Erfassung, Unterhaltung und Pflege der Gewässer dritter Ordnung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 21.11.2024

Erfassung, Unterhaltung und Pflege der Gewässer dritter Ordnung

 Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 32 der Sitzung des Kreistages am 28.11.2024 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  • Der Landrat wird beauftragt, den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie den Kreisausschuss frühzeitig zu informieren, über jede beabsichtigte
  • Eintragung eines Gewässers in ein Verzeichnis nach § 58 Absatz 1
    Satz 2 NWG,
  • wasserrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen,
  • Entscheidung im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen einschl. von Vorbescheiden.

Art, Zeit und Umfang der jeweiligen Information soll eine Beurteilung und ggf. Entscheidung der Ausschüsse ermöglichen.

Begründung:

Gewässer dritter Ordnung sind bei Starkregenereignissen von erheblicher Bedeutung. Ihre Beseitigung kann katastrophale Folgen haben. Daher ist die Erhaltung dieser Gewässer zwingend erforderlich.

Die Errichtung von Windkraftanlagen ist grundsätzlich auch mit Eingriffen in das Grundwasser verbunden. Dies gewinnt bei einer Konzentration solcher Anlagen erheblich an Bedeutung und ist im Einzelfall nach den jeweiligen Gegebenheiten zu beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

 

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