Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 06.05.2025
Aufgaben und Kosten des Rettungsdienstes
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
bezugnehmend auf unsere Anfrage Nr. 304/XIX vom 14.01.2025 und Ihre erste Teilantwort dazu vom 31.03.2025 sowie Ihre zweite Teilantwort dazu vom 28.04.2025 bitten wir Sie um Beantwortung der folgenden Fragen.
Wir hatten Sie u. a. gefragt:
„Mit welchen Kosten ist z. B. hinsichtlich der Rettungsleitstelle jeweils in den nächsten drei Jahren zu rechnen? Wann wird die neue Rettungsleitstelle betriebsbereit sein?“
Dazu haben Sie u. a. geantwortet:
„Die detaillierten Kosten für die nächsten drei Jahre können seitens des Landkreises nicht beziffert werden, da sie nicht vorliegen.“…
Frage: Welche Kosten sind dem Landkreis Hildesheim in den Jahren 2021 bis 2024 entstanden?
Weiterhin führen Sie aus, dass das letzte Jahr, für das eine vollständige Abrechnung mit dem von Landkreis Hildesheim beauftragten Leistungserbringer das Jahr 2020 sei. Einen Absatz später erklären Sie, dass die Abrechnungsstelle der Stadt Hildesheim alle Einsatzfahrten zeitnah abrechne und auch die Forderungen vereinnahme. Das letzte vollständig erstattete Jahr geben Sie mit dem Jahr 2024 an.
Frage: Wie korrespondieren die unterschiedlichen Antworten zu 4.3 und 4.4 miteinander?
Ferner bitten wir Sie uns mitzuteilen, welche Organisationsuntersuchungen mit welchem Ergebnis durchgeführt worden sind.
Zudem bitten wir Sie um Beantwortung der Frage, welche der folgenden Anforderungen haben Sie bei der Ausschreibung bzw. Interimsvergabe (siehe Beschluss des Kreisausschusses vom 17.03.2025) wie berücksichtigt haben:
1.1 Im Vergleich zur jetzigen Situation hinsichtlich Rettungsmittel (RTW und NKTW) und Personal (NotSan und RettSan) wird eine Minderung ausgeschlossen.
1.2 Bei einer Abkehr vom sogenannten MZF-System wird gewährleistet, dass die vorgehaltenen Rettungsmittel ausschließlich ihrer originären Bestimmung nach eingesetzt werden (RTW = RTW/N-KTW = N-KTW, KTW = KTW).
1.3 Die Bedarfsplanung erfolgt mit demZiel, dass die Eintreffzeiten gem. BedarfVO-RettD in jedem Rettungsdienstbezirk zu 100 % eingehalten werden sollen und dabei insbesondere auch die Zeiten berücksichtigt werden,
– die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden
– die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim er-bracht werden,
– die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass der Patientenab-fluss an den Krankenhäusern nicht gewährleistet ist.
1.4 Die Eintreffzeiten bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze sind nach Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Monate auszuwerten und mit einer Stellungnahme der beauftragten Dienste sowie Empfehlung des Landrates über erforderliche Anpassungen zur Erreichung des Ziels gem. o. a. Nr. 1.2 den zuständigen Kreistagsgremien vorzulegen.
1.5 Eine nachweislich jährlich durchgeführte Schulung auf die in Stadt und Landkreis Hildesheim geforderten, gültigen SOP (Standard Operating Procedure = Standardvorgehensweise) für alle in Stadt und Landkreis eingesetzten NotSan, RettAss und RettSan wird verbindlich vorge-schrieben.
1.6 Die Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel wird 8 Stunden nicht unterschreiten.
1.7 In der Rettungsleitstelle wird nur Personal eingesetzt, das als NotSan und Leitstellendisponent/in ausgebildet und in die Lage versetzt worden ist, den Hilfesuchenden telefonisch in Erste Hilfe anzuleiten (zu unterstützen).
1.8 Die Ergebnisse der strukturierten Notrufabfrage (Meldebild) werden regelmäßig mit der tatsächlich vorgefundenen Situation am Einsatzort (Lagebild) durch geeignete Stellen evaluiert.
1.9 Die strukturierte Notrufabfrage wird als ein unterstützendes Element genutzt, das dem Personal in den Leitstellen jedoch das Letztentscheidungsrecht überlässt.
2. Für den Bereich Alfeld sollen folgende Anforderungen erfüllt werden:
2.1) 2 Rettungswagen (RTW) 24 Std.
2.2) 1 Rettungswagen (RTW)
Mo.-Do.: 7:00 bis 19:00 Uhr
Fr.: 7:00 bis 23:00 Uhr
Sa.-So.: 8:00 bis 20:00 Uhr
2.3) 1 Notfall-Krankenwagen (NKTW)
Mo.-Fr.: 7:00 bis 19:00 Uhr
2.4) 1 Krankenwagen (KTW)
Mo.-Fr.: 7:00 bis 19:00 Uhr.
Welche Kosten entstehen dem Landkreis Hildesheim durch die Überarbeitung des Gutachtens durch die Fa. Forplan (siehe Ihre Vorlage 876/XIX vom 03.03.2025)?
Mit welchem Ergebnis ist die Überprüfung/Überarbeitung abgeschlossen worden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit