Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
das Thema “Hilfe zur Erziehung“ war in den vergangenen Monaten wiederholt Beratungsgegenstand in den Fachausschüssen. Trotz der uns vorliegenden umfangreichen Sachstandsberichte der Verwaltung haben insbesondere unsere Gespräche mit den in diesem Bereich tätigen Leistungserbringern bzw. Trägern noch weiteren Klärungsbedarf ergeben. Daher und auch wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas „Sozialhilfeleistungen und mögliche Kreisfusion“ bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Erfahrungswerte, Untersuchungen oder sonstigen Erkenntnisse (regional und ggf. überregional) bestehen darüber, wann der Einsatz von Pflegeeltern sinnvoll ist und in welchen Fällen der bei den Leistungserbringern bzw. Trägern vorhandene professionelle Hintergrund erforderlich ist, um Kindern mit besonderem Erziehungsbedarf gerecht zu werden?
- Welcher Anteil (prozentual) von den zurzeit stationär untergebrachten Kindern könnte oder sollte nach Ihrer Einschätzung a) in den nächsten zwei Jahren und b) langfristig von Pflegeeltern betreut werden?
Besteht insoweit Übereinstimmung mit den Leistungserbringern bzw. Trägern? - Welche Qualifizierung wird aufgrund welcher gesetzlichen Vorgaben, behördlicher oder sonstiger Empfehlungen von den zukünftigen Pflegeeltern für diese Aufgabe verlangt, wer führt diese Qualifizierung mit welchem finanziellen Aufwand durch und wer trägt die dafür anfallenden Kosten?
- Wie und von wem erfolgt die fachliche Begleitung der Pflegeeltern und welche Kosten fallen dafür (in etwa) an?
- Nach welchen Kriterien und Kennzahlen werden (unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechtes der Familien) die wirtschaftlicheren Anbieter als Leistungserbringer bzw. Träger im Einzelfall ausgewählt?
Wie und in welchen Prüfschritten erfolgt die jeweilige Auswahl, von wem und in welcher Form wird dies nachvollziehbar dokumentiert? - Sind die Auswahlkriterien und Kennzahlen einvernehmlich zwischen dem Landkreis und den Leistungserbringern bzw. Trägern abgestimmt und auch nach deren Ansicht geeignet, um die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Angebote ausreichend vergleichen und umfassend beurteilen zu können?
Falls kein Einvernehmen besteht, bitten wir um Darstellung der Differenzen. - In der Vorlage der Verwaltung 650/XVII (Anlage 2, Seite 10, letzter Satz vor Buchstabe F) werden neben dem “PKD-Projekt“ weitere (nicht näher beschriebene) Maßnahmen angekündigt.Um welche einzelnen Maßnahmen handelt es sich, durch welche dieser Maßnahmen erwarten Sie pro Jahr (in etwa) welche Kosteneinsparungen?Welche Auswirkungen auf Leistungsbezieher oder Leistungserbringer bzw. Träger sind dadurch zu erwarten?
- Vertreten Sie die Auffassung, dass (im Falle einer Fusion der Landkreise Hildesheim und Peine) im Bereich der „Hilfe zur Erziehung“ die bisher im Landkreis Hildesheim praktizierte Sozialraumorientierung oder das im Landkreis Peine praktizierte zentralistische Modell zum Tragen kommen soll?
- Wie würde sich eine Umstellung auf das zentralistische Modell im Landkreis Hildesheim auswirken?
- Wann sind mit den Leistungserbringern bzw. Trägern aus dem Bereich der Sozialhilfe die möglichen Folgen einer Fusion der o. a. Landkreise und die Bedeutung der ggf. für sie relevanten Regelungen des Gebietsänderungsvertrages oder anderer Verträge erörtert worden? Sind sie darüber informiert worden, dass (nach einer Fusion der Landkreise Hildesheim und Peine) der neue Kreistag vom Gebietsänderungsvertrag abweichende bzw. neue Regelungen treffen kann?
- Ist derzeit vorgesehen, mit den zuvor genannten Leistungserbringern bzw. Trägern von einem Gebietsänderungsvertrag unabhängige Verträge mit grundsätzlichen Regelungen zur dauerhaften oder zumindest mittelfristigen Zusammenarbeit abzuschließen, um ihnen eine entsprechende Planungssicherheit zu verschaffen?
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior Christiane Wirries
Sozialpolitischer Sprecher Jugendpolitische Sprecherin
der Gruppe CDU/FPD der Gruppe CDU/FDP