Änderungsantrag Digitalisierungsmaßnahmen an den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.
im Hause

 

Hildesheim, den 04.12.2019

 

Digitalisierungsmaßnahmen an den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim
Änderungsantrag zum Antrag vom 11.11.2019

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushalt 2020 der Sitzung des Kreisausschusses am 9.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

 

Beschlussvorschlag:

1)  Der Landkreis Hildesheim stellt für die gemeinsame Systemadministration der Herman-Nohl-Schule  und der Walter-Gropius-Schule einen Administrator ein (Finanzierung sh. Begründung). Die Stelle ist im Stellenplan des Landkreises zusätzlich aufzunehmen.

2) Der Landkreis Hildesheim fordert die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim auf, eine einheitliche Schulverwaltungssoftware zu benutzen. Die Software „BBS-Verwaltung“ hat sich bewährt und soll eingeführt werden. Die Beschaffungsempfehlung erfolgt vorbehaltlich der vergaberechtliche Bestimmungen. Der Landkreis Hildesheim trägt die Kosten für die Einführung und Pflege, die zusätzlich ca. 30 000 € p.a. betragen.

 3)  Der Landkreis Hildesheim schreibt für das Ausbildungsjahr 2020/21 fünf zusätzliche           Ausbildungsplätze für Fachinformatiker mit der Fachrichtung Systemintegration aus. Die dafür notwendigen Stellen sind einzurichten (Ausbildung und Weiterbeschäftigung).

4) Jeder Berufsbildendenden Schule (BBS Alfeld, Walter-Gropius und Herman-Nohl-Schule, Friedrich-List-Schule, Werner-von-Siemens-Schule, FS Holztechnik und Holzgestaltung) wird ein/e Auszubildende/r zugeordnet. Bei der Auswahl der Bewerber/innen sind die Berufsbildenden Schulen zu beteiligen. Die Verwaltung stellt die Details dieses innovativen Ausbildungsweges im Rahmen der qualifizierten Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf einer/s Fachinformatikers/in für Systemintegration und die dabei erforderliche  Vermittlung  von beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (sog. „berufliche Handlungsfähigkeit“) in einem geordneten Ausbildungsgang und -ablauf  sicher.

Dabei müssen insbesondere die rechtlichen Bestimmungen zur Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal entsprechend §§ 27 ff. Berufsbildungsgesetz  in fachlicher und personeller Hinsicht sichergestellt werden.

 Die Ausbildung wird wie folgt verteilt:

1)    Werner-von-Siemens-Schule

2)    Landkreis Hildesheim, Amt 102 – Informations- und Kommunikationstechnik

3)    den weiteren o.g. Berufsbildenden Schulen

Weitere Ausführungen hierzu in der nachfolgenden Begründung.

Das  Amt 102 des Landkreises Hildesheim wird gebeten, weitere Details dieses innovativen Bildungsweges mit den vorgenannten Beteiligten abzusprechen.

Begründung :

Bei der Digitalisierung der Schulen werden weitere wichtige Fragen oft nicht abschließend abgearbeitet bzw. übergangen.

Wie sieht eine kontinuierliche Systemadministration aus, wenn der Glasfaseranschluss gelegt ist, ein leistungsfähiges W-LAN  besteht und die Hardware, auch Dank des Bundes, auf neuestem Stand ist?

Diese Problemstellungen bestehen bereits und die davon betroffenen Schulen bewältigen diese Herausforderungen teilweise mehr schlecht als recht, aber mit großer Kreativität und hohem persönlichem Engagement der Lehrer.

Hier besteht für den Landkreis Hildesheim großer Handlungsbedarf.

Im Jahre 2016 wurde eine „Vereinbarung zwischen der Niedersächsischen Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsen über die Kostentragung im Schulbereich“ geschlossen.

Dort sind eindeutige Zuständigkeiten geregelt.

Danach ist der Landkreis Hildesheim für die Systemadministration zuständig. Das Land Niedersachsen beteiligt sich jährlich mit insgesamt 16 Millionen € für alle Landkreise.

Zusätzlich wird die allgemeine Schulverwaltung mit weiteren 8 Millionen € bezuschusst.

Wir wollen das Konglomerat systematisch angehen und zunächst die Lage an den Berufsbildenden Schulen verbessern. Ziel ist es, die Aufgaben und die Personalverantwortung zusammenzuführen (sh. Vereinbarung).

Zur heutigen Situation:

Die Werner-von-Siemens-Schule und die Friedrich-List- Schule haben Systemadministratoren, die Landesbedienstete sind. Die Stellen sind an den Inhaber gebunden und entfallen bei dessen Ausscheiden. Die Kosten trägt das Land, verrechnet diese aber mit den Zuschüssen.

Die Walter-Gropius-Schule hat einen Administrator mit einem befristetem Vertrag bis zum 31.12.2019 über 25 Stunden/wöchentlich. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Der vorgenannte Stelleninhaber wäre nach derzeitigem Kenntnisstand an einer weiteren Beschäftigung sowie an einer Erhöhung der Stundenzahl interesseiert, darf jedoch nicht von der Walter-Gropius-Schule weiterbeschäftigt werden.(s.Vereinbarung)

Die Hermann-Nohl-Schule und die BBS Alfeld versuchen auf anderen kreativen Wegen die an sie gestellten Herausforderungen zu bewältigen.

Zu Nr. 1:

Ziel ist es für die beiden benachbarten Schulen Walter-Gropius-Schule und Hermann-Nohl-Schule einen gemeinsamen Systemadministrator einzustellen.

Die Schulen sind einverstanden. Der Stelleninhaber ist bereit seine Stundenzahl zu erhöhen und für beide Schulen zu arbeiten.

Finanzmittel stehen auch in einer Höhe von ca. 70.000 € zur Verfügung.

Die Berufsbildenden Schulen haben pro Schüler einen Anspruch auf 25,95 € für die Systemadministration.

Beide Schulen haben annähernd die gleichen SuS-Zahlen, zusammen ca. 2600 Schülerinnen und Schüler:  2600 x 25,95 € = ca. 70 000 €.

 

Zu Nr. 2:

Der zweite Antrag richtet sich auf die Schulverwaltung, da nach der obigen Vereinbarung der Schulträger die sächlichen Kosten für den Schulbetrieb trägt.

Aktuelle Praxis bei den Berufsbildenden Schulen ist es, dass unterschiedliche Software für die vielfältigen Aufgaben benutzt werden, wobei lt. Auskunft von drei Schulen,  die aktuelle Software für das Zensurensystem abgängig ist und zeitnah die Einführung einer neuen Software erforderlich ist.

Es bietet sich so die Chance, in allen Berufsbildenden Schulen die gleiche Software einzusetzen, um so eine höhere Transparenz und Vereinfachung der Betreuung und Pflege und der Vergleichbarkeit unter den Schulen zu erreichen.

Die BBS Alfeld arbeitet bereits mit  der Software „BBS-Verwaltung“ und ist von Praktikern für Praktiker  entworfen. Die Erfahrungen der BBS Alfeld sind gut und die anderen BBSen können sich ebenfalls vorstellen, mit diesem System zu arbeiten.

Hier ist ein Einstieg in obige Ziele leicht erreichbar. Die Kosten von ca. 30.000€ überschaubar und sollten vom Landkreis aus den vorgenannten Gründen zur Verfügung stellt werden.

Zu Nr. 3:

Hierdurch soll das Problem Systemadministration und die mangelnde Verfügbarkeit von Systemadministratoren grundsätzlich gelöst werden. Parallel wird auch die aktuelle Ausbildungsproblematik mit berücksichtigt und eingebunden.

Die Werner-von-Siemens-Schule bildet Fachinformatiker „Fachrichtung Systemintegration“ aus.

Daher bietet es sich an, die Nachwuchskräfte insgesamt für unsere BBSen dort selber auszubilden.

Der Landkreis schreibt fünf Ausbildungsplätze zum Schuljahr 2020/21 aus. Für jede der genannten BBS eine/n Auszubildende/n.

Hier betreten wir sicher Neuland, aber mit gutem Willen und Kreativität werden wir es  schaffen.

Die Auszubildenden absolvieren den praktischen Teil Ihrer Ausbildung an den jeweiligen Berufsbildenden Schulen und beim Landkreis Hildesheim, Amt 102. Der theoretische Fachteil erfolgt in der Werner-von-Siemens-Schule.

Ein Grobkonzept für die Administratorenversorgung der Berufsschulen könnte sich wie folgt darstellen:

  1. Es wird für jede Berufsschule ein/e Auszubildende/r für den Ausbildungsberuf Fachinformatiker mit der Fachrichtung Systemintegration im Ausbildungsjahr 2020/21 eingestellt.
  2. Bei der Einstellung werden die Berufsschulen in der Frage der Qualifikation und Auswahl angemessen beteiligt.
  3. Die Auszubildenden werden an den Tagen, an denen sie nicht in den Berufsschulklassen sind, an den jeweiligen zukünftigen Ausbildungsstandorten (Schulen) eingesetzt und machen sich dort mit den speziellen Gegebenheiten vertraut.
  4. Einen Tag pro Woche sollen sie in einem rollierenden System im Amt 102 des Landkreises Hildesheim mit der allgemeinen Technik vertraut gemacht werden und Lösungen für evtl. Fragestellungen, die im Laufe der Woche aufgetreten sind, zu finden.
  5. Ausbilder/innen sind die Fachinformatiker/innen im Amt 102 beim Landkreis Hildesheim.
  6. Ausbilder/innen vor Ort sind die in den Berufsschulen eingesetzten Administratoren der Berufsbildenden Schulen oder Lehrkräfte, die mit der Aufgabe der Netzwerkfunktion beauftragt sind.

Wir wissen, dass dieses Modell einen hohen internen Abstimmungsbedarf erfordert – allerdings gibt es aufgrund des hohen Bedarfes an Systemadministratoren  zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine bessere Alternative.

Wir haben zunächst unseren Fokus auf das berufsbildende Schulsystem gerichtet. Das allgemeinbildende Schulsystem hat jedoch einen weit höheren Bedarf, der von Seiten des Landkreises Hildesheim sichergestellt werden muss. Dies wird einer der nächsten Schritte sein.

Digitale Schule ohne funktionierende Systemadministration klappt nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                   Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                    CDU-Kreistagfraktion

 

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