Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
Hildesheim, den 27.11.2020
Haushaltsplan für das Jahr 2021, Haushaltsbegleitbeschluss
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2021 übersenden wir Ihnen folgende Beschlussvorschläge für einen Haushaltsbegleitbeschluss:
I. Der im Haushaltsplan vorgesehene Ansatz in Höhe von 200.000 € für den Landschaftsrahmenplan wird gestrichen und zur Deckung der folgenden Maßnahmen verwendet.
II. Die Haushaltsansätze für die Kulturhauptstadt in Höhe von 600.000 € und die Ausgabereste für das Projekt Neuer Zusammenhalt in Höhe von 230.000 € werden zur Deckung der folgenden Maßnahmen verwendet.
III. Die Ausgabereste (ca. 80.000 €) aus der nicht erfolgten Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 12.12.2019 und Beschlussvorschlages der Gruppe SPD-CDU vom 09.12.2019 zum Thema Kostenerfassung werden im erforderlichen Umfang zur Deckung der folgenden Maßnahmen verwendet.
IV. Die Ausgabereste (ca. 50.000 €) aus der nicht erfolgten Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 12.12.2019 und Beschlussvorschlages der Gruppe SPD-CDU vom 01.11.2019 zum Thema Beratungen und fachliche Unterstützung durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes werden im erforderlichen Umfang zur Deckung der folgenden Maßnahmen verwendet.
V. Zusätzlich zu I., II., III. und IV. ist der Personalkostenansatz um 1 Mio. € zu mindern.
VI. Zusätzlich zu I., II., III., IV. und V. ist eine globale Minderausgabe einzuplanen in Höhe von 1 % und max. 4.000.000 € bei den Aufwendungen für die Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Ausgenommen davon sind Aufwendungen für konkrete Vorgaben des Kreistages oder Kreisausschusses (z. B. Zuwendungen für die Kinderbetreuung).
VII. Zusätzlich zu I., II., III., IV., V., und VI. sind 600.000 € nicht gebundene Haushaltsausgabereste nicht zu übertragen.
VIII. Es sind die erforderlichen Vorbereitungen für einen Nachtragshaushalt zum Frühjahr oder Sommer 2021 zu treffen.
IX. Neuer Zusammenhalt/Regionale Entwicklung (Vorlage 977/XVIII vom 12.11.2020)
- Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) für den Landkreis Hildesheim (Vorlage 977/XVIII vom 12.11.2020) bildet eine Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Landkreises.
- In den Haushaltsplan ist die Produktgruppe „Neuer Zusammenhalt/Regionale Entwicklung“ aufzunehmen.
- Zur Durchführung oder Förderung konkreter Maßnahmen im Sinne der Kreistagsbeschlüsse zum Neuen Zusammenhalt und des REK werden unbeschadet anderer Haushaltsansätze 550.000 € im Haushaltsplan 2021 eingeplant. Dafür sind insbesondere freigewordene Mittel aus dem Projekt Kulturhauptstadt und die Ausgabereste für das Projekt Neuer Zusammenhalt zu verwenden/einzuplanen.
- Der Kreisausschuss entscheidet a) über die Regelungen und Formen der Mittelvergabe und b) über die Verwendung der o. a. Mittel im Einzelfall nach der Fachausschussberatung.
Begründung:
Zur Umsetzung des Beschlusses erscheint ein Haushaltsansatz von 550.000 € sachgerecht und aufgrund der freigewordenen Mittel aus dem Projekt Kulturhauptstadt und den Ausgaberesten aus dem Projekt Neuer Zusammenhalt vertretbar. Trotz der o. a. Bündelung von Haushaltsmitteln (für Zwecke wie Zusammenhalt, Entwicklungskonzept, Zuwendungen an Vereine wie z. B. Rosen und Rüben, Pro Leinebergland e. V. oder besondere Kultureinrichtungen, Bid Book, Musikschule, Gesundheitsförderung usw.) sind Überschneidungen mit anderen Produkten erkennbar. Daher sind in den folgenden Haushaltsplänen Produktabgrenzungen zu erarbeiten. Für 2021 muss der Ansatz zur Klarstellung auf jeden Fall „unbeschadet“ der anderen Haushaltsmittel erfolgen. Auf den Beschluss des Kreistages vom 07.12.2017 und den Antrag der Gruppe SPD-CDU zum Neuen Zusammenhalt vom 28.11.2017 weisen wir hin.
X. CO2-Minderung, Karbonisierung von Klärschlamm
- Der Kreistag hat sich am 13.05.2020 aufgrund des Antrages der Gruppe SPD-CDU vom 18.03.2020 dafür ausgesprochen, die Karbonisierung von Klärschlamm in kommunalen Kläranlagen zu unterstützen. Denn bei der Karbonisierung wird der Atmosphäre aktiv und nachhaltig Kohlendioxid (CO2) entzogen. Neben anderen Einsatzbereichen ermöglichen die Karbonisate in der Landwirtschaft eine optimale und zeitnahe Nutzung von Phosphat; zusätzlich werden sie als Bodenhilfsstoff das Pflanzenwachstum und die Humusbildung verbessern, Wasser speichern und Schadstoffe absorbieren.
- Im Haushaltsplan für das Jahr 2021 sind für die investive Förderung bzw. für investive Zuwendungen 275.000 € unter einem Sperrvermerk einzuplanen.
- Die Verwaltung wird gebeten, sehr zeitnah bei den Städten und Gemeinden des Landkreises abzufragen, welche Planungen für den Bau und Betrieb einer Karbonisierungsanlage bestehen. Den Kreistagsgremien ist das Umfrageergebnis im Frühjahr 2021 mitzuteilen, damit es bei der weiteren Haushaltsplanung berücksichtigt werden kann.
- Über die Aufhebung des Sperrvermerks und darüber, ob und wie die o. a. Förderung erfolgt, entscheidet der Kreistag nach Vorlage der Umfrageergebnisse und vorliegenden Anträgen.
XI. Ombudschaft
Im Haushaltsplan 2021 sind 130.000 € für die Einrichtung einer Ombudschaft gem. Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 02.09.2020 und Kreistagsbeschluss vom 04.11.2020 einzuplanen, soweit von der Verwaltung bisher keine Haushaltsmittel in dieser Höhe eingeplant sind. Über die Freigabe entscheidet der Kreistag.
XII. Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes
In den Haushaltsplan 2021 werden 50.000 € eingestellt – entsprechend dem Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU vom 01.11.2019 und der Beschlussfassung des Kreistages vom 12.12.2019 für die Finanzierung fachlicher Unterstützung und Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes, insbesondere erforderlicher Maßnahmen zum Schutz des Wassers. Zur Deckung sind auch nicht verausgabte Mittel einzusetzen.
Über den Einsatz der Mittel entscheidet wie bisher jeweils der Kreisausschuss.
XIII. Sozialfonds/soziale Notlage
Der Sozialfonds Region Hildesheim soll in 2021 entsprechend dem Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU vom 10.12.2019 und der Beschlussfassung des Kreistages vom 12.12.2019 einen Zuschuss in Höhe von 10.000 € erhalten: für Einzelfallhilfen bei sozialer Härte, insbesondere im Bereich der Altersarmut, soweit sozialgesetzlich keine Hilfeansprüche bestehen. Die Mittel sind in den Haushaltsplan 2021 einzustellen.
Es sind 5000 € in den Haushaltsplan 2021 entsprechend dem Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU vom 10.12.2019 und der Beschlussfassung des Kreistages vom 12.12.2019 einzustellen, die im Einzelfall für gesetzlich nicht geregelte Aufgaben zur Verfügung stehen sollen, wenn dies außerhalb der Jugendhilfe zur Beseitigung einer sozialen Notlage als erforderlich betrachtet wird.
Zur Deckung sind auch nicht verausgabte Mittel einzusetzen.
XIV. Förderung der Hochschulen
Seit Jahren wird der Landkreis Hildesheim von den Hochschulen in verschiedenen Bereichen unterstützt. Diese Zusammenarbeit sollte durch eine Förderung der Hochschulen weiter ausgebaut werden. Dafür sind Fördermittel des Landkreises in den Haushaltsplan 2021 in Höhe von 20.000 € einzuplanen. Über die Verwendung entscheidet der Kreisausschuss nach der Fachausschussberatung.
XV.Vormundschaftsvereine
Die Förderung der Vormundschaftsvereine soll fortgesetzt werden, da sie die Erfüllung einer Pflichtaufgabe des Landkreises wirksam unterstützen. Für die Förderung sollen 55.000 € ab Haushaltsplan 2021 eingeplant werden. Dies sind nach unseren Informationen ca. 20.000 € mehr als bereits von der Verwaltung vorgesehen.
XVI. Klimaschutzagentur
Für die Stärkung der Klimaschutzagentur gem. Antrag/Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU vom 03.11.2020 sind ab Beginn des Haushaltsjahres 2021 für die Klimaschutzagentur zusätzlich 250.000 € einzustellen, soweit dies von der Verwaltung nicht bereits erfolgt ist. 100.000 € von den 250.000 € sind als Zuwendungen bzw. für die Förderung von Schaffung oder Vernetzung von Biotopen einzuplanen.
Zur Deckung sind auch die Ausgabereste zu verwenden, die angefallen sind aus der nicht erfolgten Umsetzung der Kreistagsbeschlüsse für die auf fünf Jahre angelegte Förderung für die Schaffung und Vernetzung von Biotopen (90.000 €) sowie Organisation und Koordinierung der Projektarbeit usw. im Umweltschutz (100.000 €). Siehe Beschluss des Kreistages am 12.12.2019 aufgrund der Anträge der Gruppe SPD-CDU vom 01.11.2019.
XVII. Pflegekonferenzen
Für die Durchführung der auf Antrag der Gruppe CDU-SPD vom 31.07.2020 und vom Kreistag am 04.11.2020 beschlossenen Pflegekonferenzen werden jährlich 10.000 € im Haushaltsplan berücksichtigt: erstmals im Jahr 2021, soweit dies von der Verwaltung noch nicht erfolgt ist. Über die Verwendung Mittel entscheidet der Kreisausschuss.
XVIII. Kunst- und Kulturpreis
Es soll jährlich ein Kunst- und Kulturpreis des Landkreises Hildesheim für verschiedene Altersgruppen (insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) und verschiedene Künste vergeben werden. Dafür werden in den Haushaltsplan 2021 insgesamt 20.000 Euro für Preisgelder und 10.000 Euro für die Organisation zur Verfügung gestellt/eingeplant. Über die weiteren Einzelheiten (Organisation, Beteiligung Dritter wie Vereine aus dem Bereich Kunst/Kultur, Uni, VHS, die Trägerschaft, Preisvergabe usw.) entscheidet nach Beratung in den Fachausschüssen der Kreisausschuss.
XIX. Beratungs- und Koordinierungsstelle
Im Landkreis Hildesheim soll eine Beratungs- und Koordinierungsstelle eingerichtet und bis zum 01.02.2020 besetzt werden. Dafür sind 60.000 € im Haushaltsplan ab Beginn des Haushaltsjahres 2021 für eine zusätzliche Stelle einzuplanen. 30.000 € sind für eine weitere zusätzliche Stelle mit einem Sperrvermerk einzuplanen, der dann vom Kreisausschuss aufgehoben werden kann, wenn sich die Kommunen des Landkreises im Rahmen einer Vereinbarung mit 30.000 € an der Besetzung der zweiten Stelle beteiligen.
Zur Deckung sind auch die Ausgebreste einzusetzen, die angefallen sind aus der nicht erfolgten Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 12.12.2019 zum Antrag der Gruppe SPPD-CDU vom 26.11.2019 für eine Koordinierungsstelle zur Erfassung von Fördermöglichkeiten.
Aufgabe der o. a. Stelle soll es insbesondere sein, Förderungsmöglichkeiten der EU, des Bundes und des Landes zu erfassen und deren Nutzung im Landkreis Hildesheim zu koordinieren oder sonst zu unterstützen. Über die Umsetzung dieses Beschlusses und die Tätigkeiten der Beratungs- und Koordinierungsstelle ist dem Kreistag jährlich in der Mitte des Jahres zu berichten.
Begründung:
Mit dem Beschlussvorschlag wird eine auf Dauer angelegte Beratungs- und Koordinierungsstelle angestrebt. Zur weiteren Begründung verweisen wir auf den Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 26.11.2019 zu diesem Thema.
XX. Touristiker/Touristikerin
Die Erfüllung der kreisweiten Tourismusaufgaben soll zeitnah einer Touristikerin oder einem Touristiker übertragen werden. Dafür werden eine zusätzliche Vollzeitstelle entsprechend Entgeltgruppe E 10/E11 TVÖD ausgewiesen und Haushaltsmittel in Höhe von ca. 60.000 € eingeplant.
XXI. Nationaler Krebsplan
Der AWO Kreisverband Hildesheim-Alfeld (Leine) e.V. hat mit Schreiben vom 02.09.2020 alle Fraktionen des Kreistages über die Finanzierungslücke der Beratungsstelle informiert. Weitere Informationen erfolgten in zwei Sitzungen des Ausschusses 4.
Zur Sicherstellung der qualifizierten und professionellen ambulanten Beratung, auch im Hinblick auf den nationalen Krebshilfeplan, wird im HH-Plan 2021 eine ergänzende Förderung von 5.000 € eingestellt.
XXII. Hebammenzentrale
Die von verschiedenen Stellen geplante Hebammenzentrale soll je nach Organisationsform gefördert werden. Dafür sind 10.000 € in den Haushaltsplan für das Jahr 2021 aufzunehmen/einzuplanen.
Über die Vergabe entscheidet der Kreisausschuss nach Antragsberatung in den Fachausschüssen.
XXIII. Schulstandortbezogenes Radverkehrskonzept
- Das regionale Radverkehrskonzept wird als vorläufige Grundlage für die künftige Förderung des Radverkehrs im Landkreis Hildesheim beschlossen. Es ist vorrangig durch eine schulstandortbezogene Radwegeplanung (entsprechend dem Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 19.03.2019) für Schulen des Sekundarbereiches I und II zu ergänzen, unabhängig von der Straßenbaulastträgerschaft. Der Auftrag dazu soll umgehend erteilt werden.
Im Jahr 2021 sind für den Auftrag die in der Vorlage 938/XVIII genannten Haushaltsmittel (SK 4431-0045) vorrangig zu nutzen. - Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Radwegen sind neben dem Neu- oder Ausbau auch Maßnahmen geeignet, die nur einen relativ geringfügigen administrativen bzw. technischen Aufwand erfordern. Durch solche Maßnahmen (Kurzfristmaßnahmen) kann die Verkehrssicherheit häufig kurzfristig und unbeschadet der laufenden Radwegeplanungen verbessert werden.
- Nach Vorlage und Beschluss über die schulstandortbezogene Radwegeplanung (s. o.) sind die Kommunen des Landkreises Hildesheim zu informieren, welche Kurzfristmaßnahmen im Sinne von Nr. 2. auf welchen einzelnen schulstandortbezogenen Radwegen für die Schulen der Sekundarstufen I und II in Betracht kommen, mit welchen Kosten (jeweils nur Kostenschätzung) im welchem Zeitrahmen durchgeführt werden können.
- Kurzfristmaßnahmen der Kommunen des Landkreises Hildesheim im Sinne von Nr. 2. sollen vom Landkreis Hildesheim im Jahr 2021 im Rahmen eines Gesamtbetrages von 1.000.000 Euro gefördert werden (Erhöhung des Ansatzes SK 4312-0010 von 75.000 € auf 1.000.000 €). Die Förderung soll auf Antrag bis zu 25 % der für die Kurzfristmaßnahmen nach Abzug verfügbarer Drittmitteln anfallenden Kosten betragen, aber pro Kommune nicht mehr als 4,00 Euro pro Einwohner.
Die Förderung soll für die Kommunen des Landkreises erfolgen, die Maßnahmen entweder aus der kreiseigenen beschlossenen schulstandortbezogenen Radwegeplanung (siehe Nr. 3.) oder aus einer eigenen schulstandortbezogenen Radwegeplanung entsprechend den Anforderungen nach Nrn. 1. bis 3. umsetzen. - Die Verwaltung wird beauftragt, die Kommunen kurzfristig über diesen Beschluss und andere Förderprogramme für die o. a. Maßnahmen zu informieren.
- Die weiteren Entscheidungen zur Umsetzung dieses Beschlusses soll der Kreisausschuss, nach Beratung im jeweiligen Fachausschuss, treffen.
- Über die Umsetzung dieses Beschlusses soll dem Kreistag im Sommer 2021 berichtet werden.
- Bei den zukünftigen Planungen sind die Mittel für den Straßen- und Radwegebau vorrangig für den Radwegebau einzusetzen. Der bisher für den Straßenbau geplante Ansatz für 2021 ist um 500.000 € zugunsten des Radwegebaus zu verlagern.
Konkret:
Das Budget B2-06-014 wird von 3,4 Millionen € auf 2,9 Millionen € gekürzt.
Das Budget B2-06-015 wird von 400 000 € auf 900 000 € erhöht.
Begründung:
Auf der Grundlage des regionalen Radverkehrskonzeptes sollen gem. Vorschlag der Verwaltung durch ein neues Gutachten weitere erforderliche Maßnahmen eruiert werden (s. Vorlage 938/XVIII). Diese Forderung halten wir für zu allgemein.
XXIV. Haushaltsdaten
a) Die Haushaltsdaten im Haushaltsentwurf der Verwaltung einschl. Anlagen sind entsprechend den o. a. Beschlüssen anzupassen.
b) Die einzelnen aufgrund von Anträgen aus dem Kreistag erfolgten haushaltsrelevanten Kreistagsbeschlüsse sind im Haushaltsplan bei den jeweiligen Produkten anzugeben (auch noch wirksame Beschlüsse aus der Vergangenheit). Diese Beschlüsse sind in einer Übersicht/Tabelle mit folgenden Angaben aufzulisten:
– betroffene Haushaltsstelle, durch den Beschluss verursachte Kosten, in welchem Haushaltsansatz diese Kosten in welcher Höhe veranschlagt sind,
– Verfügbarkeit der Haushaltsmittel mit Angaben wie z. B. Sperrvermerk, Haushaltsausgaberest in welcher Höhe bei welchem Sachkonto.
Die Übersichten/Listen sind dem Kreistag in jedem Frühjahr vorzulegen.
XXV. Zusätzlich zum Haushaltsplan sind jeweils in einer Übersicht/Tabelle anzugeben
a) die einzelnen Pflichtaufgaben im übertragen Wirkungskreis mit folgenden Angaben: Gesamtkosten und von wem diese Kosten in welchem Umfang übernommen werden,
b) die einzelnen eigenen Aufgaben des Landkreises gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 NKomVG mit Angaben über die Höhe der Bruttokosten und die Höhe der Zuwendungen,
c) die vom Landkreis erhaltenen Fördermittel seit Anfang 2017 mit Angaben zur Höhe der Förderung, Verwendungszweck, Tag der Antragstellung und Zuweisung,
d) die Fördermittel, die die einzelnen Städte und Gemeinden des Landkreises seit 2017 erhalten haben mit Angaben zur Höhe der Förderung, Verwendungszweck, Tag der Antragstellung und Zuweisung,
e) die Mitgliedschaften des Landkreises in Vereinen und Verbänden mit folgenden Angaben: Zweck des Vereins, Beitrittsbeschluss oder Dauer der Mitgliedschaft, Vereinsbeitrag des Landkreises, Vertreter des Landkreises im jeweiligen Verein,
f) die Kosten der Gebietskörperschaft Landkreis Hildesheim einschl. seiner Beteiligungen für den Energieverbrauch mit Angaben zu den Energieträgern,
g) Die Energie- und CO2-Bilanz für den Landkreis Hildesheim. Die Konkretisierung dazu soll unter Federführung des Umweltausschusses insbesondere unter Beteiligung der Klimaschutzagentur erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
gez. Bernhard Brinkmann gez. Dr. Bernhard Evers
Stv. Ausschussvorsitzender Ausschussvorsitzender
für Finanzen, Personal und für Finanzen, Personal und
Innere Dienste Innerer Dienste