Volkshochschule Hildesheim -Fortsetzung der Beratung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

Hildesheim, 15.03.2021

 

Volkshochschule Hildesheim – Fortsetzung der Beratung  (einschließlich Übertragung der Gesellschafteranteile Der VHS Hildesheim gGmbH auf den Landkreis Hildesheim)

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Beratungspunkt „Volkshochschule Hildesheim – Fortsetzung der Beratung (einschließlich Übertragung der Gesellschafteranteile der Volkshochschule Hildesheim gGmbH auf den Landkreis Hildesheim)“ übersenden wir Ihnen für die Sitzung des Kreisausschusses am  22.03.2021  und der Sitzung des Kreistages am 25.03.2021 folgenden

Beschlussvorschlag:

1. Die Geschäftsanteile des Vereins Hildesheimer Volkshochschule e. V. an der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH sollen vom Landkreis Hildesheim erworben werden: möglichst bis zum 30. Juni 2021. Soweit die Steuerpflicht der Landkreis Hildesheim Holding GmbH wegen verdeckter Gewinnausschüttungen nicht entfallen ist oder keine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung dafür vorliegt, dass diese Steuerpflicht entfällt, soll als erster Schritt zunächst nur ein Geschäftsanteil erworben werden.
Für die Übernahme o. a. Geschäftsanteile werden Haushaltsmittel in Höhe von 175.000 € eingeplant. Sie sind im erforderlichen Umfang im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.

2. Die Verwaltung wird gebeten, unverzüglich alle Maßnahmen zu treffen, die zur Übernahme der o. a. Geschäftsanteile erforderlich sind: einschließlich der Einbringung von Beschlussvorschlägen.

Dem Verein Hildesheimer Volkshochschule e. V. ist nach Maßgabe o. a. Nrn. 1. umgehend anzubieten, dass der Landkreise für 500,00 € einen Geschäftsanteil erwirbt. Für diesen Erwerb (einen Anteil) und den Erwerb der weiteren Anteile ist dem Kreisausschuss umgehend ein Maßnahmen-, Zeit- und Ablaufplan für die Übernahme der Geschäftsanteile vorzulegen. Bei diesem Plan ist eine Stellungnahme des Vereins Hildesheimer Volkshochschule e. V. zu berücksichtigen.

3.Der Vertreter des Landkreises Hildesheim in der Landkreis Hildesheim Holding GmbH wird beauftragt,

a) unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die von der Holding zur o. a. Übernahme der Gesellschafteranteile des Vereins Hildesheimer Volkshochschule e. V. auf den Landkreis Hildesheim erforderlich sind,

b) über die einzelnen Maßnahmen nach Buchstabe a) in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses mit einem Termin- und Ablaufplan zu berichten.

4. Es soll angestrebt werden, dass

a) der vom Landkreis für die o. a. Geschäftsanteile zu zahlende Betrag, innerhalb einer bestimmten Frist an die Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH gezahlt wird,

b) mit dem Verein Hildesheimer Volkshochschule e. V. eine einvernehmliche Regelung über dessen Vertretung im Aufsichtsrat der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH für die Zeit a) nach Übertragung eines Geschäftsanteils oder b) seiner Geschäftsanteile an die Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH erfolgt,

c) der Verein Hildesheimer Volkshochschule e. V. entsprechend der bisherigen Verpflichtung weiterhin pro Jahr einen Betrag an die Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH auszahlt, sofern bei der Holding wegen verdeckter Gewinnausschüttung Steuerpflicht besteht.

5. Die Zuwendungsvereinbarung der Landkreis Hildesheim Holding GmbH für die Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH soll dahingehend gefasst werden, dass die Finanzierung der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH nach Maßgabe des jeweiligen Wirtschaftsplanes und entsprechender Beschlussfassung des Aufsichtsrates unter Beibehaltung der derzeitigen Angebote, Leistungen und Standorte gesichert wird. Dabei ist zu bestimmen, dass aus dem Gesamtbetrag der Zuwendungen ein ausreichender Teil dafür zur Verfügung steht, um den nach Auffassung der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH erforderlichen Bedarf für den zweiten Bildungsweg zu sichern.

In der Zuwendungsvereinbarung ist ferner zu berücksichtigen, dass zusätzlich bzw. neben den o. a. Zuwendungen aus der Hildesheim Holding GmbH auch Zuwendungen des Landkreises Hildesheim an die Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH eingeplant und geleistet werden können.

Der Vertreter des Landkreises Hildesheim in der Landkreis Hildesheim Holding GmbH wird beauftragt, auf eine Umsetzung der Vorgaben der Sätze 1 bis 3 hinzuwirken und den Kreistagsgremien einen Entwurf für die neu Zuwendungsvereinbarung vorzulegen.

6. Die zur Ausführung des als Entwurf vorgelegten Wirtschaftsplanes für das Jahr 2021 der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH erforderlichen Mittel werden vom Landkreis zur Verfügung gestellt, soweit dies nicht durch eine Zuwendungsvereinbarung oder sonst gewährleistet ist.

Mit freundlichem Gruß

gez. Klaus Bruer                                          Friedhelm Prior
SPD-Fraktionsvorsitzender                      CDU-Fraktionsvorsitzender

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