Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Ungenügende Leistungen des Rettungsdienstes

Hildesheim, 17.10.2025

 Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion
Ungenügende Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim

Wir fordern weiterhin, dass das Recht Leben und Gesundheit durch den Rettungsdienst für jeden in gleicher Weise geschützt werden muss, unabhängig davon, wo der Betroffene wohnt, erklärt Friedhelm Prior, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion: „Durch die Antwort der Landesregierung auf eine Landtagsanfrage sehen wir uns in unserer Auffassung bestätigt, dass in Notfällen jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Ort grundsätzlich innerhalb von 15 Minuten vom ersten eingesetzten Rettungsmittel erreichbar sein muss“. Dem haben Landrat Bernd Lynack (SPD) und die Kreistagsmehrheit von SPD-Grüne bisher widersprochen mit der rechtlich und moralisch nicht vertretbaren Folge, dass in unserem Landkreis das Recht auf Leben und Gesundheit nicht in gleicher Weise für alle Bürgerinnen und Bürger geschützt wird.

Diese rechtswidrige Situation muss nach Auffassung der CDU-Fraktion sofort geändert werden. Sollten dies der Landrat und die Kreistagsmehrheit von SPD-Grüne weiterhin ablehnen und auch Innenministerin Daniele Behrens (SPD) untätig bleiben, müsse der Landtag tätig werden, so Prior.

Mit Schreiben vom 14.10.2025 hat die Innenministerin der CDU-Kreistagsfraktion bestätigt, dass die vom Landrat vorgeschlagene und im Kreisausschuss beschlossene Vergabe des Rettungsdienstes für die Zeit vom 01.01.2026 bis 30.06.2026 rechtswidrig war, weil nach dem Gesetz nur der Kreistag darüber entscheiden durfte. Durch diese Vorgehensweise ist über 50 Abgeordneten das Recht genommen, an der Beratung und Abstimmung teilzunehmen.

Diesen elementaren Eingriff in die Rechte der Abgeordneten, diesen Gesetzesverstoß als „eine Formalie“ zu bezeichnen, verdeutlicht erneut die Einstellung des Landrates zum Demokratie- und Rechtsstaatprinzip.

Insbesondere aus den zuvor genannten Gründen hat die CDU-Kreistagsfraktion am 15.10.2025 beantragt, das Thema Rettungsdienst im Kreistag erneut zu beraten.

Ferner hat die CDU-Fraktion den Landrat um Aufklärung darüber gebeten, ob und in welchem Umfang er durch irreführende Berichte die völlig unbegründete Behauptung der Innenministerin zu verantworten habe, der Rettungsdienst werde derzeit häufig bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes seien.

Von sehr grundsätzlicher Bedeutung sei die Behauptung der Innenministerin, die Überwachungspflicht der Abgeordneten über den Hauptverwaltungsbeamten bzw. Landrat umfasse nicht die sachgerechte Erledigung einer Aufgabe. Diese unbegründete Behauptung, so Prior, stehe im völligen Gegensatz zur Rechtsprechung und den fundamentalen Prinzipien unseres Staates. Ungeheuerlich sei zudem, dass gegen den Landrat trotz wiederholter Dienstpflichtverletzungen noch kein Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei.


Gewährleistung des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 15.10.2025

Gewährleistung des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Ein Beschlussvorschlag wird nachgereicht.

Begründung:

In der Antwort der Landesregierung vom 09.10.2025 auf die Anfrage der Abgeordneten Laura Hopmann (CDU) – bei der Landesregierung am 23.09.2025 eingegangen – zum Rettungsdienstbedarfsplan im Landkreis Hildesheim hat Frau Ministerin Daniela Behrens (SPD) namens der Landesregierung die Rechtsauffassung der CDU-Kreistagsfraktion bestätigt, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Ort grundsätzlich innerhalb von 15 Minuten vom ersten eingesetzten Rettungsmittel erreichbar sein muss.

Damit ist der Beschluss des Kreistages vom 25.09.2025 (die Ablehnung aller von der CDU-Kreistagsfraktion vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erfüllung des Sicherstellungsauftrages gem. Antrag Nr. 941/XIX vom 25.09.2025) nicht mehr zu rechtfertigen. Zudem war der Beschluss des Kreisausschusses zur Interimsvergabe zum Rettungsdienst für die Zeit vom 01.01.2026 bis 30.06.2026 aufgrund Unzuständigkeit auch nach der jetzt vom Innenministerium bestätigten Auffassung rechtswidrig.

Folglich ist über die Angelegenheit erneut zu entscheiden.

Sollten Sie und die Mehrheit des Kreistages an ihrer bisherigen Position festhalten und sich die Landesregierung weiterhin weigern, durch geeignete aufsichtliche Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass im Landkreis Hildesheim der gesetzliche Sicherstellungsauftrag flächendeckend (für jeden an einer öffentlichen Straße gelegenen Einsatzort) so schnell wie möglich gewährleistet wird, muss – unabhängig von Klagen Betroffener – der Landtag über das weitere Vorgehen entscheiden.

Der Rettungsdienst dient dem Schutz höchster Rechtsgüter und es ist rechtlich und moralisch unvertretbar, das Recht auf Leben und Gesundheit nicht für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises in gleicher Weise zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit


Rettungsdienst; Behauptungen von Frau Ministerin Daniela Behrens

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 15.10.2025

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim;
Behauptungen von Frau Ministerin Daniela Behrens (SPD): „Der Rettungsdienst wird derzeit häufig bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sind.“

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in der Antwort der Landesregierung vom 09.10.2025 auf die Anfrage der Abgeordneten Laura Hopmann (CDU) – bei der Landesregierung am 23.09.2025 eingegangen – zum Rettungsdienstbedarfsplan im Landkreis Hildesheim hat Frau Ministerin Daniela Behrens (SPD) namens der Landesregierung u. a. geantwortet: „Der Rettungsdienst wird derzeit häufig bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sind.“

Hier bestehen zumindest Zweifel, ob diese Antwort der Wahrheit entspricht.

Auf der Homepage des Landkreises Hildesheim hatten Sie unter „FAQ zum neuen Rettungsdienstbedarfsplan völlig unbegründet behauptet: „Rettungswagen waren in echten Notfällen oft nicht verfügbar, wenn Sekunden zählten.“

Auf Nachfrage der CDU-Fraktion, wann und mit welchen Folgen für die Patienten dies der Fall gewesen ist, haben Sie Ihre Behauptung nicht begründen können und erklärt: „Wie sich dies medizinisch in der Folge verhält, kann nicht beantwortet werden, da der Landkreis nur die präklinische Versorgung sicherstellt.“ (siehe Ihr Schreiben vom 15.09.2025).

Dies ist eine ungeheuerliche Aussage angesichts dessen, dass der Landkreis auch für die Krankenhausversorgung zuständig ist. Zudem dürfen Maßnahmen der Gefahrenabwehr – insbesondere bei Gefahren für Leib und Leben – nicht an Zuständigkeiten scheitern.

Im Gegensatz zu dieser moralisch unvertretbaren Auffassung, ist der Landkreis in Notfällen nach dem NRettDG verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Leib und Leben aller Notfallpatienten unabhängig davon zu schützen (zu retten), in welcher Straße des Landkreises sie sich aufhalten oder wohnen. Dieser Verpflichtung kann sich der Landkreis nicht dadurch entziehen, dass er Dritte (die beauftragten Rettungsdienste) in völlig ungenügender Weise mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt und es über Jahre sogar unterlässt, die Einhaltung der rechtlich vorgegebenen Eintreffzeiten zu überwachen. Zudem haben auch die für den Landkreis Hildesheim im Rettungsdienst tätigen Kräfte aufgrund ihrer Garantenstellung weitergehende als die sich aus dem NRettG ergebenden Pflichten.

Es darf also angenommen werden, dass die Ministerin Ihre Followerin ist und Ihrer unbegründeten Behauptung auf der Homepage des Landreises aufgesessen ist oder dass die Ministerin Berichte erhalten hat, mit denen sie glaubt, ihre Behauptung/Antwort („Der Rettungsdienst wird derzeit häufig bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sind.“) begründen und es rechtfertigen zu können, die zur Erreichung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherstellungsauftrages zwingend gebotenen bzw. im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht zu treffenden Maßnahmen gegen den Landkreis Hildesheim zu unterlassen.
Nach unserer Auffassung ist es im Interesse der im Landkreis Hildesheim lebenden Menschen dringend geboten, die Sachlage weiter aufzuklären. Daher bitten wir Sie unter Hinweis auf unsere Anfrage Nr. 429 vom 08.09.2025 und Ihre Antwort dazu vom 06.10.2025 bzw.Teilantwort 2 vom 15.09.2025 zur Anfrage 392 um Beantwortung folgender Fragen:

Wie oft und in viel Prozent der Fälle wurde in den vergangenen zwei Jahren der Rettungsdienst bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sind? Wie wurde dies von wem aufgrund welcher Tatsachen und wann nachvollziehbar festgestellt und dokumentiert? Wann und in welcher Form ist dies dem Landkreis berichtet worden?

Was und wann haben Sie der Landesregierung berichtet, dass die Behauptung der Ministerin („Der Rettungsdienst wird derzeit häufig bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sind.“) begründet?

Welche Verzugszeiten bzw. Überschreitungen der vorgeschriebenen Eintreffzeiten gab es im Bereich welcher Rettungswachen im Jahr 2023 und 2024 entsprechend der Darstellung in den Monatsberichten des Instituts für Notfallmedizin für die ersten sechs Monate des Jahres 2025?

Welche Einsätze sind nach Ihrer Meinung keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes?
Zu welchem Zeitpunkt ab Eingang des Notrufes ist von wem zu entscheiden, ob es ein Einsatz ist, um „bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten unverzüglich die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern?“

Liegt nach Ihrer Auffassung ein Fall der Notfallrettung im Sinne des Gesetzes auch in den Fällen vor, in denen eine lebensbedrohliche Verletzung oder Erkrankung des Patienten zwar noch nicht eingetreten, aber zu erwarten ist und die erforderliche Behandlung bereits vor Ort abgeschlossen werden kann (Niedersächsischer Landtag Drs. 12/228, Drs. 15/3435, Drs. 18/10734 und Drs. 18/11368)?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist nach Ihrer Auffassung von wem darüber aufgrund welcher Tatsachen zu entscheiden?

Seit wann werden von der Stadt Hildesheim zum Controlling im Rettungsdienst für die einzelnen Rettungswachen im Landkreis Hildesheim gem. dem Beschluss des Kreistages vom 25.09.2025 welche Daten erfasst, ausgewertet und dokumentiert; insbesondere hinsichtlich Häufigkeit, Dauer und Grund für die Überschreitung der vorgeschriebenen Eintreffzeiten?

Wann hat der Landkreis welche der zuvor genannten Daten und Auswertungsergebnisse erhalten?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit


Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße in Hildesheim; Brandschutz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 14.10.2025

Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße in Hildesheim;
Brandschutz

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

hinsichtlich des Brandschutzes in den o. a. Schulen bitten wir Sie, ergänzend zu unserer Anfrage vom 24.09.2025 um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann und aus welchen Gründen sind von wem
    a) die Brandschutztechnische Stellungnahme vom 07.03.2022,
    b) die Brandschutztechnische Stellungnahme vom 11.03.2022,
    c) die Brandschutztechnische Stellungnahme vom 16.03.2022,
    d) das Schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept vom 04.04.2013,
    e) welche anderen Gutachten, Stellungnahmen, Konzepte usw.
    in welchen Verfahren und zu welchen Kosten in Auftrag gegeben oder zurückgezogen und wann vorgelegt worden?
  1. Welche Beschäftigten des Landkreises einschl. des Rechnungsprüfungsamtes hatten seit wann von welchen einzelnen der zuvor genannten Unterlagen Kenntnis?
  1. Wann hat die Stadt Hildesheim als Bauaufsichtsbehörde nach § 58 Abs. 1 NBauO welche einzelnen der zuvor genannten Unterlagen erhalten?
  1. Wann und in welcher Form hat es die Stadt Hildesheim als sachgerecht beurteilt, dass in den Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022, entgegen der Brandschutztechnischen Stellungnahme vom 07.03.2022, bestimmte Räume nicht mehr als Räume mit erhöhter Brandgefahr eingestuft wurden?
  1. Wann und wie
  • sind vom Fachplaner die Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022 nachvollziehbar als Vorabzüge bzw. Arbeitsgrundlage ausgewiesen worden,
  • ist von wem der Bedarf dafür festgestellt worden, die Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022 zu ändern,
  • ist der Fachplaner aus welchen Gründen von wem beauftragt worden, die Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11.und 16.03.2022 zu ändern,
  • hat der Fachplaner nachvollziehbar darauf hingewiesen, welche Fassungen nur einen Zwischenzustand und welche eine abschließende Stellungnahme darstellen?

    Nach welchen Kriterien und welcher objektiven Bewertung der Brandlasten ist
    a) vom Fachplaner,
    b) von Ihnen und
    c) der Stadt Hildesheim
    wann nachvollziehbar geprüft worden, ob es sachgerecht ist, welche Räume nicht mehr als Räume mit erhöhter Brandgefahr einzustufen sind?

    Sind die von Ihnen und vom Fachplaner angewandten Kriterien für die Abstufung von Räumen mit erhöhter Brandgefahr zu Räumen mit nicht erhöhter Brandgefahr üblich und welche Schulgebäude des Landkreises und der Stadt Hildesheim sind davon betroffen?

    Hierzu verweisen wir nochmals auf den Beitrag von Dietrich zum Thema „Räume mit erhöhter Brandgefahr“ in FeuerTRUTZ Magazin 1.2015: „Der Einstufung als Raum mit erhöhter Brandgefahr muss eine eingehende und objektive Bewertung der Brandlasten, der Zündquellen, der Nutzung, des konkreten Brandrisikos, der zu erwartenden Brandausbreitungsgeschwindigkeiten und der Schadenauswirkungen vorangehen. Pauschale Einstufungen aufgrund der Raumgröße, der Nutzung oder der Raumbezeichnungen in den Antragsunterlagen sind ungeeignet, eine schutzzielbezogene Konzeptionierung vorzunehmen.“

    https://www.brandschutzbuero.de/site/assets/files/1213/zfe 01 2015 270 raeume brandgefahr dietrich.pdf

    Welche baulich-technischen Maßnahmen zur Beseitigung von Brandschutzmängeln waren oder sind nicht mehr erforderlich, weil welche Räume nicht mehr als Räume mit erhöhter Brandgefahr eingestuft wurden?

    Welche Bediensteten des Landkreises einschl. des Rechnungsprüfungsamtes hatten seit wann davon Kenntnis, welche Räume nicht mehr als Räume mit erhöhter Brandgefahr eingestuft wurden?

  1. Wann haben Sie
    a) von welchen der o.a. Stellungnahmen und
    b) dem Schutzzielorientierten Brandschutzkonzept vom 04.04.2013
    in welcher Form Kenntnis erhalten und daraufhin wann jeweils in welcher Form welche Anordnungen getroffen: insbesondere Maßnahmen zur weiteren Untersuchung, Planung und Beseitigung der festgestellten Brandschutzmängel beauftragt oder untersagt?
  1. Wann sind welche Aufträge, Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Beseitigung von Brandschutzmängeln in den o. a. Schulen vom Rechnungsprüfungsamt mit welchen Ergebnissen geprüft worden?
  1. Wann haben Sie gegen welche Bediensteten des Landkreises wegen welcher unterlassenen oder getroffenen Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Beseitigung von Brandschutzmängeln welche arbeitsrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Ermittlungen oder Maßnahmen mit welchen Ergebnissen eingeleitet, wie durchgeführt und seit wann beendet oder aus welchen Gründen nicht beendet? Welche Kosten sind für diese Maßnahmen bisher entstanden?

Mit freundlichen Grüße

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Maßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Brandschutzmängeln an Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 14.10.2025

Maßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Brandschutzmängeln an Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße

Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird zum Brandschutz in den o.a. Schulen beauftragt, unverzüglich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Prüfung zu beauftragen, ob und in welchem Umfang es mit welchen Wirkungen für die zu treffenden baulich-technischen oder administrativ-organisatorischen Brandschutzmaßnahmen sachgerecht ist, entgegen der Brandschutztechnischen Stellungnahme vom 07.03.2022, bestimmte Räume nicht mehr als Räume mit erhöhter Brandgefahr einzustufen.

Begründung:

Die Frage, ob und welche Räume in Schulen als Räume mit erhöhter Brandgefahr einzustufen sind, ist von grundsätzlicher Bedeutung. Im Zweifelsfall ist von einer erhöhten Brandgefahr auszugehen. Darüber zu entscheiden, ist zumindest im vorliegenden Fall kein Geschäft der laufenden Verwaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

 


Übertragung der Trägerschaft für Kindertagesstätten

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 14.10.2025

Übertragung der Trägerschaft für Kindertagesstätten

Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Jugendhilfe und des Ausschusses für Soziales, Jugend und Gesundheit sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Soweit der Landkreis die Trägerschaft für Kindertagesstätten einem freien Träger übertragen will, ist bei der Ausschreibung als ein Zuschlagskriterium eine „angemessenen Eigenleistung“ zu fordern.
  2. Für die Übertragung/Vergabeentscheidung nach Nr. 1 ist der Preis einschließlich der „angemessenen Eigenleistung“ mit zumindest 90 % zu gewichten.
  3. Für die Entscheidung über die Übertragung nach Nr. 1 sind den Abgeordneten vorzulegen:
    – das abschließende Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes und
    – eine Begründung für die Höhe der geforderten „angemessenen Eigenleistung“.
  4. Der Landrat wird beauftragt, den Abgeordneten bis zur nächsten Sitzung des Kreistages einen Vordruck vorzuschlagen, der zukünftig bei Ausschreibungen nach Nr. 1 verwendet werden soll.
  5. Ist Träger einer Kindertagesstätte eine Gemeinde, darf die Trägerschaft dafür einem anderen Träger nur dann übertragen werden, wenn dessen „angemessene Eigenleistung“ höher ist als der für den Betrieb der Kindertagesstätte gezahlte Zuschuss der Gemeinde.

Begründung:

Soweit freie Träger die Kindertagestätte gemeinnützig betreiben wollen, eine Betriebserlaubnis besitzen oder einen Anspruch darauf haben, ist die Gewichtung des Preises mit zumindest 90 % in jeder Weise gerechtfertigt.

Alle freien Träger, die derzeit im Landkreis Kindertagesstätten betreiben und aufgrund der ihnen dafür vom Land erteilten Erlaubnis ein Recht dazu haben, werden in gleicher Weise gefördert. Es gibt keinen Grund davon abzuweichen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste