Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.07.2025
Rettungsdienst, Eintreffzeiten
Bezug:
1. Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion 386/XIX vom 19.06.2025
2. Ihre Antwort vom 01.07.2025 zur Anfrage 386/XIX
Anlagen:
1. Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 386/XIX vom 19.06.2025 mit
Anlage (Schreiben der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim
e.V. vom 19.06.2025)
2. Ihre Antwort vom 01.07.2025 auf die Anfrage Nr. 386/XIX
3. Auszug (3 Blatt) aus den statistischen Monatsberichten über die Eintreffzeiten
Anfrage gem. § 56 NKomVG und Anforderung von Unterlagen
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
unsere o. a. Anfrage haben Sie bisher nur ungenügend beantwortet. Daher bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
I. In der Vorlage 677/XVI vom 07.08.2009 für die 2. Fortschreibung des gemeinsamen Bedarfsplanes für den Rettungsdienstbereich Hildesheim von Stadt und Landkreis Hildesheim heißt es u. a.:
„Bereits Mitte 2008 wurde festgestellt, dass der Bedarf aufgrund des erhöhten Einsatzaufkommens nicht ausreichend war. Seit diesem Zeitpunkt arbeiten Stadt und Landkreis Hildesheim an der Überprüfung der Rettungsmittelvorhaltung im gemeinsamen Rettungsdienstbereich von Stadt und Landkreis Hildesheim (RDB Hildesheim). Das Ergebnis der Berechnungen wurde seit Oktober 2008 mit den Krankenkassen verhandelt und wurde schlussendlich von diesen nicht akzeptiert.
Aufgrund der Nichteinigung wurde mit den Kostenträgern im Dezember 2008 abgestimmt, eine Bemessung der Fahrzeugvorhaltung für die Stadt und den Landkreis Hildesheim mit anschließender Verträglichkeitsprüfung bezüglich der Zulassung von Privaten im Krankentransport unter Berücksichtigung von Aspekten der Qualitätssicherung durch ein Gutachten der Fa. FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH durchführen zu lassen.
Dieses Gutachten liegt seit Juni 2009 vor. Der Gutachter wertete dabei die Einsatzdaten vom 01.10.2007 bis 30.09.2008 aus und nahm eine Bemessung der Fahrzeugvorhaltung für 2009 und eine Prognose für 2010 vor […]
Die Auswertung der Einsatzdaten hat ergeben, dass sich das Einsatzaufkommen gegenüber den bisherigen Planungen im Bereich der Notfallrettung um 14,7 % und im Krankentransport um 7 % erhöht hat. Auffällig ist dabei, dass ein Anstieg des Einsatzfahrtaufkommens überproportional im Bereich des Landkreises Hildesheim zu verzeichnen ist, während in der Stadt Hildesheim die Veränderung moderat ausfällt. Die Fahrzeugbemessung führt daher zu einer Erhöhung der optimierten Notfallvorhaltung von 272 Wochenstunden und beim Krankentransport von 145 Wochenstunden […]
Zusammengefasst stellt sich nach dem Gutachten die Soll-Fahrzeugvorhaltung wie folgt dar: […].“
Sodann gibt die o. a. Vorlage als Vorschlag folgenden Soll-Ist-Vergleich
a) Aufstockung der RTW Einsatzfahrzeuge um 5 von 24 auf 29
b) Aufstockung der RTW Reservefahrzeuge um 3 von 4 auf 7
36
c) Aufstockung der KTW Einsatzfahrzeuge um 1 von 1 auf 2
d) Aufstockung der KTW Reservefahrzeuge auf 1
3
Aufgrund welcher Daten hat sich der o. a. Bedarf nach Ihrer Auffassung wann und wie geändert?
II. Seit wann gibt es die monatlichen Statistiken (siehe Schreiben der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e.V. vom 19.06.2025 an die Kreistagsfraktionen) zu den Eintreffzeiten und Hilfsfristen des Rettungswagens (P95-Wert) und wo sind sie seit wann archiviert?
Trifft es zu, dass die Statistik zum Stand 03/2025 angibt:
tagsüber: 89%, nachts: 84%, Stadt und Landkreis zusammen Wert 83%?
Einzelne Gemeinden mit Hilfsfrist-Einhaltung von nur 40%, d. h. in 60% der Fälle wird die Hilfsfrist (P95-Wert) von 15-Minuten nicht erreicht/eingehalten werden?
Welche der o.a. Statistiken hat der Landkreis im Jahr 2025 wann erhalten?
Welche der o.a. Statistiken hat der Landkreis in den Vorjahren wann erhalten?
Wir bitten Sie, uns die Statistiken für das Jahr 2025 möglichst innerhalb der nächsten Woche zuzusenden.
III. Seit wann erfasst wer insbesondere welche Daten über
a) die Zeit zwischen Eingang des Notrufes und der Auslösung der Alarmierung im Einsatzleitsystem,
b) die Zeit zwischen Auslösung der Alarmierung im Einsatzleitsystem bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort (Eintreffzeit) bei Anfahrt von der Rettungsstation oder welchem anderen Standort,
c) die Zeit zwischen Auslösung der Alarmierung im Einsatzleitsystem bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort (Eintreffzeit) bei Anfahrt von einem Standort außerhalb der Rettungsstation,
d) die Zeit der Überschreitung der Eintreffzeit im Sinne des § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD bei Anfahrt von der Rettungsstation mit welchen Daten (z. B. zu den einzelnen Rettungswachen oder Orten)?
IV. Seit wann erhält der Landkreis Hildesheim von wem welche Berichte oder Statistiken mit welchen Daten gem. III?
V. Welche Kosten hat das Institut für Notfallmedizin in den einzelnen Jahren seit 2013 verursacht? Wer hat diese Kosten jeweils in welchem Umfang aufgrund welcher Regelungen getragen? Wie viele Personen waren in dem Institut in welchen der o. a. Jahren beschäftigt und wie hoch waren in welchem einzelnen Jahr die Personalkosten?
VI. Unter Hinweis auf Ihre o.a. Antwort vom 01.07.2025:
Über welche rettungsdienstlich relevanten Daten kann die Kreisverwaltung Statistiken anfertigen (z. B. tatsächliche Eintreffzeit in welchem Zeitraum, in welchem Ort)? Welche solcher Statistiken hat die Verwaltung wann und für welche Zeiträume erstellt? In welchen regelmäßigen Abständen wurden seit wann und werden derzeit welche Daten erhoben und welchen Personen zur Verfügung gestellt?
Welche Personen (im Sinne Ihrer o.a. Antwort) des Landkreises Hildesheim, der Stadt Hildesheim (einschließlich des Instituts für Notfallmedizin), der Kostenträger, Gutachter usw. haben seit wann welche Auswertungen erhalten? Wann ist von welchen Personen welcher „Anpassungsbedarf in der Bedarfsplanung“ erkannt worden?
VII. Wie hoch waren bisher die jährlichen Kosten für welche Leistungen der gemeinsamen Rettungsleitstelle? Wer hat diese Kosten aufgrund welcher Regelungen zu welchen Teilen getragen?
VIII. Welche strukturellen Kostendefizite oder Überschüsse im Sinne des § 7 Abs. 6 der o. a. Vereinbarung hat es bisher gegeben?
IX: Mit welchen einzelnen Kostenträgern ist das Benehmen nach § 4 NRettD und das Einvernehmen nach § 15 NRettD anzustreben?
X. Sind die von der Stadt Hildesheim angegebenen Eintreffzeiten/Hilfsfristen (siehe Anlage 3) bei Anfahrt über
a) die Strecke von der Rettungswache bis zum Einsatzort oder
b) welche andere Strecke
ermittelt worden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit