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Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen

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Hildesheim, 10.05.2023

Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion

Der Kreisausschuss des Landkreises Hildesheim, der hinter verschlossenen Türen tagt, hat am 24.04.2023 folgenden Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion abgelehnt:

„Die Unterbringung von Personen nach dem AsylbLG und dem SGB II in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Hildesheim soll im Einvernehmen mit den einzelnen Kommunen erfolgen.

Wird ein Einvernehmen nicht erzielt, soll der Kreisausschuss entscheiden.“

Damit wird der im Kreistag von Hildesheim lange herrschende parteiübergreifenden Konsens verlassen. Die CDU-Fraktion bedauert diese Entwicklung.

Die CDU-Kreistagsfraktion wird ihren Vorschlag nun am 29.06.2023 in der öffentlichen Kreistagssitzung zur Abstimmung stellen. Nach Auffassung der CDU-Fraktion sollten alle Maßnahmen zur Unterbringung und Betreuung möglichst einvernehmlich mit den Städten und Gemeinden erfolgen. Die Verteilung, Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung und kann nicht weiterhin den Beamten überlassen werden. Es erscheint in keiner Weise sachgerecht, wie der Landrat mit Unterstützung von den Grünen und SPD vorgeht. Eine Zwangszuweisung durch Beamte ist der falsche Weg. „Ein Konfrontationskurs schürt nur Unfrieden,“ so der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Prior.


Prüfauftrag zur Gullydeckel-Affäre

Die CDU-Kreistagsfraktion hat in Sachen Gullydeckel- Affäre am 02.02.2023
eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet. Sie soll prüfen, ob der Landkreis
Hildesheim verpflichtet war und noch verpflichtet ist, beim Gericht die
Unterbringung eines schwer psychisch kranken Mannes aus Harsum zu
beantragen. Der Mann, der den Bürgermeister von Harsum seit Juni 2022
wiederholt mit dem Tode bedroht hat, steht im Verdacht, im August 2022
Gullydeckel auf die Autobahn geworfen und im Frühjahr 2022 Bombendrohungen
gegen das Justizzentrum gerichtet zu haben. Seit Bekanntwerden der Sache
durch den Bericht der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 24.08.2022
hätten die Abgeordneten im Kreisausschuss das Recht und die Pflicht gehabt,
über den Antrag auf Unterbringung zu entscheiden. An der Ausübung dieser
Rechte wurden die Abgeordneten zum Nachteil der öffentlichen Sicherheit
durch verschiedene Maßnahmen gehindert. An die Landesregierung gerichtete
Bitten um Unterstützung blieben bisher ohne Erfolg. Daher sieht sich die
CDU-Fraktion gezwungen, von einer dafür anerkannten Kanzlei eine Verletzung
der Abgeordnetenrechte und Möglichkeiten auf Hilfe prüfen zu lassen.


CDU-Fraktion kritisiert inffiziente Vorgehensweise bei der Kostenbeteiligung zur Unterbringung von Flüchtlingen

 

Die CDU-Fraktion wird in der Kreistagssitzung am 08. Dezember nicht der vom Landrat Bernd Lynack (SPD) geforderten Vereinbarung über die Kostentragung bei der Bereitstellung von Wohnraum für Ukraine-Vertriebene zustimmen. Nach dieser Vereinbarung sollen sich die Städte und Gemeinden gegenüber dem Landkreis Ende 2023 weitgehend und danach vollständig zur Übernahme der Kosten verpflichten, die durch die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge anfallen, aber nicht vom Bund oder Land erstattet werden. Die CDU-Fraktion widerspricht der Behauptung des Landrates, die Städte und Gemeinden seinen aufgrund ihrer Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr zur Breitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit verpflichtet. Der Innenminister hat sich dazu bisher nicht geäußert: trotz Nachfrage der CDU-Fraktion vom 26.09.2022. Die CDU-Fraktion lehnt es zudem als rechtlich unvertretbar ab, im Kreistag eine höhere Kreisumlage für die Städte und Gemeinden zu beschließen, die der Vereinbarung nicht zustimmen. Ein höherer Hebesatz wäre willkürlich und rechtlich unbegründet, da völlig unklar ist, für welche Städte und Gemeinden in welcher konkreten Höhe Kosten anfallen.

Darüber hinaus sieht die CDU-Fraktion die Vorgehensweise des Landrates als ineffizient an: Warum sollen überhaupt die Städte und Gemeinden jetzt schon in einer komplizierten Abrechnung an den Kosten beteiligt werden, wenn die endgültige Kostentragung zwischen Bund – Land – Landkreis noch nicht geregelt ist. Wie in vielen Landkreisen des Landes Niedersachsens, so sollte es auch im Landkreis Hildesheim funktionieren.


Gully-Deckel-Attacke

Als unverantwortlich bezeichnet die CDU-Kreistagsfraktion die vom Landrat Lynack (SPD) öffentlich vertretene Meinung darüber, wann eine nach dem Gesetz für die Unterbringung psychisch kranker Menschen geforderte „gegenwärtige erhebliche Gefahr“ vorliegt. Der Landrat wirft hier verschiedene Dinge in einen Topf. Statt über die Beurteilung einer Gefahr, reden Sie in der Presse über „Akut-Situation“ oder „akute Fremdgefährdung“ und behaupten sodann (siehe Hildesheimer Allgemeine Zeitung am 08.11.2022): „Es gehe bei der Bewertung einer Akut-Situation nicht darum, „was jemand letzte Woche gesagt oder getan hat oder was eventuell nächste Woche passieren könnte“. Diese Äußerung geht völlig an der Frage vorbei, ob zur Abwehr einer Lebensgefahr, die vom Tatverdächtigen der Gullydeckel-Attacke ausgeht, beim Gericht ein Antrag auf Unterbringung zu stellen ist. Für die Beantwortung dieser Frage kommt es genau darauf an, was in Zukunft „eventuell nächste Woche passieren könnte“. Bei einer Morddrohung muss eine Prognose über die Wahrscheinlichkeit einer Tatausführung erstellt werden. Dabei gilt nach der Rechtsprechung: „Je höherrangig das betroffene Rechtsgut und je größer der ihm drohende Schaden wiegen, desto geringere Anforderungen können an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts gestellt werden.“ Die Erforderlichkeit von Prognosen hat das Bundesverfassungsgericht (z. B. zur Verhinderung schwerer Sexualstraftaten) ausdrücklich bestätigt: „Der Hinweis auf Unsicherheiten bei der Prognose, die Grundlage der Unterbringung ist …, beseitigt weder die Eignung noch die Erforderlichkeit des Freiheitseingriffs. Prognoseentscheidungen bergen stets das Risiko der Fehlprognose, sind aber gleichwohl unumgänglich … Die Prognose ist und bleibt daher als Grundlage jeder Entscheidung über eine präventive Freiheitsentziehung unverzichtbar“ (Urteil vom 10.02.2004 – 2 BvR 834/02 und 2 BvR 1588/02).


Gullydeckel-Attacke Harsum – Unverantwortliche Meinung des Landrates

Der Kreisausschuss des Landkreises Hildesheim hat es am 7.11.2022 abgelehnt, sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion zur Gullydeckel-Attacke und den verschiedenen Mord- und Bombendrohungen des Tatverdächtigen zu befassen. Antragsziel war es, ein Rechtsgutachten und ein ärztliches Zeugnis in Auftrag zu geben, um eine Grundlage dafür zu schaffen, bei Gericht einen Antrag auf Unterbringung des Tatverdächtigen stellen zu können. Stattdessen wurde zum Entsetzen der CDU beschlossen, die nun unbestrittene Zuständigkeit für diese Sache vom Kreisausschuss auf Landrat Lynack (SPD) zu übertragen. Augenscheinlich oder angeblich hat der Landrat bis zu einem Hinweis des Innenministeriums am 4.11.2022 nicht gewusst, dass der Kreisausschuss zuständig ist. Diese Unwissenheit des Landrates ist skandalös. Sie hat die Arbeit von Abgeordneten behindert und dazu geführt, dass der Ausschuss trotz der Gefahren für Leib, Leben und Freiheit des Bürgermeisters und anderer Personen über Monate keine Entscheidung treffen konnte. Die CDU-Kreistagsfraktion wird sich im Interesse des Bürgermeisters und der Bürgerinnen und Bürger von Harsum dafür einsetzen, dass die Landesregierung gegenüber dem Landrat aufsichtlich tätig wird. Dies betrifft auch die unsachlichen öffentlichen Äußerungen des Landrates und die zahlreichen vom Landrat seit Monaten nicht beantworteten Fragen. Die CDU-Fraktion hofft, dass sie von der Landesregierung bei der Aufklärung des Skandals unterstützt wird.

 

 

 

 


Bund- und Land stellen deutlich höhere Mittel für Unterbringungskosten zur Verfügung

Vertreter der CDU aus den Fraktionen der Stadt- und Gemeinderäte sowie des Kreistages haben gestern über den Kreishaushalt und die Kosten für die Unterbringung, Versorgung usw. der Flüchtlinge aus der Ukraine mit folgenden Ergebnissen beraten.

Der vom Kreistag beschlossene Hebesatz für die Kreisumlage beträgt derzeit 54,65%. Folglich müssen die Kommunen über 50 % ihrer relevanten Einnahmen an den Landkreis zahlen. Die CDU sieht keinen Grund für eine Anhebung des Hebesatzes, da die Einnahme des Landkreises aus der Kreisumlage trotz der verschiedenen Krisen mit ca.196 Mio. Euro einen Höchststand erreicht hat.

Die CDU-Kreistagsfraktion hat in der Konferenz nochmal verdeutlicht, warum sie im Kreistag am 29.09.2022 gegen die vom Landrat vorgeschlagene Vereinbarung gestimmt habe, wonach die Städte und Gemeinden die nicht von Bund und Land gedeckten Kosten für die Unterbringung, Versorgung usw. der Flüchtlinge aus der Ukraine zahlen sollen: zu 65 % für die Monate Juni bis Dezember 2022 und danach zu 100 %. Der Landrat habe seine Forderung u. a. mit der unzutreffenden Behauptung begründet, die Städte und Gemeinden wären dafür zuständig, dass allen eine Wohnung zur Verfügung gestellt werden könne. Zudem habe der Landrat eine weitere Kostenübernahme des Landkreises abgelehnt, weil unklar sei, wie viel Geld der Landkreis von Bund und Land für diese Aufgabe erhalten werde. Dazu gebe es im Landtag lediglich einen Gesetzentwurf. Entgegen dieser unzutreffenden Behauptung hatte der Landtag aber schon am 23.09.2022 das Gesetz mit deutlich höheren Mitteln als bisher für die Landkreise beschlossen. Zusätzlich dazu hat nun auch der Bund weitere Milliarden an Unterstützung zugesagt. Allein aus diesen Gründen sei die Vereinbarung nicht erforderlich. Ferner seien viele Regelungen im Entwurf des Landrates so ungenügend, dass ihnen schon haushaltsrechtlich nicht zugestimmt werden könne. Aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion ist es in keiner Weise erforderlich die Städte und Gemeinden zur Kasse zu bitten.


Sondersitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit

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der Lokalzeitungen

Hildesheim, 26.08.2022

Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion

CDU-Kreistagsfraktion sieht in der Weigerung Lynacks zu einer Sondersitzung des Sozialausschusses einzuladen, einen ungeheuerlichen Vorgang

 

Die CDU-Kreistagsfraktion hat am Dienstag den Landrat aufgefordert, zu einer Sondersitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit einzuladen. Die Annahme von Herrn Lynack, es handele sich dabei um einen CDU-Antrag ist falsch.

Die CDU-Fraktion wird den defensiven und unangemessenen Umgang der Kreisverwaltung in der „Gully-Deckel-Affäre“ politisch aufarbeiten, auch im Interesse der Betroffenen.

Dieser Forderung hat Landrat Lynack heute eine Absage erteilt und zieht sich dabei auf scheinbar formale Aspekte zurück.

Der Fraktionsvorsitzende Prior hält diesen Umgang „mit einer weiteren Krise des dem Landrat direkt unterstehenden Gesundheitsamtes für unvertretbar“. So habe der Landrat die Pflicht, bei Bedarf unverzüglich die politischen Gremien des Landkreises zu informieren.

Für die CDU-Fraktion liegen augenscheinlich eklatante Versäumnisse der Landkreisverwaltung auf der Hand. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Dirk Bettels, kündigt an, dass die CDU-Fraktion über den Weg der Akteneinsicht alle relevanten Informationen zusammentragen und bewerten werde. Im Übrigen geht die CDU-Fraktion davon aus, dass den Fall bereits die Staatsanwaltschaft Hildesheim beschäftige.

Wer sich in Harsum umhört, der ist „schlicht erschüttert, was sich dort über viele Jahre unter den Augen der Landkreisverwaltung abspielen konnte“, so Bettels. „Wir werden Landrat Lynack zwingen, zu dem Vorgang auszusagen“, so Prior abschließend.

165 – 24.08.2022.pdf – Schreiben des Landrates