Änderung der Satzung der Schülerbeförderung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 12.09.2024

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 22 der Sitzung des Kreisausschusses am 12.09.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 26 der Sitzung des Kreistages am 12.09.2024 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gem. Vorlage 725/XIX vom 21.08.2024 wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die dazu vorgelegte Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim (Entwurf) wie folgt geändert wird:

  1. „In § 8 Abs. 1 werden nach der Angabe „§ 114 NSchG“ die Wörter „im ÖPNV“ eingefügt und die Wörter „des Sekundarbereiches II“ durch die Wörter „des Primar- sowie des Sekundarbereiches I und II“ ersetzt.
  2. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen welche Auswirkungen es hätte, wenn die Mindestentfernung von 2 km aus der Schülerbeförderungssatzung gestrichen würde.“

Begründung:

Durch die vorgeschlagene Änderung soll die bisherige Ungleichbehandlung beseitigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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