Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Hause
Hildesheim, den 19.09.2018
Wiederinbetriebnahme des Hartsalzbergwerkes Siegfried-Giesen
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Thema „Wiederinbetriebnahme des Hartsalzbergwerkes Siegfried-Giesen“ übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss des Landkreises Hildesheim behält sich hinsichtlich des Bergwerkes Siegfried-Giesen gem. § 76 Abs. 2 Satz 3 NKomVG alle Entscheidungen darüber vor,
– ob und welche Anordnungen nach dem zweiten Teil des Bundes-Bodenschutzgesetz
(Gefährdungsabschätzung, Untersuchungsanordnungen usw.) zu treffen sind,
– die im Zusammenhang mit der nach § 96 Abs. 8 NWG zur Übertragung der Pflicht zur
Beseitigung von Abwasser von der Gemeinde Giesen auf andere zu treffen sind.
Soweit durch den Landkreis Hildesheim hinsichtlich der Abwasserbeseitigung bereits eine Zuständigkeitsübertragung oder Zustimmung dafür gegenüber dem Bergamt usw. erfolgt sein sollte, werden diese widerrufen.
Der Landkreis Hildesheim lehnt unter Hinweis auf § 100 WHG i.V. m. § 128 Abs. 2 NWG und hinsichtlich der unerlaubten Einleitung von Salzabwasser in das Grundwasser jede Verantwortung (auch Kostenverantwortung) für die Folgen pflichtwidrig unterlassener Maßnahmen insbesondere zur Beweissicherung, Gefahrenerforschung und Gefahren-beseitigung ab.
Er gibt in keiner Weise seine Zustimmung dazu, bei Verstößen gegen Umweltvorschriften von Ermittlungen oder Ahndungen abzusehen und hält es für geboten, in entsprechenden Verdachtsfällen unverzüglich Ermittlungen aufzunehmen.
Die Verwaltung wird gebeten, diesen Beschluss dem Bergamt mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion