Kita-Vertrag

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.12.2024

Kita-Vertrag

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die als Anhang beigefügte Antwort der Hauptverwaltungsbeamtin von Sarstedt vom 22.11.2024 auf die Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sarstedt vom 01.07.2024 übersenden wir Ihnen mit der Bitte um Beantwortung folgender Fragen:

a) In der o.a. Anfrage wird u. a. gefragt:

„In welchen Gemeinden werden bei einer Kreisumlage von 41,0 v.H. die Kosten für die Kinderbetreuung in welchen Jahren zu mehr oder weniger als 55 Prozent gedeckt? Wovon ist es abhängig, ob die Kosten zu mehr oder weniger als 55 Prozent gedeckt werden?“

Dazu hat die Hauptverwaltungsbeamtin

b) geantwortet:

„Eine höhere oder niedrigere Deckung ist von der Höhe der zu zahlenden Kreisumlage (Steuerkraftzahl) abhängig. Wie sich die Senkung der Kreisumlage auf 41,0 v.H. auf die einzelnen kreisangehörigen Gemeinden kostendeckend auswirkt, kann aktuell nicht genau ermittelt werden. (Anmerkung: Inzwischen wird von einer Senkung auf 41,6 Punkte Kreisumlage ausgegangen.) Aufgrund der für das Haushaltsjahr 2025 im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 zusammengestellten Zahlen der einzelnen kreisangehörigen Gemeinden ergibt sich folgende Berechnung:“

und

  1. in einer Tabelle die Veränderungen dargestellt.

Nach dieser Tabelle sollen sich folgende Veränderungen ergeben:

Alfeld 56,56 auf 40,58 %
Algermissen 60,66 auf 72,74 %
Bad Salzdetfurth 45,60 auf 29,59 %
Bockenem 39,82 auf 30,72 %
Diekholzen 36,14 auf 44,26 %
Elze 47,70 auf 36,42 %
Freden 50,44 auf 45,54 %
Giesen 52,47 auf 49,50 %
Harsum 55,81 auf 48,15 %
Hildesheim 51,64 auf 33,01 %
Holle 52,36 auf 61,32 %
Lamspringe 60,25 auf 63,65 %
Leinebergland 57,49 auf 27,00 %
Nordstemmen 54,68 auf 50,11 %
Sarstedt 47,30 auf 30,28 %
Schellerten 49,91 auf 56,25 %
Sibbesse 51,90 auf 33,93 %
Söhlde 33,45 auf 47,54 %
Gesamt 51,50 auf 40,19 %
  1. Fragen:
  • Können Sie diese Zahlen zumindest annähernd bestätigen und uns mitteilen auf welche Kosten sich der Eigenanteil bezieht? Hat z. B. die Gemeinde Algermissen wenn sie den von Ihnen vorgelegten Kita-Vertrag zustimmt 100 % der Kita-Kosten zu tragen (nach Abzug der Landesmittel und Elternbeiträge)?
  • Wodurch ist es z. B. verursacht und gerechtfertigt, dass der Eigenanteil in der Gemeinde Algermissen von 60,66 auf 72,74 % steigt, aber in der Samtgemeinde Leinebergland von 57,49 auf 27,00 % fällt?
  • Aus welchen Einnahmen wird die Absenkung in Leinebergland finanziert? In welchem Umfang trägt dazu die Gemeinde Algermissen bei?
  • Sind die durch Absenkung des Eigenanteils freiwerdenden Mittel zweckgebunden?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.