Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 21.11.2024
Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG)
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG)“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und den anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Die überörtliche Prüfung der administrativ-organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen zur Krisenbewältigung nach den §§ 5a bis 11 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) vom 28.10.2024 hat für den Landkreis erhebliche Mängel aufgezeigt. Daher ist zu beraten, welche nach dem Katastrophenschutzrecht erforderlichen Maßnahme derzeit in welchem Umfang erfüllt oder aus welchen Gründen nicht erfüllt sind. Ferner ist zu entscheiden, welche Vorbereitungsmaßnahmen kurz,- mittel- und langfristig zusätzlich getroffen bzw. beschlossen werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz