Auswertung und Folgen des Scoping-Termins

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 13.01.2026

Auswertung und Folgen des Scoping-Termins zur Errichtung und Betrieb von 8 Windenergie-anlagen (Windpark Harplage)

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie,

  1. den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau sowie des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und
  2. zur Vorbereitung auf die Beratungen um Beantwortung folgender Fragen:

Vorbemerkung zur Anfrage:

Der „Umweltverein Hildesheimer Region e.V.“ hat in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative „Windkraft im Ambergau“ eine vorläufige Stellungnahme zum o. a. Scoping-Termin erarbeitet und Ihnen am 11.01.2026 vorgelegt.

Die Stellungnahme beschreibt ausführlich konkrete Mängel zu den Themen „Raumordnung und öffentliche Belange (§ 35 BauGB)“, „Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz“, „Geologie und Erdfallgefährdung“, „Schutzgut Boden“, „Artenschutz“, „Schall und kumulative Belastung“, „Landschaftsbild und Kulturraum Ambergau“, „Erschließung und technische Machbarkeit“, „Netzanschluss und fehlende Kapazitäten“, „Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern“, „Bedrängungswirkung und optische Dominanz“, „Unzureichende Abstände zur Wohnbebauung“, „Eiswurf – Gefährdung von Menschen, Wegen und landwirtschaftlicher Nutzung“, „Brandschutz und Waldbrandrisiko“, „Gefährdung durch Rotorblattbruch und Turmversagen“, „Fehlende standortspezifische Windmessungen im Plangebiet“, „Unvollständige Alternativenprüfung“, „Ungeeignete und veraltete Quellen in der Scoping-Unterlage“.

Zudem enthält die Stellungnahme eine Zusammenfassung der Defizite und einen Forderungskatalog.

Fragen:

  1. Wie bewerten Sie die einzelnen in der o. a. Stellungnahme aufgezeigten Mängel und Defizite und was ist von Ihnen zur Beseitigung dieser Mängel bis wann vorgesehen?
  2. Welchen der in der o.a. Stellungnahme genannten Forderungen werden Sie in welcher Form bis wann nachkommen oder aus welchen Gründen nicht nachkommen?
  3. Wann und in welcher Form soll der o. a. Scoping-Termin aufgrund der ungenügenden Einladung wiederholt werden?
  4. Von welchen Unternehmen werden Sie bei der Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Windenergie unterstützt und welche Kosten sind dafür bisher angefallen und in den nächsten Jahren zu erwarten?
  5. Bilanzierungseingriff: Beim Scopingtermin wurde über Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern sowie über den Landschaftseingriff im Rahmen der Bilanzierung gesprochen. Der Landkreis verwies dabei auf eine eigene Richtlinie („5-stufiges Modell“). Welche Inhalte hat diese Richtlinie, weshalb und in welchem Umfang weicht der Landkreis von gesetzlichen Vorgaben ab, welche Auswirkungen hat dies auf das Verfahren und seit wann gilt dieses Modell?
  6. Wegebau: Im Scoping wurde angesprochen, dass der Wegebau für den potenziellen Windpark möglicherweise in einem getrennten Verfahren behandelt werden soll. Der Landkreis möchte hierzu die rechtliche Lage prüfen. Der Umweltverein Hildesheimer Region e. V. hat einer getrennten Betrachtung widersprochen. Auf welcher Grundlage wird der Landkreis entscheiden, und wie wird die Öffentlichkeit über diesen Entscheidungsprozess informiert und einbezogen?
  7. Untersuchungsradius der Kartierungen: Der Projektierer hat seine Kartierungen nur auf einen Radius von 3.000 m ausgelegt, obwohl 3.500 m vorgeschrieben sind. Wie geht der Landkreis mit diesem materiellen Mangel um, und wird er vollständige Nachkartierungen anfordern?
  8. § 35 BauGB: Im Scoping-Termin wurde nicht thematisiert, dass der Antragsteller sich auf § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB beruft. Da jedoch alle Schutzgüter einzeln und kumulativ zu prüfen sind, stellt sich die Frage, weshalb der Landkreis diese Vorgehensweise offenbar zulässt. Wie wird sich der Landkreis in der Vorprüfung hierzu positionieren und auf welcher Grundlage?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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