Rettungsdienst – Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.09.2026

Rettungsdienst – Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 08.10.2026, des Kreisausschusses am 26.10.2026 und des Kreistages am 29.10.2026 aufzunehmen.

Begründung:

Am 01.07.2026 ist der von Ihnen vorgeschlagene und von SPD-Grüne im Kreistag beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan in Kraft getreten, mit dem 12 von insg. 30 Rettungswagen gestrichen worden sind, die für Fälle der Notfallrettung als mobile Intensivstation ausgestattet und mit hoch-qualifizierten Notfallsanitätern besetzt sind. Alle Vorschläge der CDU-Fraktion, diesen Plan zu ändern und mehr Rettungswagen einzusetzen und Rettungsstationen zu schaffen, haben Sie und SPD-Grüne abgelehnt.

Nun hat sich die Situation im Rettungsdienst seit dem 01.07.2026 in Teilen des Landkreises zum Teil dramatisch weiter verschlechtert. Unsere Anfragen zu verschiedenen Notfalleinsätzen haben Sie bisher nicht oder nur ungenügend beantwortet.

Erst auf Nachfrage haben Sie uns am 02.09.2026 eine Übersicht zur Verfügung gestellt, in der für die Monate Juni und Juli 2026 gezeigt wird, in wie vielen Prozent der Einsätze ein Rettungs-wagen innerhalb von 15 Minuten nach seiner Alarmierung am Einsatzziel eingetroffen ist. Das Ziel, mindestens in 95 % der Fälle den Ereignisort innerhalb von 15 Minuten zu erreichen, wird weiterhin verfehlt. Die Quote ist nun in Algermissen von 92,59 % auf 76,47 %, in Duingen, Flecken von 69,23% auf 66,67% und in Holle sogar von 63,16 % auf 46,15 % gefallen.

Über diese Entwicklung hätten Sie uns unverzüglich bzw. einige Tage nach dem 01.08.2026 informieren müssen. Ferner haben Sie es augenscheinlich ungerechtfertigt unterlassen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die eindeutig rechtswidrigen Zustände zu beseitigen. Daher muss unverzüglich der Kreisausschuss tätig werden und Sie anweisen, die rechtlich unhaltbaren Zustände zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

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