Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Friedhofs Neuhof / Lamspringe

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.04.2025

Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Friedhofs Neuhof / Lamspringe

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 28.04.2025 und zur Sitzung des Kreistages am 15.05.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„Der Landrat wird gebeten,

gem. des Beschlusses des Kreistages vom 28.10.2024 zur Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf der K328 zwischen dem Ortseingangsschild (Zeichen 310) Neuhof/Lamspringe und der Einmündung ins Neubaugebiet „An der Sieke“ die Geschwindigkeitsbeschränkung unverzüglich anzuordnen, wenn die Landesregierung dies bis 26.06.2025 nicht eindeutig durch eine Weisung nach § 88 NKomVG untersagt.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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