Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 21.11.2024
Entwicklung der Windkraft und dafür erforderliche Ausgleichsflächen
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 29 der Sitzung des Kreistages am 28.11.2024 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Der Landrat wird beauftragt abzuschätzen, welcher Bedarf an Ausgleichsflächen in welchen Orten des Landkreises aufgrund derzeit bestehender, beantragter und nach vorliegenden Informationen geplanter Windkraftanlagen besteht sowie in welchen Orten diese Flächen zur Verfügung stehen oder in welchem Umfang nicht zur Verfügung stehen. Dabei ist anzugeben, aufgrund welcher Vorschriften welche Anforderungen an die jeweiligen Flächen in Abhängigkeit von Größe, Dichte und Umfeld der Windkraftanlagen gestellt werden können und gestellt werden sollten. Zudem ist zu den jeweiligen Flächen anzugeben, welchen konkret definierten Zielen des Umweltrechts (insbesondere des Natur- und Artenschutzes) die Anforderungen dienen sollen und nach Maßgabe welcher Vorschriften die Zielerreichung durch welche Maßnahmen dauerhaft zu gewährleisten und nachzuweisen ist. Ferner ist anzugeben, ob und aus welchen rechtlichen Gründen wo Ausgleichsflächen in welcher Größe zusammenhängende Flächen bilden sollen.
- Der Landrat wird beauftragt, eine über die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen hinausgehende Bürgerbeteiligung z. B. durch Informationsveranstaltungen und Anhörungen vorzunehmen und die Bürgerinnen und Bürger darüber fortlaufend zu informieren.
- In § 6 NWindPVBetG wird (i. V. m. S 6 EEG 2023) u. a. geregelt, dass innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme der Windenergieanlagen an Gemeinden oder Einwohnerinnen und Einwohnern im Umkreis von 2,5 km um die Anlage ein angemessenes finanzielles Beteiligungsangebot zu erfolgen hat („0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1 000 Kilowatt hat“). Der Landrat wird beauftragt, den Kreistag und die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises über die Finanzierung dieser Angebote und die Ausführungsdetails zu informieren sowie aufzuzeigen, wie diese Regelungen — im Rahmen der Kreisentwicklung — zu keinen Verwerfungen führt: zum Beispiel eine Verstärkung des „Nord-Süd Gefälles“ und Kumulierung von Windkraftanlagen vermieden wird.
- Darüber, ob für die Gewährung des Zugangs zu Umweltinformationen, die im Zusammenhang mit vorhandenen oder geplanten Windkraftanlage oder den vorhandenen oder möglichen Auswirkungen von solchen Anlagen stehen oder vorhandene oder geplante Ausgleichsflächen für solche Anlagen betreffen, Gebühren und Auslagen (Kosten) erhoben werden, entscheidet der Kreisausschuss, soweit die Verwaltung nicht nach § 6 NIJIG auf die Erhebung der Kosten verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz