Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 14.10.2025
Berufsbildende Schulen in der Steuerwalder Straße in Hildesheim;
Brandschutz
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
hinsichtlich des Brandschutzes in den o. a. Schulen bitten wir Sie, ergänzend zu unserer Anfrage vom 24.09.2025 um Beantwortung folgender Fragen:
- Wann und aus welchen Gründen sind von wem
a) die Brandschutztechnische Stellungnahme vom 07.03.2022,
b) die Brandschutztechnische Stellungnahme vom 11.03.2022,
c) die Brandschutztechnische Stellungnahme vom 16.03.2022,
d) das Schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept vom 04.04.2013,
e) welche anderen Gutachten, Stellungnahmen, Konzepte usw.
in welchen Verfahren und zu welchen Kosten in Auftrag gegeben oder zurückgezogen und wann vorgelegt worden?
- Welche Beschäftigten des Landkreises einschl. des Rechnungsprüfungsamtes hatten seit wann von welchen einzelnen der zuvor genannten Unterlagen Kenntnis?
- Wann hat die Stadt Hildesheim als Bauaufsichtsbehörde nach § 58 Abs. 1 NBauO welche einzelnen der zuvor genannten Unterlagen erhalten?
- Wann und in welcher Form hat es die Stadt Hildesheim als sachgerecht beurteilt, dass in den Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022, entgegen der Brandschutztechnischen Stellungnahme vom 07.03.2022, bestimmte Räume nicht mehr als Räume mit erhöhter Brandgefahr eingestuft wurden?
- Wann und wie
- sind vom Fachplaner die Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022 nachvollziehbar als Vorabzüge bzw. Arbeitsgrundlage ausgewiesen worden,
- ist von wem der Bedarf dafür festgestellt worden, die Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11. und 16.03.2022 zu ändern,
- ist der Fachplaner aus welchen Gründen von wem beauftragt worden, die Brandschutztechnischen Stellungnahmen vom 11.und 16.03.2022 zu ändern,
- hat der Fachplaner nachvollziehbar darauf hingewiesen, welche Fassungen nur einen Zwischenzustand und welche eine abschließende Stellungnahme darstellen?
Nach welchen Kriterien und welcher objektiven Bewertung der Brandlasten ist
a) vom Fachplaner,
b) von Ihnen und
c) der Stadt Hildesheim
wann nachvollziehbar geprüft worden, ob es sachgerecht ist, welche Räume nicht mehr als Räume mit erhöhter Brandgefahr einzustufen sind?Sind die von Ihnen und vom Fachplaner angewandten Kriterien für die Abstufung von Räumen mit erhöhter Brandgefahr zu Räumen mit nicht erhöhter Brandgefahr üblich und welche Schulgebäude des Landkreises und der Stadt Hildesheim sind davon betroffen?
Hierzu verweisen wir nochmals auf den Beitrag von Dietrich zum Thema „Räume mit erhöhter Brandgefahr“ in FeuerTRUTZ Magazin 1.2015: „Der Einstufung als Raum mit erhöhter Brandgefahr muss eine eingehende und objektive Bewertung der Brandlasten, der Zündquellen, der Nutzung, des konkreten Brandrisikos, der zu erwartenden Brandausbreitungsgeschwindigkeiten und der Schadenauswirkungen vorangehen. Pauschale Einstufungen aufgrund der Raumgröße, der Nutzung oder der Raumbezeichnungen in den Antragsunterlagen sind ungeeignet, eine schutzzielbezogene Konzeptionierung vorzunehmen.“
https://www.brandschutzbuero.de/site/assets/files/1213/zfe 01 2015 270 raeume brandgefahr dietrich.pdf
Welche baulich-technischen Maßnahmen zur Beseitigung von Brandschutzmängeln waren oder sind nicht mehr erforderlich, weil welche Räume nicht mehr als Räume mit erhöhter Brandgefahr eingestuft wurden?
Welche Bediensteten des Landkreises einschl. des Rechnungsprüfungsamtes hatten seit wann davon Kenntnis, welche Räume nicht mehr als Räume mit erhöhter Brandgefahr eingestuft wurden?
- Wann haben Sie
a) von welchen der o.a. Stellungnahmen und
b) dem Schutzzielorientierten Brandschutzkonzept vom 04.04.2013
in welcher Form Kenntnis erhalten und daraufhin wann jeweils in welcher Form welche Anordnungen getroffen: insbesondere Maßnahmen zur weiteren Untersuchung, Planung und Beseitigung der festgestellten Brandschutzmängel beauftragt oder untersagt?
- Wann sind welche Aufträge, Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Beseitigung von Brandschutzmängeln in den o. a. Schulen vom Rechnungsprüfungsamt mit welchen Ergebnissen geprüft worden?
- Wann haben Sie gegen welche Bediensteten des Landkreises wegen welcher unterlassenen oder getroffenen Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Beseitigung von Brandschutzmängeln welche arbeitsrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Ermittlungen oder Maßnahmen mit welchen Ergebnissen eingeleitet, wie durchgeführt und seit wann beendet oder aus welchen Gründen nicht beendet? Welche Kosten sind für diese Maßnahmen bisher entstanden?
Mit freundlichen Grüße
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz