Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 15.06.2026
Straßenbahnlinie 1 – Verbindung zwischen Sarstedt und Hannover
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 15.06.2026 und zum Tagesordnungspunkt 42 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 31 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 15.06.2026 und zum Tagesordnungspunkt 42 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.06.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 31 der Sitzung des Kreistages am 25.06.2026 übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Straßenbahnlinie 1 auf der Strecke von Gleidingen bis Sarstedt Wendeschleife soll erhalten bleiben.
Die für den Erhalt und weiteren Betrieb anfallenden nicht gedeckten Kosten sollen vom Landkreis Hildesheim getragen werden, soweit sich die Stadt Sarstedt an diesen Kosten nicht beteiligt.
Der Landrat wird beauftragt, eine durch Vertrag abgesicherte Zusage der Stadt Sarstedt darüber anzufordern, ob und in welcher Höhe sie sich an den Kosten nach Satz 2 beteiligt.
Der Landrat wird zudem beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung einen Entwurf für den Vertrag nach Satz 3 und einen Vertragsentwurf darüber vorzulegen, in dem sich der Landkreis Hildesheim gegenüber der Region Hannover verpflichtet, die Kosten nach Satz 2 zu übernehmen.
Begründung:
Die Straßenbahnlinie 1 auf der Strecke von Gleidingen bis Sarstedt Wendeschleife soll nach den bisherigen Bekundungen der Mehrheiten im Kreistag und Stadtrat von Sarstedt erhalten bleiben.
Dafür müssen die durch den Erhalt und weiteren Betrieb dieser Strecke anfallenden nicht gedeckten Kosten aus folgenden Gründen vom Landkreis Hildesheim übernommen werden, soweit sich die Stadt Sarstedt an diesen Kosten nicht beteiligt.
- Der ÖPNV im Landkreis Hildesheim wird von der RVHI Regionalverkehr Hildesheim GmbH erbracht. An dieser Gesellschaft sind der Landkreis zu 75,1 % und die Stadtwerke Hildesheim AG zu 24,9 % beteiligt. Der RVHI ist hoch defizitär. Daher wurden im Haushaltsplan des Landkreises für das Jahr 2026 Ausgleichsleistungen in Höhe von ca. 14,8 Mio. EURO veranschlagt. Auch diese Ausgaben finanziert der Landkreis aus der von den Städten und Gemeinden zu zahlenden Kreisumlage, die 2024 ca. 230 Mio. Euro betrug. Davon hatte die Stadt Sarstedt ca. 16,8 Mio. Euro und somit ca. 7,3 % zu zahlen.
Sollte die ÜSTRA die Straßenbahnlinie 1 auf der Strecke von Gleidingen bis Sarstedt Wendeschleife einstellen, muss der RVHI auf dieser Strecke einen Busverkehr einrichten, der den Haushalt des Landkreises zusätzlich belastet.
- Der Jahresfehlbetrag der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe (ÜSTRA) beläuft sich auf ca. 100 Mio. Euro. Ein (wenn auch nur sehr kleiner) Teil dieses Defizits wird durch die Straßenbahnlinie 1 von Gleidingen bis Sarstedt Wendeschleife verursacht, das von den Gemeinden der Region Hannover zu tragen ist. Dies kann auf Dauer nicht verlangt werden.
Soweit der Landkreis Hildesheim und insbesondere die Stadt Sarstedt den Erhalt der Strecke fordern, müssen sie bereit sein, das für den Betrieb dieser Strecke anfallende Defizit zu übernehmen.
- Der Landrat hat seit Jahren Verhandlungen zum Erhalt der Straßenbahnlinie geführt, aber dem Kreistag bisher noch keinen Beschlussvorschlag vorgelegt. Die Mitglieder des Kreistages haben vor einigen Wochen aus der Presse erfahren, dass es den Entwurf eines Vertrages zwischen der Region Hannover und dem Landkreis Hildesheim geben würde. Dies hat sich bei einer von der CDU-Kreistagsfraktion durchgeführten Akteneinsicht bestätigt. Der vorliegende Entwurf ist jedoch nach wie vor keine geeignete Grundlage für einen Beschluss, mit dem der Kreistag den Erhalt der Straßenbahnlinie 1 auf der Strecke von Gleidingen bis Sarstedt Wendeschleife zumindest dem Grunde nach absichert.
- Da der Landrat dem Kreistag dafür keinen Beschlussvorschlag vorlegt, müssen die Abgeordneten einen Beschlussvorschlag erarbeiten und im Kreistag beschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
