welche einzelnen Vorhaben wurden jeweils in welcher Höhe die Kreditermächtigungen in den vergangenen vier Jahren eingeplant und wofür entgegen der Planung nicht benötigt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Kita-Vertrag
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.12.2024
Kita-Vertrag
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
die als Anhang beigefügte Antwort der Hauptverwaltungsbeamtin von Sarstedt vom 22.11.2024 auf die Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sarstedt vom 01.07.2024 übersenden wir Ihnen mit der Bitte um Beantwortung folgender Fragen:
a) In der o.a. Anfrage wird u. a. gefragt:
„In welchen Gemeinden werden bei einer Kreisumlage von 41,0 v.H. die Kosten für die Kinderbetreuung in welchen Jahren zu mehr oder weniger als 55 Prozent gedeckt? Wovon ist es abhängig, ob die Kosten zu mehr oder weniger als 55 Prozent gedeckt werden?“
Dazu hat die Hauptverwaltungsbeamtin
b) geantwortet:
„Eine höhere oder niedrigere Deckung ist von der Höhe der zu zahlenden Kreisumlage (Steuerkraftzahl) abhängig. Wie sich die Senkung der Kreisumlage auf 41,0 v.H. auf die einzelnen kreisangehörigen Gemeinden kostendeckend auswirkt, kann aktuell nicht genau ermittelt werden. (Anmerkung: Inzwischen wird von einer Senkung auf 41,6 Punkte Kreisumlage ausgegangen.) Aufgrund der für das Haushaltsjahr 2025 im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 zusammengestellten Zahlen der einzelnen kreisangehörigen Gemeinden ergibt sich folgende Berechnung:“
und
- in einer Tabelle die Veränderungen dargestellt.
Nach dieser Tabelle sollen sich folgende Veränderungen ergeben:
Alfeld | 56,56 auf 40,58 % |
Algermissen | 60,66 auf 72,74 % |
Bad Salzdetfurth | 45,60 auf 29,59 % |
Bockenem | 39,82 auf 30,72 % |
Diekholzen | 36,14 auf 44,26 % |
Elze | 47,70 auf 36,42 % |
Freden | 50,44 auf 45,54 % |
Giesen | 52,47 auf 49,50 % |
Harsum | 55,81 auf 48,15 % |
Hildesheim | 51,64 auf 33,01 % |
Holle | 52,36 auf 61,32 % |
Lamspringe | 60,25 auf 63,65 % |
Leinebergland | 57,49 auf 27,00 % |
Nordstemmen | 54,68 auf 50,11 % |
Sarstedt | 47,30 auf 30,28 % |
Schellerten | 49,91 auf 56,25 % |
Sibbesse | 51,90 auf 33,93 % |
Söhlde | 33,45 auf 47,54 % |
Gesamt | 51,50 auf 40,19 % |
- Fragen:
- Können Sie diese Zahlen zumindest annähernd bestätigen und uns mitteilen auf welche Kosten sich der Eigenanteil bezieht? Hat z. B. die Gemeinde Algermissen wenn sie den von Ihnen vorgelegten Kita-Vertrag zustimmt 100 % der Kita-Kosten zu tragen (nach Abzug der Landesmittel und Elternbeiträge)?
- Wodurch ist es z. B. verursacht und gerechtfertigt, dass der Eigenanteil in der Gemeinde Algermissen von 60,66 auf 72,74 % steigt, aber in der Samtgemeinde Leinebergland von 57,49 auf 27,00 % fällt?
- Aus welchen Einnahmen wird die Absenkung in Leinebergland finanziert? In welchem Umfang trägt dazu die Gemeinde Algermissen bei?
- Sind die durch Absenkung des Eigenanteils freiwerdenden Mittel zweckgebunden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Stellenplan und Stellenbesetzung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 09.12.2024
Stellenplan und Stellenbesetzung
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Änderungen im Stellenplan sind in den vergangenen drei Jahren einschl. dem vorliegenden Entwurf des Stellenplanes bis heute vorgenommen worden?
- Welche Stellen mit welcher Bewertung waren in den letzten drei Jahren in jeweils welchem Zeitraum bis heute aus welchen Gründen nicht besetzt?
- Auf welchen Stellen befinden sich die Beschäftigten seit welcher Zeit auf einem in welchem Umfang höherwertigen Dienstposten?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Kita- Vertrag
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 09.12.2024
Kita- Vertrag
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Ist vorgesehen, den Betrieb von Kindertagesstätten zukünftig auszuschreiben?
- Sollen für die Gemeinden, die den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag unterzeichnen, die Kreisumlage einheitlich und unabhängig davon gesenkt werden, dass
- einem Prozent Kreisumlage in jeder Gemeinde ein unterschiedlich hoher Betrag in Euro gegenübersteht
- in den einzelnen Kindertagesstätten z. T. erhebliche Unterschiede hinsichtlich der angebotenen Plätze, Betreuungszeiten, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Gruppengröße, max. Elternbeiträge und der Vergütung des Personals bestehen?
3. Wer ist – ausgenommen Algermissen – a) Eigentümer und b) aufgrund welcher und bis wann gültigen Verträge Betreiber welcher einzelnen Kindertagestätten im Landkreis Hildesheim?
4. Welche Anforderungen müssen die Kindertagesstätten in den Gemeinden, die den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag unterzeichnen, mindestens erfüllen hinsichtlich max. Elternbeiträge, angebotenen Plätze, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Gruppengröße und der Vergütung des Personals bestehen?
5. Welche einzelnen Standards bei der Kinderbetreuung wollen Sie in welcher Kindertagesstätte und welcher Gemeinde abbauen insbesondere hinsichtlich max. Elternbeiträge, angebotenen Plätze, Vermeidung von Wartezeiten, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Gruppengröße und der Vergütung des Personals bestehen?
6. Wann und in welcher Form haben die Gemeinden, die den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag unterzeichnen, gegenüber dem Landkreis nachzuweisen
- die von ihnen erbrachten Leistungen insbesondere hinsichtlich der angebotenen Plätze, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs, Gruppengröße, max. Elternbeiträge und der Vergütung des Personals
- die für den Betrieb der einzelnen Kindertagesstätten angefallenen Kosten?
6.1 Welche Vorgaben erhalten die o. a. Gemeinden für die Ermittlung der zuvor genannten Kosten, damit gegenüber dem Landkreis eine einheitliche und nachvollziehbare Kostenermittlung gewährleistet ist?
7. Wann und in welcher Form hat der Landkreis gegenüber den Gemeinden, die den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag nicht unterzeichnen, die vom Landkreis oder im Auftrage des Landkreises erbrachten Leistungen in welchen Einrichtungen insbesondere hinsichtlich der angebotenen Plätze, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs, Gruppengröße, max. Elternbeiträge und der Vergütung des Personals nachvollziehbar nachzuweisen?
7.1 Sollen für die Ermittlung dieser Kosten die geleichen Vorgaben wie in o. a. Nr. 6.1 gelten?
8. In welchen Gemeinden müssen für die Kinderbetreuung aus welchen Gründen zusätzliche Plätze geschaffen werden?
9. In welchen Gemeinden gibt es für die Kinderbetreuung welche Wartelisten?
10. Wie viele Plätze für die Kinderbetreuung gibt es pro Einwohner in welchen Gemeinden für die Altersgruppe a) die Krippenkinder, b) die Kindergartenkinder und c) Hortkinder?
- Welche Kosten sind in den vergangenen drei Jahren in welcher Gemeinde für welche Kinderbetreuung angefallen und in welcher Höhe und zu welchem Anteil von wem (Land, Landkreis, Gemeinde, Eltern und Träger) übernommen worden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Kita- Vertrag – Algermissen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 09.12.2024
Kita- Vertrag – Algermissen
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wer ist a) Eigentümer und b) Betreiber welcher Kindertagestätten in Algermissen?
- In welchen dieser Einrichtungen wollen Sie hinsichtlich der angebotenen Plätze, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Gruppengröße, Elternbeiträge, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs und der Vergütung des Personals welche Änderungen herbeiführen, wenn Algermissen den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag nicht unterzeichnet?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Überprüfung bilateraler Verträge und Vereinbarungen (Antrag Nr. 659/XIX der Gruppe vom 11.11.2024)
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Überprüfung bilateraler Verträge und Vereinbarungen
(Antrag Nr. 659/XIX der Gruppe vom 11.11.2024)
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Verträge bestehen zwischen dem Landkreis und welchen Städten, Gemeinden, Samtgemeinde?
- Wofür ergeben sich aus welchem dieser Verträge für den Landkreis welche Verpflichtungen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katastrophenschutz
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.12.2024
Katastrophenschutz
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Investitionen sind wann erforderlich, um den Runderlass zur Gliederung und Sollstärke der Einheiten im Katastrophenschutz vom 10.05.2023 umzusetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender