CO2-Minderung, Karbonisierung von Klärschlamm, Phosphorrückgewnnung aus Klärwasser oder Klärschlamm

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 26.05.2021

 

C02-Minderung, Karbonisierung von Klärschlamm, Phosphorrückgewinnung aus Klärwasser oder Klärschlamm

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „C02-Minderung, Karbonisierung von Klärschlamm, Phosphorrückgewinnung aus Klärwasser oder Klärschlamm“ in die Tagesordnung des Finanzausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

1.Der Landkreis fördert Kommunen des Landkreises Hildesheim, die eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben zur Entwicklung einer Anlage bzw. Pilotanlage zur Phosphorrückgewinnung aus Klärwasser oder Klärschlamm sowie zur Karbonisierung von Klärschlamm.
Die Förderung für die Machbarkeitsstudie und die Maßnahmen, die damit unmittelbar im Zusammenhang stehen, erfolgt auf Antrag in der Reihenfolge der Eingänge; sie erfolgt für die nachgewiesen Kosten, aber max. bis zu 50.000 €.

2.Der Landkreis fördert auf Antrag eine Kommune des Landkreises Hildesheim, die nach den Ergebnissen der o.a. Machbarkeitsstudie eine Planungsleistung in Auftrag gibt für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Karbonisierung von Klärschlamm. Die Förderung soll die Kommune erhalten, die nach Auffassung des Kreisausschusses dafür am besten geeignet ist. Die Förderung für die Planung und die Maßnahmen, die damit unmittelbar im Zusammenhang stehen, erfolgt für die nachgewiesen Kosten, aber max. bis zu 100.000 €.

3.Der Landkreis fördert auf Antrag eine Kommune des Landkreises Hildesheim, die eine Anlage a) zur Phosphorrückgewinnung aus Klärwasser/Klärschlamm oder b) Karbonisierung von Klärschlamm oder c) eine Kombination der zuvor genannten Anlagen errichtet oder betreibt oder errichten oder betreiben lässt, soweit durch Errichtung und Betrieb der Anlage im Vergleich zur bisherigen Abwasserbeseitigung Mehrkosten entstehen und soweit diese Mehrkosten nicht durch Fördermittel Dritter oder Erträge aus dem Verkauf von Phosphat oder Klärschlammkarbonisat ausgeglichen werden.

Die Förderung erfolgt max. fünf Jahren mit max. 50.000 € pro Jahr auf die o. a. Mehrkosten. Die für den Bau der zuvor genannten Anlage/Anlagen anfallenden Investitionskosten werden von der Kommunalaufsicht bei haushaltsrechtlichen Maßnahmen nicht berücksichtig.

Zur Ermittlung der Mehrkoste soll ein Vergleich der Gebührenkalkulationen dienen (zwischen der bestehenden und neuen Anlage); über die Einzelheiten dazu soll der Kreisausschuss entscheiden.

4.Die o. a. Beschlüsse ergänzen bzw. ändern die bisherigen Kreistagsbeschlüsse; insbesondere der Sperrvermerk zum Thema „CO2-Minderung, Karbonisierung von Klärschlamm“ im Haushaltsbegleitbeschluss vom 12.12.2020 wird hiermit aufgehoben.

5.Die o. a. Förderung soll auf Antrag dem Grunde nach zugesagt werden unter dem Vorbehalt, dass Maßnahmen nach o. a. Nrn. 1., 2. oder 3. tatsächlich in Auftrag gegeben werden.

6.Bei den o. a. Förderungen handelt es sich um freiwillige Maßnahmen des Landkreises Hildesheim; ein Anspruch auf eine solche Förderung besteht trotz der o. a. Beschlüsse nicht

Begründung:

Die Begründung wird nachgereicht.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer
                                                   gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                  Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                            CDU-Kreistagsfraktion

 

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