Hilfe zur Pflege;
Anfrage gem. § 56 NKomVG und § 18 Geschäftsordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
am 10.12.12. hat der Kreistag zum Produkt Hilfe zur Pflege (Produkt 311-201-101) u. a. beschlossen:
„5. Im Rahmen der Verhandlungen nach §§ 75 ff SGB XII soll gegenüber den Einrichtungen darauf hingewirkt werden, dass sie bei den Investitionskosten nicht unterschiedlich hohe Entgelte von Leistungsberechtigten und Nichtleistungsberechtigten verlangen.“
Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Wann und mit welchen Ergebnissen ist gegenüber welchen Einrichtungen wie darauf hingewirkt worden, dass sie bei den Investitionskosten nicht unterschiedlich hohe Entgelte von Leistungsberechtigten und Nichtleistungsberechtigten verlangen?
Aus welchen Gründen verlangen welche Einrichtungen bei den Investitionskosten weiterhin unterschiedlich hohe Entgelte?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Sozialpolitischer Sprecher
der Gruppe CDU/FDP