Biotopvernetzung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.06.2025

Biotopvernetzung

Beschlussvorschlag zur Sitzung des Kreistages am 26.06.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Für ein „Sofortprogramm für Bepflanzungen an den Ufern Gewässer dritter Ordnung“ werden in diesem Jahr für die Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze der Gemeinden an Gewässern dritter Ordnung 200.000 € aus den Ersatzzahlungen zur Verfügung gestellt. Aus diesen Mitteln sollen die Gemeinden im Jahr 2025 auf Antrag 90 %, aber max. 20.000 € der Kosten für die Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze erhalten.

Die Mittel werden in der Reihenfolge der Anträge zugesagt: pro Gemeinde maximal 20.000 €.

Begründung:

Die Gewässer dritter Ordnung bilden eine bereits vorhandene Struktur zur Vernetzung von Biotopen. Die Pflicht zur Unterhaltung dieser Gewässer umfasst auch den Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer und die Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze. Diese Rechtslage (§ 39 WHG und § 61 NWG) sollte für ein Sofortprogramm genutzt werden, das die Gemeinden an ihren Gewässern problemlos umsetzen können.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

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