Externe Personalbemessung im Jugendamt – Erziehungshilfe

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 06.11.2018

Antrag zum Haushalt 2019:
Externe Personalbemessung im Amt 406, Jugendamt – Erziehungshilfe

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten den o.g. Antrag in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit unter den entsprechenden Tagesordnungspunkten zu behandeln sowie im Kreisausschuss und Kreistag unter dem Tagesordnungspunkt Haushalt zu beschließen.

Begründung:

Die Erörterung der problematischen Personalsituation, insbesondere im Amt 406, hat gezeigt, dass die derzeitige Stellenbemessung in der sozialen Arbeit und dort insbesondere in den Bereichen „Bezirkssozialarbeit“ und „Jugendgerichtshilfe“ sowie in der Verwaltung im Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ des Amtes 406 nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf entspricht.

Es wird vor diesem Hintergrund für fachlich dringlich angesehen, mit einer qualifizierten Stellenbemessung in den genannten Zuständigkeitsbereichen der Sozialen Arbeit kurzfristig zu beginnen. Insbesondere die hohe Sensibilität der betroffenen Bereiche unterstreicht die Notwendigkeit des schnellen Handelns.

Hierfür wird eine Stellenbemessung in folgenden Jugendamtsbereichen für erforderlich gehalten:

Sozialarbeitsbereich:

BSA (neben der klassischen Fallarbeit im Bereich Hilfen zur Erziehung auch inklusive Kindeswohlgefährdungsüberprüfung und Beratung gem. § 8a/b SGB VIII sowie Inobhutnahmen, unbegleitete minderjährige Ausländer, Eingliederungshilfe und Schulbegleitung) Jugendgerichtshilfe.

Verwaltungsbereich:

Wirtschaftliche Jugendhilfe (inklusive der Haupt- und Sonderaufgaben durch Sachbearbeitung, Rechnungsstellung, Leistungs- und Entgeltvereinbarung, Fach- und Finanzcontrolling).

Dabei sollte ausdrücklich auch erhoben werden wie viele Zeitanteile für Leitungs- und Unterstützungsanteile als auch Querschnittsaufgaben erforderlich sind.

Der KGSt-Bericht 3/2018 zeigt am Beispiel eines Organisationsentwicklungsprozesses auf, dass eine Stellenbemessung unter Berücksichtigung prognostizierter Fallzahlenentwicklungen als auch die Analyse der Kernprozesse bei den Hilfen zur Erziehung und dem Fallmanagement, nicht nur qualitativ sondern auch finanziell deutlich Erfolge aufzeigt.

Zwischen 2013 und 2016 konnte das von der KGSt im Rahmen der Berichterstellung untersuchte Jugendamt bei den Hilfen zur Erziehung (HzE) die Anzahl der stationären Heimunterbringungen zugunsten ambulanter Maßnahmen deutlich reduzieren und gleichzeitig die Wirksamkeit für die KlientInnen erhöhen.

In dem Resümee des Berichtes (S. 27) heißt es weiter: „In beiden Abteilungen sind die […] qualifizierte Hilfeplanung, Fallsteuerung sowie die erweiterte Personalausstattung […] zielführend und wirtschaftlich.“ Hierbei benennt die KGSt eine angemessene personelle Ressource als einer der fünf größten Erfolgsfaktoren bei der Organisationsentwicklung.

Verschiedene, weitere Untersuchungen belegen einen Zusammenhang zwischen der Personalausstattung und der HzE-Leistungsdichte (vgl. Baas et al. 2013: 386).

Ein Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) „zur fachlichen Ausrichtung und zur Personalbemessungsdebatte“ hat mehrere Personalbemessungen in Jugendämtern untersucht und benennt dabei folgende etablierte Methoden der Personalbemessung:

-Kernaufgaben und Funktionen beschreiben, die aus fachlicher Sicht bei der Ermittlung der Personalausstattung berücksichtigt werden sollten

-Kernaufgaben/ Kernprozesse und die entsprechenden (Zeit-)Aufwände analysieren

-Definitionen, wie ein Fall gezählt und der kooperative Arbeitsprozess definiert wird

-Definitionen von Arbeitszeitbudgets für fallspezifische, fallübergreifende und fallunspezifische Aufgaben

-Soziostrukturelle Lage der Stadt / des Bezirks berücksichtigen

-Berücksichtigung der Personal- und Altersstruktur

-Ausreichende Ausstattung der Jugendhilfeplanung im Hinblick auf die erforderlichen Unterstützungsleistungen

Mit Blick auf die PersonalSituation innerhalb der Landkreisverwaltung im Bereich der Organisationseinheit „Organisation/Personalwirtschaft“ ist innerhalb der Kreisverwaltung zu prüfen, in welchem Zeitraum die dringend erforderliche Stellenbemessung begonnen und zu Ende gebracht werden kann und inwieweit das angestrebte Ziel einer eines kurzfristigen Beginns der Stellenbemessung realisiert werden kann.

Es wird gegebenenfalls als erforderlich angesehen, eine Stellenbemessung durch ein fachlich versiertes Institut vorzunehmen. Um dies zu ermöglichen, sind entsprechende Haushaltsmittel vorsorglich in den Haushaltsplan 2019 einzustellen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, im Januar 2019 intern zu prüfen, inwieweit und in welchem Zeitraum die fachlich erforderliche Stellenbemessung in der Sozialen Arbeit und dort insbesondere in den Bereichen „Bezirkssozialarbeit“ und „Jugendgerichtshilfe“ sowie in der Verwaltung im Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ des Amtes 406 begonnen und zu Ende gebracht werden kann. Das angestrebte Ziel sollte dabei sein, im 1. Quartal 2019 mit der Stellenbemessung zu beginnen.

Sollte die Stellenbemessung mit kreisverwaltungsinternen Ressourcen innerhalb des o.g. Zeitfensters nicht zu realisieren sein, wird die Verwaltung gebeten, ein fachlich versiertes Institut hiermit zu beauftragen.

In den Haushaltsplan 2019 wird ein Betrag von 50.000 Euro eingestellt, um die möglichen Aufwendungen für eine gegebenenfalls externe Stellenbemessung im Amt 406 im Jahr 2019 sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sven Wieduwilt                                      gez. Martina Wiegand
Arbeitskreissprecher                                     Arbeitskreissprecherin
SPD-Kreistagsfraktion                                   CDU-Kreistagsfraktion

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