Direktleitungen von Straßenabwasser

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.06.2026

Direktleitungen von Straßenabwasser

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In welchen Gemeinden gibt es wie viele Direkteinleitungen von Straßenabwasser (Niederschlagswasser) in ein Gewässer oder in das Grundwasser?
  2. Für welche Direkteinleitungen von Straßenabwasser (Niederschlagswasser) in ein Gewässer oder in das Grundwasser hat der Landkreis a) eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt oder b) keine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt?
  3. Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Maßgaben wurden die Erlaubnisse erteilt?
  4. Wie häufig wurden die Einleitstellen bisher von wem überwacht?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

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