Herrn Landrat
Bernd Lynack
im Hause
Hildesheim, den 12.01.2022
Anfrage Altenpflege
Anfrage nach § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Thema Altenpflege bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wer bietet im Landkreis Hildesheim in welchen Gemeinden jeweils wie viele Pflegeplätze an
a) teilstationäre Pflegeplätze,
b) vollstationäre Pflegeplätze und
c) Kurzzeitpflegeplätze oder Tagespflegeplätze, sonstige Pflegeplätze, die für den Landkreis Hildesheim erkennbar und planbar in Anspruch genommen werden können? - In welchen Gemeinden sieht die Verwaltung für welche Art von
Pflegeplätze (siehe Nr. 1) welchen zusätzlichen Bedarf und wie soll dieser Bedarf von wem kurz-, mittel- und langfristig gedeckt werden? - Gibt es eine Übersicht über öffentliche oder private Gebäude oder
Einrichtungen, oder Flächen für Einrichtungen die für Pflege im Sinne
der o.a. Nr. 1 wären?
4. Welche baulich-technischen Mindestanforderungen oder sonstigen
rechtlichen Anforderungen sind an die Errichtung und Nutzung der in Nr. 1 genannten Pflegeplätze in welchen Regelungen vorgeschrieben
a) für Personen ohne Pflegegrad,
b) Personen mit Pflegegrad und
c) Personen mit Pflegegrad über 1?
- Wie hoch ist in den einzelnen Gemeinden der Bedarf an Tagespflegeplätzen oder
Kurzzeitpflegeplätzen für Personen
a) ohne Pflegegrad,
b) Personen mit Pflegegrad 1 und
c) Personen mit Pflegegrad über 1? - Wie ist die durchschnittliche Dauer für eine Kurzzeitpflege?
- Würden für den Fall, dass mehr Kurzzeitpflegeplätze angebotenwürden, genügend ausgebildete Pflegefachkräfte für die Pflege zur Verfügung stehen?
- Besteht ein Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Platz in
einer stationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung oder in der Kurzzeitpflege außerhalb einer Pflegeeinrichtung? Wenn ja, wer istverpflichtet, diese Ansprüche zu erfüllen?
- Welche Erlaubnisse, Genehmigungen, Zulassungen, Konzessionen usw.
sind für die Errichtung und den Betrieb welcher Art von
a)stationären und
b) ambulanten Pflegeeinrichtungen nach welcher Vorschrift erforderlich?Wie unterscheiden sich diese Anforderungen hinsichtlich
a) einer Kindertagesstätte,
b) eines Altenpflegeheimes und
c) einer Privatklinik?
10. Welche gewerberechtlichen Anforderungen zu Zuverlässigkeit bestehen für den Betreiber
a) eines Altenpflegeheimes oder
b) einer Kindertagesstätte?
11. Welche spezifischen Anforderungen gibt es an die Zuverlässigkeit der Betreiber von
Altenpflegeeinrichtungen?
12. Wer ist für die gewerberechtliche Überwachung der Altenpflegeheime imLandkreis
Hildesheim aufgrund welcher Bestimmung zuständig?
- Wo unterstützt der Landkreis ehrenamtliche Initiativen oder Nachbarschaftshilfen,die bei Krankheit oder sonstigen Unterstützungsbedarfen älteren Menschen Hilfestellungen anbietet, damit diese möglichst lange selbstbestimmt zu Hause den Alltag bewältigen können?
Mit freundlichem Gruß
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender