Anforderung an den Abstand von Wärmepumpen zu Grundstücksgrenzen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 11.01.2023

Anforderung an den Abstand von Wärmepumpen zu Grundstücksgrenzen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Anforderung an den Abstand von Wärmepumpen zu Grundstücksgrenzen“ in die Tagesordnung der Sitzungen der Ausschüsse: Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 27.02.2023 für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 28.02.2023, des Kreisausschusses am 13.03.2023 und des Kreistages am 16.03.2023 aufzunehmen.

Begründung:

Nach uns vorliegenden Informationen bestehen Unklarheiten darüber, welcher Abstand von Wärmepumpen zu Grundstücksgrenzen einzuhalten sind. Grund für die Unklarheit und die unterschiedliche Rechtsprechung sei insbesondere die unterschiedliche Auffassung darüber, ob es sich bei Wärmepumpen um bauliche Anlagen handele oder nicht.

In den meisten Bundesländern sei der Mindestabstand drei Meter. Kommunen könnten jedoch in ihren Satzungen größere oder kleinere Abstände festlegen.

Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion sollte hier Klarheit und ein möglichst einheitliches Verfahren im Landkreis geschaffen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen                                                     

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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