Anfrage zu Freiwillige Leistungen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

Hildesheim, den 20.02.2020

Freiwillige Leistungen
Anfrage nach § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie für die Jahre 2018 und 2019 um Beantwortung folgender Fragen:

Welche einzelnen
a) freiwilligen Aufgaben,
b) Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis und
c) Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis hat der Landkreis aufgrund welcher Zuständigkeitsnorm mit jeweils welchen Kosten erfüllt ?

2. Welche freiwilligen Leistungen hat der Landkreis bei welchen einzelnen Aufgaben mit welchem finanziellen Aufwand erbracht ?

3. Wie hoch waren die Kosten für die freiwilligen Leistungen
a) pro Kopf der Bevölkerung,
b) im Verhältnis zum Gesamtergebnishaushalt und
c) im Verhältnis zur gezahlten Kreisumlage in EURO und Prozent ? Wie sind die entsprechenden Planungen für 2020 ?

Begründung:

Die Praxishilfe “Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung?“ des Landesrechnungshofes zeigt ausführlich den Bedarf, den Nutzen und die Möglichkeiten zur umfassenden Erfassung der sog. freiwilligen Leistungen. Entsprechend dieser Hilfe sollten die freiwilligen Leistungen auch für den Landkreis Hildesheim erfasst und transparent fortgeschrieben werden

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                            gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                        Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                CDU-Kreistagsfraktion

gez. Bernhard Brinkmann                         gez. Dr. Bernhard Evers
Stv. Ausschussvorsitzender                     Ausschussvorsitzender
für Finanzen, Personal und                      für Finanzen, Personal und
Innere Dienste                                              Innere Dienste

Anlage:
2020_02_20_ANLAGE Freiwillige Leistungen-Haushalt- Endfassung-zur-Veröffentlic

 

 

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.