Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Fortsetzung der Förderung der Jugendwerkstatt Alfeld für die Förderperiode

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.11.2024

 

Antrag auf Fortsetzung der Förderung der Jugendwerkstatt Alfeld für die Förderperiode 01.04.2025 bis zum 31.12.2027

Beschlussvorschlag zum TOP 13 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.11.2024

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 13 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.11.2024 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der Labora gGmbH vom 08.10.2024 auf weitere Förderung der Jugendwerkstatt in Alfeld für den Zeitraum vom 01.04.2025 bis zum 31.12.2027 wird zugestimmt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 bereitzustellen.

Begründung:

Die weitere Förderung der Jugendwerkstatt in Alfeld ist aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion zwingend aufrecht zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugendhilfe


CDU-Kreistagsfraktion weist öffentliche Äußerungen des Landrat Bernd Lynack zurück

Hildesheim, 05.11.2024

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion

 

Der Vorstand der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim hat nach den öffentlichen Äußerungen des Beamten Landrat Bernd Lynack (SPD) entschieden, Frau Innenministern Behrens als Disziplinarvorgesetzte des Beamten über dessen augenscheinlich pflichtwidriges Verhalten in Kenntnis zu setzen, da der Landrat nach Auffassung der CDU-Fraktion wiederholt seine Dienstpflichten verletzt habe. Vorgeworfen werden ihm verschiedene Behauptungen in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 30. Oktober 2024. Dort wird der Landrat wie folgt zitiert: „Bisher haben die Aufsichtsbehörden in strittigen Fällen immer bestätigt, dass die Kreisverwaltung rechtmäßig gehandelt hat.“ Und weiter heißt es zu der gegen ihn gerichteten Organklage: „Die Klage, sagt Lynack, ist nun ein neuer Tiefpunkt im Umgang.“

Diese öffentlichen Äußerungen stehen im Gegensatz zu seinen beamtenrechtlichen Pflichten. Sie begründen insbesondere Zweifel an der unparteiischen Amtsführung. Zudem begründen sie den Verdacht eines Dienstvergehens wegen Verstoßes gegen die Wahrheitspflicht. Entgegen seinen Behauptungen hat der Hauptverwaltungsbeamte Lynack sehr wohl auch nach Auffassung des Innenministeriums pflichtwidrig gehandelt und wiederholt rechtlich unhaltbare Auffassungen vertreten oder nicht beanstandet, obwohl ihn die CDU-Fraktion auf die Rechtswidrigkeit hingewiesen habe. In jeder Weise unvertretbar ist es, dass ein Hauptverwaltungsbeamter Abgeordneten öffentlich vorwirft, ein Gericht anzurufen, wenn sie sich durch den Beamten in ihren Rechten verletzt sehen.

Die persönlichen Diffamierungen der Kreistagsgruppe von SPD und Grüne gegen Abgeordnete der CDU zeigen erneut, wie tief die Gruppe gesunken ist: Gemeinsam mit dem Landrat hat diese Gruppe die Verwaltung des Landkreises innerhalb von drei Jahren vor die Wand gefahren und den Kreishaushalt ruiniert. Von einer funktionsfähigen Verwaltung kann keine Rede mehr sein. Die rot-grüne Landesregierung hätte allein wegen der unvertretbaren Bearbeitungszeiten schon längst eingreifen müssen.

Die Kreistagsabgeordneten von SPD und Grünen müssen sich erneut fragen lassen, wie sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren können, dass sie es unbeanstandet hinnehmen, wenn vom Landrat mit allen Mitteln versucht wird, Vorgänge zu vertuschen und zu verhindern, dass Ermittlungsergebnisse aus der Akteneinsicht weitergegeben werden.


Altenpflege im Landkreis Hildesheim – Rekommunalisierung der Altenpflege

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 30.10.2024

 

Altenpflege im Landkreis Hildesheim – Rekommunalisierung der Altenpflege

 Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Altenpflege im Landkreis Hildesheim – Rekommunalisierung der Altenpflege“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Kreisausschusses sowie des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Die Presseberichterstattung (HAZ vom 26.10.2024) zeigt erneut, dass eine den Bedürfnissen der Menschen entsprechende Altenpflege Maßnahmen des Landkreises erfordert. Es ist aus sozialpolitischen und wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar, diese Aufgabe weiterhin allein dem Markt zu überlassen, weil er zunehmend von monopolartigen Unternehmen dominiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit


Straßensperrungen und Rettungsdienst

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 28.10.2024

Straßensperrungen und Rettungsdienst

 

Beschlussvorschlag zum TOP 11.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 28.10.2024 sowie zum TOP 15.1 der Sitzung des Kreistages am 28.10.2024

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 11.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 28.10.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 15.1 der Sitzung des Kreistages am 28.10.2024 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 05.09.2024 ersetzt.

Beschlussvorschlag:

„Erforderliche Straßensperrungen sind vom Hauptverwaltungsbeamten nur so anzuordnen, dass sich durch die Sperrungen die rechtlich vorgegebenen Eintreffzeiten für die Rettungsdienste (ggf. durch Ausnahmeregelungen oder baulich-technische Vorkehrungen) nicht verlängern.

Die Gemeinden und Rettungsdienste sind vom Hauptverwaltungsbeamten über alle geplanten Straßensperrungen frühzeitig zu informieren, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Über vorhersehbare und planbare Vollsperrungen ist der Fachausschuss rechtzeitig vor der Anordnung zu informieren.“

Begründung:

Auf die Begründung unseres Antrages (Nr. 618/XIX) vom 05.09.2024 weisen wir hin.

 

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 


Räumliche Unterbringung der Ämter der Kreisverwaltung

 

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 25.10.2024

Räumliche Unterbringung der Ämter der Kreisverwaltung
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Räumliche Unterbringung der Ämter der Kreisverwaltung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste sowie des Kreisausschusses aufzunehmen.

Begründung:

Unter Hinweis auf den Beschluss des Kreistages vom 12.09.2024 ist vorgesehen durch eine Anmietung des Gebäudes in der Eduard-Ahlborn-Str. 7 in Hildesheim 64 Arbeitsplätze einzurichten, mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 3 Mio. Euro für die nächsten 10 Jahre.

Daneben sind die Vorhaben bzw. Maßnahmen bzgl. des Gesundheitsamtes und des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu betrachten.

Im Interesse einer bürgerfreundlichen, funktionsfähigen und effizient arbeitenden Verwaltung ist zu erörtern, welche Ämter aus welchen Gründen wo untergebracht werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


Citipost

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim 25.09.2024

Citipost
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Bei „Schriftlichen Verwarnungen mit Verwarngeld/Anhörungen“ nach § 24 StVG werden die Betroffenen darauf hingewiesen, dass die Verwarnung nur wirksam wird, wenn sie mit ihr einverstanden sind und das Verwarnungsgeld „innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens“ zahlen.

Wie wird von Ihnen festgestellt, wann das Schreiben/die Anhörung bei dem Betroffenen eingegangen ist?

Wie wird von Ihnen verfahren, wenn das Schreiben/die Anhörung überhaupt nicht zugestellt worden ist? Wer ist beweispflichtig, wenn behauptet wird, dass die Anhörung nicht zugestellt worden ist?

Nach welcher Vorschrift berechnen Sie die Zustellung und von wem ist Ihre Vorgehensweise als rechtmäßig bestätigt worden?

Begründung:
Nach hier vorliegenden Unterlagen nutzen Sie für Ihre o. a. Anhörungen die Citipost, obwohl Ihnen mehrere Fälle mitgeteilt worden sind, in denen Briefe von der Citipost sehr verspätet und z. T. überhaupt nicht zugestellt worden sein sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

269 – Antwort der Verwaltung