Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim 25.07.2022
Derneburger Teichlandschaften
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wer hat für den Mariensee in Derneburg welche wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung erhalten (mit welchen Nebenbestimmungen)? Wie und in welchem Umfang ist es erforderlich, Nebenbestimmungen zu ändern? Sind Sanierungsmaßnahmen erforderlich? Wird der Teich gewerblich genutzt? Welche naturschutzrechtlichen Anforderungen sind bei der derzeitigen Nutzung des Sees sowie seinen Zu- und Abflüssen und Versorgungsgräben zu erfüllen und in welchem Umfang werden sie tatsächlich erfüllt?
- In welchem Zustand befinden sich die o. a. Gewässer?
Wurde bei der Nutzung der o. a. Gewässer gegen natur-, wasser- oder tierschutzrechtliche Vorschriften verstoßen? Wenn ja, wann und gegen welche? Wann und von wem sind dazu welche Untersuchungen erfolgt?
- Ist es zutreffend, dass seit Jahren ein zunehmend unkontrolliertes Absinken des Wasserspiegels im See durch massiv zu gewucherte Versorgungsgräben sowie marode und sanierungsbedürftige Dämme erfolgte? An welchen Tagen ist der Landkreis darüber in der Vergangenheit informiert worden und welche Maßnahmen hat er daraufhin getroffen?
- Wer ist für die Unterhaltung der o. a. Gewässer und deren Ufer nach welcher Vorschrift/Regelung/Vereinbarung verantwortlich?
Welche Maßnahmen zur Erhaltung des Gewässerbettes und der Ufer sind in den vergangenen Jahren von wem (Träger der Unterhaltungslast) getroffen worden?
- Welche wasserrechtlichen Maßnahmen hat der Landkreis im Zusammenhang mit den o. a. Gewässern in den vergangenen Jahren insbesondere nach § 42 WHG getroffen (die nach § 39 WHG erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen sowie die Pflichten nach § 41 Abs. 1 bis 3 WHG näher festlegen)?
- Unserer Anfrage von 22.06.2022 hatten wir ein Schreiben vom 13.06.2022 mit verschiedenen Fragen von Bürgerinnen und Bürgern beigefügt. Wir bitten Sie, uns diese Fragen zu beantworten.
Begründung:
Der Landkreis Hildesheim hat sich in seiner Hauptsatzung den Zielen der Agenda 2030 verpflichtet. Diese Ziele sind im Rahmen unserer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten nachhaltig zu verfolgen. Dies gilt auch für den Mariensee sowie seinen Zu- und Abflüssen und Versorgungsgräben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Dr. Thoms Bruns Fraktionsvorsitzender Kreistagsabgeordneter
069 – Antwort der Verwaltung v. 15.08.22