Anfrage steigende Kosten in der Jugendhilfe – Fragenkatalog

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

 

Anfrage gem. § 18 GO
Jugendhilfe

 

Hildesheim, 19.02.2015

Bezug: 1. Unsere Anfrage vom 12.08.2014
  2. Ihre Antwort vom 16.09.2014

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

die steigenden Kosten im Bereich Jugendhilfe erfordern es, die Situation der Hilfeempfänger und der zur Hilfeleistung eingesetzten Stellen gründlich zu erfassen und zu untersuchen mit dem Ziel, die Jugendhilfe auf Dauer möglichst sachgerecht erfüllen zu können. Zudem sollte verglichen werden, wie und mit welchen Kosten die Aufgaben der Jugendhilfe bei uns (Kreisverwaltung und die für den Landkreis tätige Stellen) und bei anderen Landkreisen erfüllt werden.
Dabei sind selbstverständlich – damit nicht Birnen mit Äpfeln verglichen werden – die bei einem solchen Kostenvergleich relevanten Aspekte zu berücksichtigen/zu prüfen: a) ob beauftragte Stellen ihren Beschäftigten ein Gehalt in der Höhe des TVÖD-Vertragssystem zahlen, b) wie oft Dienstbesprechungen und Supervision im Rahmen der normalen Dienstzeit erfolgen, c) in welchem Umfang erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt werden, die höher vergütet werden als Berufseinsteiger oder Sozialpädagogen ohne Zusatzqualifikation, d) wie Tarifgerechtigkeit, Arbeitsbedingungen sowie Erfahrung und Qualifikation der Mitarbeiter als wirtschaftlich relevante Fragen bei der Fallvergabe berücksichtigt werden, e) welche Korrelation zwischen der Höhe des durchschnittlichen Fachleistungsstundensatzes und den Kosten pro Einwohner bzw. pro Fall erkennbar ist usw.

Für die Beratungen zu diesem Thema bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
(MHErz steht für Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung, MHEing steht für Maßnahmen der Eingliederung seelisch behinderter Kinder und Jugendliche oder von einer seelischen Behinderung bedrohter Kinder und Jugendliche). Bitte teilen Sie uns kurzfristig mit, ob und ggf. aus welchen Gründen die Beantwortung bestimmter Fragen zu Problemen führt.

  1. Welche einzelnen Anbieter (einschl. freien Träger) für Maßnahmen im Bereich Jugendhilfe
    sind in jeweils welcher Rechtsform a) in der Stadt Hildesheim und b) wo im übrigen
    Kreisgebiet ansässig?
  2. Welche der o. a. Anbieter beschäftigten 2014 a) dauerhaft und b) befristet wie viele
    Personen zu welchen Fachleistungsstundensätzen in welchen eigenen und fremden
    Räumlichkeiten mit jeweils wie vielen genehmigten Plätzen?
  3. Wie haben sich die einzelnen Fachleistungsstundensätze in den vergangenen fünf Jahren
    in der Stadt Hildesheim, in welchen anderen Orten des Landkreises, in Hannover und den
    angrenzenden Landkreisen verändert? Wie und von wem werden die in den Vorbemerkungen (siehe oben) genannten Umstände erfasst und berücksichtigt?
  4. Mit welchen der o. a. Anbieter sind in den vergangenen fünf Jahren jeweils wann und für
    welche Dauer Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit jeweils welchen
    Fachleistungsstundensätzen für a) MHErz und b) MHEing abgeschlossen worden?
    Welche Voraussetzungen verlangt der Landkreis von den Anbietern für einen Vertragsabschluss? Wann und in welcher Form wurden und werden “Verabredungen zur  inhaltlichen und qualitativen Ausgestaltung der
    Fachleistungsstunde“ zwischen den Anbietern/freien Trägern und
    welchen Bediensteten des Landkreises getroffen (siehe hierzu auch die Antworten zu Fragen fünf und sechs im Bezugsschreiben zu 2.)?
  5. Nach welchen einzelnen Kriterien wird bei welchen konkreten Arbeiten/Maßnahmen
    unterschieden zwischen a) MHErz und b) MHEing?
  6. Welche der o. a. Anbieter haben in den vergangenen drei Jahren welche
    Arbeiten/Maßnahmen in den Bereichen a) MHErz und b) MEing für wie viele Kinder oder
    Jugendliche jeweils wie lange übertragen bekommen: a) von jeweils welchen Bediensteten
    des Landkreises, b) mit jeweils wie hohen Vergütungen insgesamt?
  7. Im Bezugsschreiben zu 2. heißt es: “Bei relativ identischen, qualitativen
    Leistungsbeschreibungen der Leistungsanbieter, ist der wirtschaftlichere Träger
    auszuwählen.“Was ist unter „relativ identischen, qualitativen Leistungsbeschreibungen“ zu
    verstehen und bei der Übertragung welcher Maßnahmen ist eine solche
    Auswahl (wirtschaftlichere Träger) in den vergangenen 36 Monaten a)
    erforderlich und b) nicht erforderlich gewesen?
  8. Wie viel Pflegefamilien stehen a) in der Stadt Hildesheim und b) wo im übrigen Kreisgebiet zur Verfügung?
    Wie viele Kinder und wie viele Jugendliche haben in den vergangenen
    drei Jahren in wie  viele Pflegefamilien a) in der Stadt Hildesheim und b)
    wo im übrigen Kreisgebiet mit welchem Kostenaufwand für welche
    Leistungen pro Kind/Jugendlichem Hilfe erhalten?
  9. In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen drei Jahren Pflegeeltern aus anderen
    Landkreisen in Anspruch genommen?
  10. In wie vielen Fällen konnte in den vergangenen zwei Jahren eine stationäre Leistung zu
    einer Hilfe in einer Pflegefamilie (Hilfe nach § 34 in eine nach § 33 SGB VIII) umgewandelt werden? Wie hat sich in den vergangenen zwei Jahren das Verhältnis zwischen stationären Leistungen und Hilfen in Pflegefamilien verändert?
  11. Für wie viele Kinder und wie viele Jugendliche wurden in den vergangenen drei Jahren in jeweils welchen Einrichtungen stationäre Leistungen (MHErz oder MHEing) mit jeweils welchem Kostenaufwand pro Kind/Jugendlichem (Netto und Brutto) erbracht?
    Für wie viele Kinder und wie viel Jugendlichen wurden in den vergangenen drei Jahren außerhalb von stationären Einrichtungen Leistungen (MHErz  oder MHEing) mit jeweils welchem Kostenaufwand pro Kind/Jugendlichem erbracht?
    Wie hoch waren in den vergangenen drei Jahren die für ein Kind oder
    einen Jugendlichen maximal angefallenen Kosten pro Monat und pro Jahr?
  12. Wie viele Pflegeeltern oder Pflegeelternbewerber sind in den vergangenen 36 Monaten in jeweils wie vielen Stunden von welchen Bediensteten des Landkreises qualifiziert worden?
  13. Welche rechtlichen Vorgaben sind bei der Qualifizierung von Pflegeelternbewerber zu  beachten, wie ist die Qualifizierung nachzuweisen und in welcher Höhe sind vom Landkreis und den Bewerbern Kosten für eine Qualifizierung zu tragen? Wie und zu welchen Kosten erfolgt die Qualifizierung von Pflegeelternbewerber in Hannover und können die dort angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen auch vom Landkreis Hildesheim genutzt werden?
  14. Wie hat sich in den vergangenen drei Jahren die durchschnittliche Bearbeitungsdauer
    entwickelt a) bei der Entscheidung darüber, ob eine ambulante Maßnahme erfolgen soll,b) bei der Entscheidung darüber, ob eine stationäre Maßnahme erfolgen soll?
  15. Welche Bediensteten des Landkreises (Anzahl, Fachbereich und Qualifikation) haben nach welchen einzelnen Kriterien abschließend darüber zu entscheiden, welche Arbeit/Maßnahme in den Bereichen MHErz und MHEing von welchem Anbieter/freien
    Träger zu erfüllen sind: a) für wie lange, b) mit welchen Leistungen, c) wie vielen Stunden am Tag?
  16. Wie und von welchen Bediensteten des Landkreises (Anzahl, Fachbereich und Qualifikation) wurde die Tätigkeit der o. a. Anbieter in den vergangen drei Jahren wann und in welcher Form überwacht? Welche der o. a. Anbieter sind in den vergangenen drei  Jahren nicht in den Räumlichkeiten überwacht oder besucht worden, in denen sie ihre Hilfen/Leistungen für den Landkreis erbringen? In welchem Umfang sind die o. a.  Anbieter verpflichtet, die für den Landkreis erbrachten Leistungen zu dokumentieren?
  17. Wie viele Bedienstete des Landkreises (Anzahl, Fachbereich und Qualifikation) waren jeweils in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 mit der Erfüllung von Aufgaben der a) MHErz und b) der MHEing beauftragt und mit welcher Qualifikation wo im Kreisgebiet eingesetzt? Wie haben sich die dafür anfallenden Personal- und Sachkosten  in den o. a. Jahren verändert?
  18. Führt die Kreisverwaltung eine Übersicht darüber oder kann sie eine Übersicht darüber erstellen, von welchen Stellen welche der in §§ 27 bis 35a SGB VIII genannten Hilfen (Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung usw.) erbracht worden sind und wie sich bei welchen dieser Stellen die Fallzahlen sowie die Zuwendungen vom Landkreis in den vergangenen fünf Jahren entwickelt haben?
  19. Führt die Kreisverwaltung eine Übersicht darüber oder kann sie eine Übersicht darüber erstellen, von welche Stellen welche der im SGB genannten Maßnahmen der Eingliederungshilfe erbracht worden sind (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,  Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Hilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte, Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, Schule, Ausbildung und Arbeitsplatz, Eingliederungshilfe in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe) und wie sich bei welchen dieser Stellen die Fallzahlen sowie die Zuwendungen vom Landkreis in den vergangenen fünf Jahren entwickeln haben?
  20. Wie und durch wen dokumentiert die Kreisverwaltung zu den einzelnen Fällen, in denen Hilfen bewilligt wurden, a) die Ursachen, die zu dem jeweiligen Hilfebedarf geführt haben, und b) welche Erfolge mit welchen Hilfen erzielt worden sind? Welche Dokumentationen dazu gibt es in anderen Landkreisen?

Mit freundlichen Grüßen                      Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                                gez. Christiane Wirries
Sprecher für Soziales, Gesundheit        Sprecherin für Jugendhilfe
Krankenhaus und Demographie           der Gruppe CDU/FDP
der Gruppe CDU/FDP

 

 

 

Mit freundlichen
gez. Ulrike Schumann
Sprecherin für Personal
der Gruppe CDU/FDP

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