Archiv der Kategorie: Anträge

Brandschutz Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 08.07.2025

Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße in Hildesheim
Schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept vom 04.04.2013
Brandschutztechnische Stellungnahme vom 11. und 16.03.2022
Schulentwicklungsplanung

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung des Kreisausschusses am 18.07.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung des Kreistages am 25.08.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag: 

  1. Der Kreistag missbilligt, dass es Herr Landrat Bernd Lynack entgegen seiner Unterrichtungspflicht aus § 85 Abs. 4 NKomVG, seiner Pflicht zur Organtreue und seiner beamtenrechtlichen Beratungs- und Unterstützungspflicht bis zur Akteneinsicht am 03.07.2025 ohne erkennbare Rechtfertigungsgründe unterlassen hat, die Abgeordneten des Kreistages über die konkreten Brandschutzmängel an den Berufsbildenden Schulen in Hildesheim  Steuerwald und das Schutzzielorientierte Brandschutzkonzept vom 04.04.2013 sowie die Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022 zu informieren.
  1. Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung ein mit der Landesregierung abgestimmtes Konzept für die Abstellung wesentlicher Brandschutzmängel an den Berufsbildenden Schulen unseres Landkreises einschl. eines Zeitplanes vorzulegen.
  1. Der Landrat wird zudem beauftragt, dem Kreistag bis auf Widerruf in jeder Sitzung zu berichten, ob und ggf. an welchen unserer Schulen wesentliche Brandschutzmängel bestehen und wann beseitigt werden sollen.

Begründung:

Die Beseitigung der dem Landrat seit Jahren bekannten erheblichen Brandschutzmängel an Schulen des Landkreises ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 85 NKomVG und fällt somit in die Zuständigkeit des Kreisausschusses, soweit sich nicht der Kreistag Entscheidungen vorbehält.

Erst bei der von der CDU-Kreistagsfraktion am 25.04.2025 beantragten und am 03.07.2025 durchgeführten Akteneinsicht hat der Landrat das Schutzzielorientierte Brandschutzkonzept vom 04.04.2013 und die Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022, in denen erhebliche Brandschutzmängel beschrieben sind, vorgelegt und zur Verfügung gestellt. Die Feststellungen in diesen Unterlagen haben eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der sich im Gebäude aufhaltenden Personen begründet und ein sofortiges Handeln verlangt. Daher hätte der Landrat über diese Unterlagen schon vor Jahren zumindest den dafür zuständigen Kreisausschuss informieren müssen.

Auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 03.02.2022 hatte der Landrat am 17.02.2022 zu den o.a. Schulen geantwortet: „Neben dem Abbau des bestehenden Instandhaltungsrückstands und der notwendigen energetischen Modernisierung sind absehbar weitreichende Brandschutzmaßnahmen umzusetzen. Letztere werden nach derzeitiger Planung noch im Jahr 2022 begonnen.“

Im Gegensatz dazu antwortete der Landrat zu den o. a. Schulen am Tag der Akteneinsicht (03.07.2025) auf die Anfrage Nr. 344/XIX der CDU-Kreistagsfraktion vom 08.05.2025 („Wann sollen auf welchen Flurstücken welche Neubau-, Sanierungs-, Erschließungs- oder Brandschutzmaßnahmen geplant, begutachtet, ausgeschrieben und mit welchem Kostenaufwand durchgeführt oder abgeschlossen werden?“): „Konkrete Neubau-, Sanierungs-, Erschließungs- oder Brandschutzmaßnahmen auf den betroffenen Flurstücken können erst dann im Detail geplant, begutachtet, ausgeschrieben und hinsichtlich des Kostenaufwands beziffert werden, wenn die Ergebnisse der laufenden Schulentwicklungsplanung für die berufsbildenden Schulen vorliegen. Die Maßnahmen stehen in direktem Zusammenhang mit dieser Planung, da sich aus ihr grundlegende Anforderungen an Standorte, Kapazitäten und funktionale Bedarfe ergeben. Erst auf dieser Basis kann eine belastbare Entscheidung getroffen werden, wann auf welchen Flurstücken welche Maßnahmen erforderlich und sinnvoll sind.“

Und auf die Frage Nr. 344/XIX vom 08.05.2025 („Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um bis zum Abschluss aller o.a. Maßnahmen einen sachgerechten Schulbetrieb aufrecht zu erhalten?“) hat der Landrat mit Schreiben vom 03.07.2025 geantwortet:
“Welche konkreten Maßnahmen zur Sicherstellung eines sachgerechten Schulbetriebs bis zum Abschluss der geplanten Neubau-, Sanierungs-, Erschließungs- oder Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind, hängt unmittelbar von den Ergebnissen der laufenden Schulentwicklungsplanung für die berufsbildenden Schulen ab. Erst wenn belastbare Aussagen zu Schülerzahlen, Raum- und Standortbedarfen sowie funktionalen Anforderungen vorliegen, können Übergangsmaßnahmen – wie etwa temporäre Raumnutzungen, Interimslösungen oder organisatorische Anpassungen – gezielt geplant und umgesetzt werden. Ziel ist es, den Schulbetrieb unter den gegebenen Rahmenbedingungen durchgehend pädagogisch sinnvoll und organisatorisch tragfähig zu gestalten. Um den Schulbetrieb sowie die Sicherheit aller Beteiligten auch während der Übergangszeit weiterhin zu gewährleisten, wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Hildesheim und der Berufsfeuerwehr Hildesheim ein Maßnahmenkatalog beschlossen. Bei den darin enthaltenen Regelungen handelt es sich um vorbereitende Maßnahmen, die der Verbesserung des vorbeugenden Schutzes dienen und sicherstellen sollen, dass bis zur Umsetzung der Hauptmaßnahme ein adäquates Schutzniveau aufrechterhalten bleibt.“

Leider wird nicht gesagt, wann der Maßnahmenkatalog mit welchen Regelungen „beschlossen“ wurde. Augenscheinlich sind die beiden Hauptverwaltungsbeamten von Stadt und Landkreis Hildesheim der völlig irrigen Meinung, sie könnten als Geschäft der laufenden Verwaltung solche „Beschlüsse“ fassen und entscheiden, welche Brandschutzmaßnahmen an Schulen erforderlich sind oder nicht.

Nach der o.a. Antwort vom 03.07.2025 ist in keiner Weise absehbar, wann und wo weitreichende Brandschutzmaßnahmen umgesetzt werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram 
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

 


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 30.06.2025

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten sie, den Beratungspunkt „Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Sie sind verpflichtet, Anfragen von Abgeordneten unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Dieser Verpflichtung sind Sie auch bei vielen Anfragen der CDU-Kreistagsfraktion zum Rettungsdienst nicht nachgekommen.

Wir missbilligen dies und fordern eine vollständige Beantwortung unsrer Anfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz


Inakzeptable Benachteiligung von Kommunen des Landkreises durch den sog. Kita-Vertrag

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.06.2025

Inakzeptable Benachteiligung von Kommunen des Landkreises durch den sog. Kita-Vertrag

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 14 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, unter Berücksichtigung des Vorschlages der Hauptverwaltungsbeamten vom 20.06.2025 mit den Kommunen eine Vereinbarung über die Kinderbetreuung unter Einhaltung des Gebots der interkommunalen Gleichbehandlung zu erarbeiten, bei der der Anteil des Landkreises 65 % der Kosten beträgt, die vom Landkreis und den Gemeinden zu tragen sind.

Begründung:

Auf unsere Anfragen und Anträge weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

 


Einleitung v. Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.06.2025

Verfahren gem. § 9 Nds. Wassergesetz i.V.m. §§ 8 ff Wasserhaushaltsgesetz für die Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste im Landkreis Hildesheim (K+S Minerals and Agriculture GmbH)

Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 24.02.2025 – L1.4/L64712/04-12/2023-0001/047

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Zudem bitten wir Sie, uns alle für das in Rede stehende Verfahren relevanten Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, die für eine sachgerechte Ausübung des wasserrechtlichen Ermessens berücksichtigt werden können.

Begründung:

Für die angestrebte Einvernehmenserklärung ist derzeit der Kreisausschuss und nicht der Hauptverwaltungsbeamte zuständig. Die bisher vom Hauptverwaltungsbeamten vorge-nommenen Stellungnahmen hätten dem Kreisausschuss zur Beratung und Entscheidung einschließlich aller relevanten Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

388 – Antwort


Brandschutz BBS Steuerwalder Str. – Einberufung des Kreisausschusses

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 25.06.2025

Brandschutz bei den Berufsbildenden Schulen im Bereich der Steuerwalder Straße

Einberufung des Kreisausschusses

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, eine Sondersitzung des Kreisausschusses einzuberufen, um über zwingend erforderliche Maßnahmen des Brandschutzes bei den Berufsbildenden Schulen im Bereich der Steuerwalder Straße zu beraten und über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Ergänzend zu der o. a. Sondersitzung bitten wir Sie, unsere Anfragen zum Brandschutz nunmehr unverzüglich zu beantworten und uns die geforderten Gutachten und weiteren Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Auch öffentliche Schulen müssen gem. der Niedersächsischen Bauordnung so gebaut und durch baulich-technische Anpassungen so unterhalten werden, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden. In Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen usw. ist es nicht nur zulässig, sondern zwingend geboten, die dem Schutz höchster Rechtsgüter (Leben und Gesundheit) dienenden Brandschutzmaßnahmen stets unverzüglich den gesetzlichen Anforderungen anzupassen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei der Beseitigung der erheblichen Brandschutzmängel nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt und Sie verpflichtet sind und seit Jahren verpflichtet waren, zumindest den Kreisausschuss konkret über die erheblichen Brandschutzmängel und erforderliche sowie mögliche Maßnahmen zu deren Beseitigung zu informieren. Dies haben Sie seit Jahren trotz unserer zahlreichen Anfragen augenscheinlich pflichtwidrig unterlassen, denn nach uns nun vorliegenden Hinweisen ist bereits seit Jahren der Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer im Brandfall nicht in allen Bereichen der o. a. Berufsbildenden Schulen gewährleistet. Nach unserem Bericht an die Innenministerin, den Bauminister und den Herrn Ministerpräsidenten vom 11.06.2025 ist unverzüglich zu klären, ob und wie lange die Landesregierung die rechtswidrigen Zustände unbeanstandet dulden will, mit deren Beseitigung nach Ihren Zusagen im Jahr 2022 begonnen werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Rettungsdienstbedarfsplan

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 20.06.2025

Antrag zur Geschäftsordnung zu TOP 36 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025

Rettungsdienstbedarfsplan

Gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim in der XIX. Wahlperiode beantragen wir zum o. a. Tagesordnungspunkt der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 die Anhörung von Sachverständigen.

Begründung:

Aufgrund der aktuellen Entwicklung halten wir eine solche Anhörung vor der Beschlussfassung zum Rettungsdienstbedarfsplan für zwingend erforderlich. Augenscheinlich sind uns die für eine Beschlussfassung erforderlichen Informationen bisher vorenthalten worden.

Es bestehen erhebliche Zweifel an den Aussagen des bisher beauftragten Gutachters und damit an einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

 


Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 16.06.2025

Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses 16.06.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 12.06.2025 (Antrag Nr. 873/XIX) ersetzt.

Beschlussvorschlag:

„1. Der Entwurf für die Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim gem. Beschlussvorschlag des Landrates der Vorlage 752/XIX -3 vom 27.05.2025 ist dahingehend zu ändern, dass

1.1 im Vergleich zur jetzigen Situation hinsichtlich Rettungsmittel (RTW und NKTW) und Personal (NotSan und RettSan) eine Minderung ausgeschlossen wird,

1.2 bei einer Abkehr vom sogenannten MZF-System gewährleistet ist, dass die vorgehaltenen Rettungsmittel ausschließlich ihrer originären Bestimmung nach eingesetzt werden (RTW = RTW/N-KTW = N-KTW, KTW = KTW),

1.3 die Bedarfsplanung mit dem Ziel erfolgt, dass die Eintreffzeiten gem. BedarfVO-RettD in jedem Rettungsdienstbezirk zu 100 % eingehalten werden sollen und dabei insbesondere auch die Zeiten berücksichtigt werden,

  • die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden
  • die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim erbracht werden,
  • die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass der Patientenabfluss an den Krankenhäusern nicht gewährleistet ist,

1.4 die Eintreffzeiten bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze nach Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Monate auszuwerten und mit einer Stellungnahme der beauftragten Dienste sowie Empfehlung des Landrates über erforderliche Anpassungen zur Erreichung des Ziels gem. o. a. Nr. 1.2 den zuständigen Kreistagsgremien vorzulegen sind,

1.5 eine nachweislich jährlich durchgeführte Schulung auf die in Stadt und Landkreis Hildesheim geforderten, gültigen SOP (Standard Operating Procedure = Standardvorgehensweise) für alle in Stadt und Landkreis eingesetzten NotSan, RettAss und RettSan verbindlich vorgeschrieben wird,

1.6 die Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel 8 Stunden nicht unterschreitet,

1.7 in der Rettungsleitstelle nur Personal eingesetzt wird, das als NotSan und Leitstellendisponent/in ausgebildet und in die Lage versetzt worden ist, den Hilfesuchenden telefonisch in Erste Hilfe anzuleiten (zu unterstützen),

1.8 die Ergebnisse der strukturierten Notrufabfrage (Meldebild) regelmäßig mit der tatsächlich vorgefundenen Situation am Einsatzort (Lagebild) durch geeignete Stellen evaluiert werden,

1.9 die strukturierte Notrufabfrage als ein unterstützendes Element genutzt wird, das dem Personal in den Leitstellen jedoch das Letztentscheidungsrecht überlässt.

  1. Die insbesondere nach den Vorgaben in Nrn. 1 bis 1.9 überarbeitete Fassung des o. a. Entwurfes ist den Abgeordneten zusammen mit dem Entwurf der danach vorzunehmenden Ausschreibung alsbald in den Fachausschüssen zur Beratung und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit