Anfrage zu Entgelten bei „Hilfe zur Pflege“

Hilfe zur Pflege;
Anfrage gem. § 56 NKomVG und § 18 Geschäftsordnung
 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

am 10.12.12. hat der Kreistag zum Produkt Hilfe zur Pflege (Produkt 311-201-101) u. a. beschlossen:
„5. Im Rahmen der Verhandlungen nach §§ 75 ff SGB XII soll gegenüber den Einrichtungen darauf hingewirkt werden, dass sie bei den Investitionskosten nicht unterschiedlich hohe Entgelte von Leistungsberechtigten und Nichtleistungsberechtigten verlangen.“

Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Wann und mit welchen Ergebnissen ist gegenüber welchen Einrichtungen wie darauf hingewirkt worden, dass sie bei den Investitionskosten nicht unterschiedlich hohe Entgelte von Leistungsberechtigten und Nichtleistungsberechtigten verlangen?
Aus welchen Gründen verlangen welche Einrichtungen bei den Investitionskosten weiterhin unterschiedlich hohe Entgelte?                                                                                    

Mit freundlichen Grüßen                                                                               

gez. Friedhelm Prior                                                        
Sozialpolitischer Sprecher                                                           
der Gruppe CDU/FDP                          

 

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