Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 20.04.2020
Satzung Schülerbeförderung
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt „Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim“ der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
- Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim wird wie folgt geändert:
§ 1 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Für die Feststellung der nächstgelegenen Schule gilt, dass auch in Fällen, in denen kein Schulbezirk festgelegt ist, der Besuch einer anderen Schule gestattet werden kann, sofern die Anforderungen des § 63 Absatz 3 Satz 4 NSchG erfüllt sind.“
Begründung:
Hierdurch können in Härtefällen oder aus pädagogischen Gründen auch dann Ausnahmen zugelassen werden, wenn keine Schulbezirke festgelegt sind.
Die Textfassung des Abs. 1 lautet dann wie folgt:
§ 1 Anspruchsberechtigung
(1) Die im Landkreis Hildesheim wohnenden Schülerinnen und Schüler haben gem. § 114 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1-4 i.V.m. Abs. 3 NSchG einen Anspruch auf Beförderung zur nächsten Schule bzw. auf Erstattung der Kosten für den Weg zur nächsten Schule, wenn der Schulweg die in § 2 festgelegte Mindestentfernung überschreitet.
Für die Feststellung der nächstgelegenen Schule gilt, dass auch in Fällen, in denen kein Schulbezirk festgelegt ist, der Besuch einer anderen Schule gestattet werden kann, sofern die Anforderungen des § 63 Absatz 3 Satz 4 NSchG erfüllt sind.
(2) …
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Satzung über die Schülerbeförderung im LK Hi