Archiv der Kategorie: Pressemitteilungen

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion zur Zukunft der Kinderbetreuung im Landkreis Hildesheim

Redaktionen der Lokalzeitungen

Hildesheim, 17.01.2025

 

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion
zur Zukunft der Kinderbetreuung im Landkreis Hildesheim

Landrat Bernd Lynack (SPD) hat nun nach dem von SPD-Grüne am 12.12.2024 gefassten Kreistagsbeschluss alle Verträge gekündigt, nach denen die Städte und Gemeinden die organisatorischen Maßnahmen für die Kinderbetreuung übernommen und sich zum Teil mehr als der Landkreis an der Finanzierung beteiligt haben. Durch die Kündigung greift § 12 des bestehenden Kita-Vertrages, der bestimmt:

„(1) Die Vereinbarung wird unbefristet geschlossen. Sie kann in jedem Jahr zum 01.08. schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.

(2) Die Gemeinden verpflichten sich, den Betrieb von Kindertagesstätten stets und auch nach einer Kündigung ab dem 01.08. so lange zu gewährleisten, bis es dem Landkreis möglich ist, den Betrieb selbst oder durch Dritte übernehmen zu können. In solchen Fällen werden dem Landkreis die erforderlichen Betreuungseinrichtungen für eine angemessene Übergangszeit zur Verfügung gestellt. Die dabei und für den weiteren Betrieb anfallenden Kosten trägt der Landkreis Hildesheim.“

Danach liegt es in der Hand der Mehrheitsgruppe von SPD-Grüne im Kreistag, die bestehende Versorgung unverändert oder besser fortzusetzen.
Nach dem seit 2019 bestehenden Vertrag erhalten die Städte und Gemeinden vom Landkreis Zuwendungen zu den tatsächlich anfallenden Kosten. Hoher Standard = hoher Zuschuss.
Mit der Kündigung des Kita-Vertrages wurde den Städten und Gemeinden ein neuer Vertrag angeboten, bei dem nur der gesetzliche Mindeststandard verlangt werden soll. Was das bedeutet, haben SPD-Grüne bisher nicht gesagt.

Die CDU-Kreistagsfraktion lehnt den angebotenen Kita-Vertrag ab, weil sie ihn aus folgenden Gründen für unausgegoren, unverständlich und ungerecht hält:

Algermissen mit seinem hohen Standard beteiligt sich derzeit mit ca. 61 % an den Kosten der Kinderbetreuung, die nach Abzug des Landeszuschusses und der Elternbeiträge verbleiben und eigentlich vollständig vom Landkreis zu tragen wären. Dieser Anteil soll auf ca. 73 % steigen, wenn Algermissen dem neuen Vertrag zustimmen sollte.

Im Gegensatz dazu soll der Anteil in anderen Gemeinden fallen: in Leinebergland von 57,49 auf 27 %, in Hildesheim 51,64 auf 33,01 %, in Sarstedt von 47,30 auf 30,28 %. Mit den freiwerdenden Mitteln will die Bürgermeisterin in Sarstedt die Schulden abbauen. Gut für Sarstedt – schlecht für Algermissen.
Bisher haben der Landrat und SPD-Grüne im Kreistag nicht gesagt, wie viel mehr Kreisumlage die Städte und Gemeinden zahlen sollen, die dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen.
Sollte die Stadt Sarstedt dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen, hat sie vermutlich selbst dann eine Ersparnis von ca. 2 Mio. Euro, wenn SPD-Grüne die Kreisumlage von jetzt 56,65 % auf den unvorstellbaren und derzeit kursierenden Betrag von 71 % anheben. Die Kreisumlage für Sarstedt müsste auf 80 % (ca. 21,6 Mio. €) angehoben werden, damit der Landkreis den Betrag erhält, den Sarstedt nach derzeitiger Planung für 2025 in Summe zahlt: 15,5 Mio. € Kreisumlage plus freiwillig ca. 5,6 Mio. € Kosten für die Kita-Betreuung.
58,5 % Kreisumlage ist in Niedersachen derzeit der Spitzenwert. Die CDU-Fraktion hält es für unverantwortlich, den Gemeinden eine drastische Anhebung der Kreisumlage über diesen Wert hinaus anzudrohen und ggf. 60, 70 oder 80 % ihrer Einnahmen wegzunehmen, wenn sie nicht bereit sind, Aufgaben des Landkreises zu übernehmen und weitestgehend zu finanzieren.


Nachhaltige Finanzierung der Kindertagesstätten – Wer soll das bezahlen?“

Hildesheim, 22.11.2024

 Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion

Zum Thema „Nachhaltige Finanzierung der Kindertagesstätten – Wer soll das bezahlen?“ hat die CDU-Fraktion im Kreistag von Hildesheim eine Aktuelle Stunde für die Sitzung des Kreistages am 28.11.2024 beantragt.

Der Antrag ist damit begründet, dass der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung vom Landkreis zu erfüllen und zu finanzieren ist, soweit die Kosten nicht vom Bund bzw. Land oder den Trägern und Eltern getragen werden. Die erheblichen Kostensteigerungen der letzten Jahre sind vom Bund und Land in keiner Weise ausgeglichen worden. Und diese Kostensteigerungen können viele Gemeinden, die sich freiwillig und mit einem höheren Anteil als der Landkreis an der Finanzierung beteiligen, nicht mehr tragen, ohne die Gemeindesteuern oder die Elternbeiträge anzuheben.

Daher ist es nach Auffassung der CDU erforderlich, dass der Landkreis zukünftig einen höheren Anteil als die Gemeinden an der Finanzierung übernimmt: zumindest im Verhältnis von 40 zu 60 %. Dies erfordere einen um ca. 12 Mio. Euro höheren Kreiszuschuss. Dieser Betrag muss nach Auffassung der CDU durch Einsparungen im Kreishaushalt
oder höhere Zuwendungen des Landes finanziert werden. Dazu schlägt die CDU erneut vor, dass der Kreistag den Landtag auffordert, einen höheren Landeszuschuss zu beschließen, um eine nachhaltige Kita-Finanzierung durch das Land zu gewährleisten und die Finanzierung nicht weiterhin zum Großteil auf die Kommunen abwälzen.


CDU-Kreistagsfraktion weist öffentliche Äußerungen des Landrat Bernd Lynack zurück

Hildesheim, 05.11.2024

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion

 

Der Vorstand der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim hat nach den öffentlichen Äußerungen des Beamten Landrat Bernd Lynack (SPD) entschieden, Frau Innenministern Behrens als Disziplinarvorgesetzte des Beamten über dessen augenscheinlich pflichtwidriges Verhalten in Kenntnis zu setzen, da der Landrat nach Auffassung der CDU-Fraktion wiederholt seine Dienstpflichten verletzt habe. Vorgeworfen werden ihm verschiedene Behauptungen in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 30. Oktober 2024. Dort wird der Landrat wie folgt zitiert: „Bisher haben die Aufsichtsbehörden in strittigen Fällen immer bestätigt, dass die Kreisverwaltung rechtmäßig gehandelt hat.“ Und weiter heißt es zu der gegen ihn gerichteten Organklage: „Die Klage, sagt Lynack, ist nun ein neuer Tiefpunkt im Umgang.“

Diese öffentlichen Äußerungen stehen im Gegensatz zu seinen beamtenrechtlichen Pflichten. Sie begründen insbesondere Zweifel an der unparteiischen Amtsführung. Zudem begründen sie den Verdacht eines Dienstvergehens wegen Verstoßes gegen die Wahrheitspflicht. Entgegen seinen Behauptungen hat der Hauptverwaltungsbeamte Lynack sehr wohl auch nach Auffassung des Innenministeriums pflichtwidrig gehandelt und wiederholt rechtlich unhaltbare Auffassungen vertreten oder nicht beanstandet, obwohl ihn die CDU-Fraktion auf die Rechtswidrigkeit hingewiesen habe. In jeder Weise unvertretbar ist es, dass ein Hauptverwaltungsbeamter Abgeordneten öffentlich vorwirft, ein Gericht anzurufen, wenn sie sich durch den Beamten in ihren Rechten verletzt sehen.

Die persönlichen Diffamierungen der Kreistagsgruppe von SPD und Grüne gegen Abgeordnete der CDU zeigen erneut, wie tief die Gruppe gesunken ist: Gemeinsam mit dem Landrat hat diese Gruppe die Verwaltung des Landkreises innerhalb von drei Jahren vor die Wand gefahren und den Kreishaushalt ruiniert. Von einer funktionsfähigen Verwaltung kann keine Rede mehr sein. Die rot-grüne Landesregierung hätte allein wegen der unvertretbaren Bearbeitungszeiten schon längst eingreifen müssen.

Die Kreistagsabgeordneten von SPD und Grünen müssen sich erneut fragen lassen, wie sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren können, dass sie es unbeanstandet hinnehmen, wenn vom Landrat mit allen Mitteln versucht wird, Vorgänge zu vertuschen und zu verhindern, dass Ermittlungsergebnisse aus der Akteneinsicht weitergegeben werden.


Ladungsvorschriften für Mitglieder des Hildesheimer Kreistages

(mr) Seit vielen Monaten erhalten Mitgliedern des Hildesheimer Kreistages entgegen den gesetzlichen Ladungsvorschriften oftmals keine oder keine zeitgerechte Einladung zu den Sitzungen der Kreistagsgremien. Die CDU-Kreistagsfraktion will, dass dieser rechtswidrige und unhaltbare Zustand beseitigt wird und hat Landrat Bernd Lynack, der für die für Einladung zuständig ist, um Auskunft dazu gebeten, mit welchen Maßnahmen er auf eine Beseitigung der Missstände hinwirken will oder was er dazu bereits unternommen habe. Hierzu verweist die CDU auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück, in dem es heiß: „Verstöße gegen diese Ladungsvorschriften sind … schwere Verfahrensfehler, die zur Unwirksamkeit der in der fraglichen Sitzung gefassten Beschlüsse führen.“


Ohne Fragerecht keine Demokratie

Hildesheim, 14.08.2024

Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion hat Landrat Bernd Lynack (SPD) seine
Dienstpflichten wiederholt und erheblich verletzt. Darauf hat die Fraktion die Landesregierung
mehrfach hingewiesen. Nun hat sie Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil und
Frau Innenministerin Daniela Behrens mit Schreiben vom 12.08.2024 um Klärung gebeten,
ob die Landesregierung gegen den Landrat ein Disziplinarverfahren einleiten wird. In
dem Schreiben wird erklärt, dass sich die CDU-Fraktion insbesondere dadurch beeinträchtigt
oder unterdrückt sieht, dass ihre Anfragen zu häufig nicht unverzüglich, vollständig
und wahrheitsgemäß beantwortet werden (Eine Anfrage wurde erst nach 30 Monaten
beantwortet). Als besonders gravierend wird dem Landrat vorgeworfen, dass er Kreistagsabgeordneten
nun sogar weitgehend das ihnen im demokratischen Rechtsstaat
durch die Verfassung und Gesetz gegebene Fragerecht und die Befugnis abspricht, die
Rechtmäßigkeit von Vorlagen und Maßnahmen der Verwaltung zu überprüfen. Dies zu
klären, sei von grundsätzlicher Bedeutung, weil unsere Demokratie ohne Fragerecht nicht
möglich sei, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Prior.
Als ebenfalls gravierend wird dem Landrat ferner vorgeworfen, dass er zum Beispiel den
Beschluss des Kreisausschusses vom 20.11.2023 nicht ausgeführt hat, dem Kreistag
alsbald einen Beschlussvorschlag vorzulegen mit dessen Umsetzung gewährleistet werden
sollte, den Baudezernenten wieder gemäß seiner Qualifikation und seinem Recht
amtsangemessen zu beschäftigen.


Verkehrssicherheit vor Kinderspielplätzen

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor Kinderspielplätzen ist unverzüglich auf 30 km/h zu begrenzen. Dies fordert die CDU-Kreistagsfraktion, weil nach der letzten Änderung der Straßenverkehrsordnung neben Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen usw. auch Kinderspielplätze als besonders zu schützenden Einrichtungen gelten. Nun können dort wie z. B. vor Kindergärten sog. streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h auch dann angeordnet werden, wenn die Gefahrenlage das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Leib, Leben oder Gesundheit nicht erheblich übersteigt.

Nach Auffassung der CDU war die Gefahrenlage vor Kinderspielplätzen nie geringer als vor Kindergärten. Da diese Auffassung nun durch die Rechtsänderung bestätigt worden ist, sollte die Verkehrssicherheit vor Kinderspielplätzen, sofern sie nicht bereits in Tempo 30-Zonen  liegen, sofort durch streckenbezogene Geschwindigkeits-begrenzungen auf zumindest 200 m verbessert werden, fordert Katy Renner-Köhne, Verkehrspolitische Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion.


Rettungsdienst und Notaufnahmen – Eintreffzeit der Rettungswagen

Die Eintreffzeit der Rettungswagen muss kürzer werden. Dies fordert die CDU-Fraktion im Kreistag von Hildesheim. Zudem fordert sie, dass auch im Südkreis dauerhaft eine Krankenhausversorgung mit Notaufnahme vorgehalten wird.

In Niedersachsen ist vorgeschrieben, dass in Notfällen die Zeit zwischen der Auslösung der Alarmierung im Einsatzleitsystem und dem Eintreffen des Rettungswagens in 95 Prozent der Fälle 15 Minuten nicht überschritten werden. In 2023 wurde diese Zeit in den Bereichen der Rettungswachen (RW) des Landkreis Hildesheim häufig überschritten: RW Alfeld 17 %, RW Bockenem 12 %, RW Gronau 17 %, RW Schellerten 10 %, RW Sarstedt 21 %, RW Sehlem 12 % und  RW Sottrum 19 %.

Dies ist ein Ergebnis einer umfangreichen Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 08.02.2024 zum Thema Rettungsdienst und Notaufnahmen, die vom Landrat Bernd Lynack erst am 14.05. und 30.05.2024 beantwortet wurde. Als ein weiteres Ergebnis ist festzustellen, dass das für den Rettungsdienst zuständige Amt in der Kreisverwaltung seit Jahren ungenügend besetzt ist mit der Folge, dass die Überwachung der Rettungsdienste und die fortlaufende Bedarfsermittlung nicht im erforderlichen Umfang erfolgt ist.