Hildesheim, 26.11.2014
Änderungsantrag gem. § 9 Geschäftsordnung;
Haushaltsplan-Entwurf 2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
die Gruppe CDU/FDP beantragt, dass der Hebesatz der Kreisumlage in der Haushaltssatzung 2015 auf 55 Punkte festgesetzt wird.
Begründung
Der Hebesatz der Kreisumlage ist einer der höchsten in Niedersachsen. Vor der Verbesserung der Einnahmen zu Lasten der Städte und Gemeinden sind daher die Ausgabepositionen der Kreisverwaltung zu prüfen. Hierzu liegen keine Vorschläge der Verwaltung vor. Dies gilt umso mehr, als die Gemeinden sich bei den Bürgerinnen und Bürgern refinanzieren müssen.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Erhöhung der Kreisumlage unmittelbare Auswirkung auf den Kindergartenvertrag mit den Gemeinden hat, der damit automatisch außer Kraft tritt.
Abgesehen davon ist der gewählte kurzfristige Zeitpunkt des neuen Deckungsvorschlages extrem gemeindeunfreundlich, da dort die Haushalts-planungen bereits abgeschlossen sind oder kurz vor dem Abschluss stehen.
Den Gemeinden ist ein solches Vorgehen sowohl vom Zeitpunkt als auch von der finanziellen Belastung her nicht zuzumuten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Bernhard Evers
Sprecher für Finanzen
der Gruppe CDU/FDP