Rettungsdienst, Eintreffzeit, Notaufnahme

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.09.2024

 

Rettungsdienst, Eintreffzeit, Notaufnahme
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Bezug:
-Unsere Anfrage vom 08.02.2024
-Ihre Zwischennachricht vom 28.02.2024
-Ihre Teilantwort vom 14.05.2024
-Ihre Teilantwort vom 30.05.2024
-Unsere Anfrage vom 03.07.2024
-Ihre Zwischennachricht vom 19.07.2024
-Ihre Antwort vom 28.08.2024

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit Schreiben vom 03.07.2024 (Anfrage Nr. 239/XlX) hatten wir Sie unter Hinweis auf Ihre mangelhafte Beantwortung unserer Anfrage vom 08.02.2024 (Anfrage Nr. 190/XIX) hinsichtlich a) der einzelnen Rettungswachen im Landkreis und b) für die Stadt Hildesheim um Beantwortung u. a. folgender Frage gebeten:

„Wie oft und um wie viel Minuten wurde die Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD überschritten? Welche Gründe waren dafür verantwortlich?“

Diese Frage haben Sie bisher nicht beantwortet. Wir fordern Sie daher auf, diese Frage nunmehr umgehend zu beantworten.

Gem. dem Schreiben Ihres für den Rettungsdienst zuständigen Amtsleiters vom 14.05./30.05.2024 werden die Leistungen der Rettungsdienste einschl. der vertraglich zugesicherten Eintreffzeiten überwacht. Und bereits in unserem Schreiben vom 03.07.2024 hatten wir Ihnen verdeutlicht, dass geklärt werden müsse, um wie viel Minuten die jeweiligen Eintreffzeiten in den vergangenen drei Jahren tatsächlich überschritten wurden und durch welche Maßnahmen die Überschreitungen dauerhaft vermieden werden können.

Die Aussage in Ihrer Antwort vom 28.08.2024, dass die Eintreffzeit z. B. in Schellerten in 9,9 % der Fälle überschritten wurde, ist in keiner Weise ausreichend.

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

 

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Antwort zur Anfrage 262

 

 

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