Stationäre Jugendhilfe

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.11.2025

Antrag Stationäre Jugendhilfe

TOP 35 der Sitzung des Kreistages am 27.11.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 35 der Sitzung des Kreistages am 27.11.2025 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der die Anträge 855/XIX, 906/XIX und 937/XIX ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Die Landkreisverwaltung (Jugendamt – Erziehungshilfe), die Kreiswohnungsbaugesellschaft Hildesheim mbH (KWG) und die gbg Wohnungsbaugesellschaft Hildesheim AG (gbg) werden sich miteinander abstimmen und prüfen, ob KWG und gbg für Jugendliche bzw. junge Erwachsene, die mangels zeitnah anmietbarer Wohnungen länger als erforderlich in stationären Wohngruppen verbleiben müssen, Wohnungen vorhalten bzw. kurzfristig für diesen Fall zur Verfügung stellen können. Über die Ergebnisse wird in der übernächsten Sitzung des Kreistages berichtet.

Begründung:

Nach unserer Kenntnis könnten Jugendliche und junge Volljährige aus stationären Wohngruppen früher als bisher ausziehen, wenn geeignete Wohnungen zur Verfügung stehen oder gestellt werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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