Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 20.02.2020
Freiwillige Leistungen
Anfrage nach § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie für die Jahre 2018 und 2019 um Beantwortung folgender Fragen:
Welche einzelnen
a) freiwilligen Aufgaben,
b) Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis und
c) Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis hat der Landkreis aufgrund welcher Zuständigkeitsnorm mit jeweils welchen Kosten erfüllt ?
2. Welche freiwilligen Leistungen hat der Landkreis bei welchen einzelnen Aufgaben mit welchem finanziellen Aufwand erbracht ?
3. Wie hoch waren die Kosten für die freiwilligen Leistungen
a) pro Kopf der Bevölkerung,
b) im Verhältnis zum Gesamtergebnishaushalt und
c) im Verhältnis zur gezahlten Kreisumlage in EURO und Prozent ? Wie sind die entsprechenden Planungen für 2020 ?
Begründung:
Die Praxishilfe “Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung?“ des Landesrechnungshofes zeigt ausführlich den Bedarf, den Nutzen und die Möglichkeiten zur umfassenden Erfassung der sog. freiwilligen Leistungen. Entsprechend dieser Hilfe sollten die freiwilligen Leistungen auch für den Landkreis Hildesheim erfasst und transparent fortgeschrieben werden
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
gez. Bernhard Brinkmann gez. Dr. Bernhard Evers
Stv. Ausschussvorsitzender Ausschussvorsitzender
für Finanzen, Personal und für Finanzen, Personal und
Innere Dienste Innere Dienste
Anlage:
2020_02_20_ANLAGE Freiwillige Leistungen-Haushalt- Endfassung-zur-Veröffentlic