Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 10.01.2025
Kita-Vertrag
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
in unserer Anfrage vom 09.12.2024 (Nr. 287/XIX) haben wir Sie zu den Kindertagesstätten in Algermissen u. a. gefragt:
„Wer ist a) Eigentümer und b) Betreiber welcher Kindertagesstätten in Algermissen?“
Diese Frage haben Sie wie folgt beantwortet:
„Zur vollständigen Beantwortung der Frage hinsichtlich Eigentümerschaft und Verträge mit freien Trägern sind Daten aller kreisangehörigen Kommunen erforderlich. Es erfolgte nach Abfrage bei den Kommunen eine Absage der Datenlieferung, u. a. begründet mit personellen Kapazitäten.
Auf die Anlage 1 in der Beantwortung zur Anfrage 286/XlX wird hilfsweise verwiesen.“
In der Anlage 1 haben Sie angegeben:
„Gemeinde Kita Träger
Algermissen Die kleinen Strolche kommunal
Algermissen Querks kommunal
Algermissen Villa Regenbogen kommunal
Algermissen St. Georg kommunal
Algermissen St. Andreas ev-luth. KK Hildesheim- Sarstedt
Algermissen St. Martin ev-luth. KK Hildesheim- Sarstedt
Algermissen St. Georg ev-luth. KK Hildesheim- Sarstedt
Algermissen St. Matthäus Kath. Pfarrgemeinde St. Cäcilia“
Aufgrund der o. a. Antworten ist festzustellen, dass Sie unsere Anfrage nicht vollständig beantwortet haben, obwohl Ihnen dies problemlos möglich gewesen wäre.
- In der o. a. Anfrage haben wir Sie zu den Einrichtungen in Algermissen auch gefragt:
„2. In welchen dieser Einrichtungen wollen Sie hinsichtlich der angebotenen Plätze, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Gruppengröße, Elternbeiträge, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs und der Vergütung des Personals welche Änderungen herbeiführen, wenn Algermissen den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag nicht unterzeichnet?“
Diese Frage haben Sie wie folgt beantwortet:
„Im Falle der Nichtannahme des Kita-Vertrages und dem Aufgabenübergang auf den Landkreis ist zunächst die örtliche Situation der Kindertagesbetreuung in den Blick zu nehmen, welche sich in jeder Gemeinde anders darstellt. Es wird in jedem Fall ein bedarfsgerechtes Angebot an örtlich erreichbaren Betreuungsplätzen bestehen bleiben. Es wird davon ausgegangen, dass bei Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen aus dem NKiTaG und der
DVO-NKitaG angemessen gute Standards der Kinderbetreuung vorhanden sind. Die Personalausstattung und Vergütung des Personals sind Angelegenheiten der einzelnen Träger, entsprechend gültige Tarifverträge sind weiterhin anzuwenden.“
Aufgrund der o. a. Antwort ist festzustellen, dass Sie unsere Anfrage nicht beantwortet haben, obwohl Ihnen dies zumutbar und möglich gewesen wäre.
Daher bitten wir Sie hinsichtlich Algermissen erneut um Beantwortung unserer o. a. Fragen und zudem um Beantwortung der folgenden Fragen:
Welche einzelnen und wo gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen müssen erfüllt werden?
Bei welchen Angeboten und Leistungen sind nach Ihrer Auffassung welche einzelnen gesetzlichen Mindestanforderungen eingehalten?
Wie viele Plätze werden in Algermissen insgesamt angeboten und wie viele dieser Plätze liegen über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?
Wie viele Plätze sind in welcher der Einrichtungen vorhanden und wie viele dieser Plätze liegen über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?
Welche Betreuungszeiten werden in welcher Einrichtung angeboten und welche dieser Betreuungszeiten liegen in welchem Umfang über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?
Welche Maßnahmen sind in welchen Einrichtungen zur Vermeidung von Wartezeiten getroffen worden und welche dieser Maßnahmen liegen in welchem Umfang über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?
Welche Maßnahmen sind in welchen Einrichtungen zur Berücksichtigung des individuellen Bedarfs getroffen worden und welche dieser Maßnahmen liegen in welchem Umfang über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?
Wie hoch sind in welchen Einrichtungen die Elternbeiträge und in welchem Umfang liegen diese über oder unter den Beiträgen die von Ihnen anerkannt werden sollen?
Wie hoch sind in welcher Einrichtung die Personalkosten insg. und pro Platz und in welchem Umfang liegen sie in welcher Einrichtung aus welchen Gründen über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?
Die Gemeinde Algermissen beteiligt sich nach uns vorliegenden Informationen mit
3.624.000 Mio. Euro an den sog. Kita-Kosten. In welcher Höhe soll für Algermissen die Kreisumlage a) in % und b) in Euro angehoben werden, wenn Algermissen den von Ihnen vorgeschlagenen Kita-Vertag nicht zustimmt?
In welchem Umfang soll diese erhöhte Kreisumlage die in Algermissen anfallenden
Kita-Kosten abdecken, die
a) nach den derzeit angebotenen Standards anfallenden oder
b) nach den von Ihnen anerkannten Mindestanforderungen?
Soll die erhöhte Kreisumlage stets die anfallenden Kita-Kosten abdecken
a) nach den derzeit angebotenen Standards anfallenden oder
b) nach den von Ihnen anerkannten Mindestanforderungen?
In welchem Umfang soll die für die Kita-Betreuung erhöhte Kreisumlage ansteigen, wenn in Algermissen die Kosten für die Kinderbetreuung steigen?
Hinsichtlich aller Städte und Gemeinden bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Welche gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen müssen die Städte und Gemeinden erfüllen, um die nach dem neuen Kita-Vertrag vorgesehenen Zuwendungen in voller Höhe zu erhalten?
Wann wird für welche Gemeinde, die dem von Ihnen vorgesehen Kita-Vertrag nicht zustimmen werden, die erhöhte Kreisumlage festgesetzt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit