Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.11.2023
Mangelnde und zum Teil ungenügende Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung des Kreisausschusses am 20.11.2023 sowie zum Tagesordnungspunkt 12 der Sitzung des Kreistages am 22.11.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
1.In den Haushaltsplan 2024 sind folgende Vorgaben aufzunehmen:
a) Produkt: Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär)
Produktziel: Zeitnahe Leistungserbringung
1. Bei 90 % aller Neuanträge erfolgt eine schriftliche Bescheiderteilung innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen der entscheidungsreifen Unterlagen.
2.Bei 90% aller Neuanträge und unvollständigen Unterlagen erfolgt eine Benachrichtigung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.
Kennzahl
zu 1:
2024: 90 %
2025: 95%
2026: 100%
Kennzahl
zu 2:
2024: 90%
2025: 95%
2026: 100%
b) Produkt: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Produktziel: Zeitnahe Leistungserbringung
- Bei 90 % aller Neuanträge erfolgt eine schriftliche Bescheiderteilung innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen der entscheidungsreifen Unterlagen.
- Bei 90% aller Neuanträge und unvollständigen Unterlagen erfolgt eine Benachrichtigung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.
Kennzahl
zu 1:
2024: 90%
2025: 95%
2026: 100%
Kennzahl
zu 2:
2024: 90%
2025: 95%
2026: 100%
c) Produkt: Wohngeld
Produktziel: Zeitnahe Leistungserbringung
- Bei 90% aller Neuanträge und Vollständigkeit der Unterlagen erfolgt eine schriftliche Bescheiderteilung innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.
- Bei 90% aller Neuanträge und unvollständigen Unterlagen erfolgt eine Benachrichtigung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.
Kennzahl
zu 1:
2024: 90 %
2025: 95%
2026: 100%
Kennzahl
zu 2:
2024: 90 %
2025: 95%
2026: 100%
d) Produkt: Übrige Hilfen (Elterngeld)
Produktziel: Zeitnahe Leistungserbringung
100% der Elterngeldanträge sind innerhalb von 4 Wochen bearbeitet.
Kennzahl:
2024: 90%
2025: 95%
2026: 100%
- Die Verwaltung wird unter Hinweis auf den Haushaltsplan des Landkreises Peine gebeten, weitere konkrete Vorgaben für andere Produkte zum Haushaltsplan 2024 vorzuschlagen.
- Über die Einhaltung der o. a. Vorgaben ist in den betreffenden Fachausschüssen sowie im Kreisausschuss jeweils zum 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres zu berichten.
Begründung:
Aufgrund der Beantwortung unserer Anfragen vom 18.07.2023 und 16.10.2023 und der darin aufgezeigten Bearbeitungsdauer bzw. Wartezeit, sind zumindest die o. a. Produktdefinitionen und Kennzahlen im Haushalt erforderlich, um eine zeitgerechte Bearbeitung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Insbesondere sind die o. a. Vorgaben erforderlich, weil Sie uns auf unsere wiederholten Anfragen u. a. am 06.11.2023 mitgeteilt haben, dass die Bearbeitungsdauer im Bereich der Wohngeldstelle, der Elterngeldstelle, bei der Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen und im ambulanten Bereich zwischen Antragstellung, der Bescheiderteilung und Leistungsauszahlung derzeit im Durchschnitt ca. 6-7 Monate beträgt. Damit werden die uns gesetzlich übertragenen Aufgaben nur ungenügend erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Andreas Koschorrek
Sprecher für Finanzen,Personal, Digitalisierung
und Innere Dienste