Aufnahme des Beratungspunktes: Finanzausgleich

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

                            Hildesheim, den 27.01.2017

„Finanzausgleich“

 Sehr geehrter Her Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Finanzausgleich“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim ist der Auffassung, dass die 2005 erfolgten Eingriffe in den Finanzausgleich vollständig zurückzunehmen sind.
  1. Der Landrat wird gebeten, den Beschluss zu 1.

– der Landesregierung und den Fraktionen des Landtages mit der Bitte um  Kenntnisnahme  und Berücksichtigung bei Gesetzgebungsvorhaben sowie

– den kommunalen Spitzenverbänden mit der Bitte um Weiterleitung an ihre Mitglieder zuzuleiten.

Begründung:

 Insbesondere der stetige Anstieg der Sozialausgaben erfordert eine Entlastung der Kommunen.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat im September 2016 im 12. Bericht zur Finanzlage der kommunalen Gebietskörperschaften in Niedersachsen umfassend zur Finanzlage der Kommunen Stellung bezogen und dabei erneut beanstandet, dass „mit dem zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Haushaltsbegleitgesetz 2005 der niedersächsische Landesgesetzgeber unter anderem die Steuerverbundquote im kommunalen Finanzausgleich um 1,05 vom Hundert gekürzt und damit die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich seinerzeit um insgesamt

150 Mio. € reduziert hat.“ Die Quote sei zwar 2007 auf 15,5 %-Punkte angehoben worden, es fehlten damit aber gegenüber der Rechtslage vor 2005 aktuell jährlich rd. 130 Mio. € im kommunalen Finanzausgleich; angesichts der verbesserten Finanzsituation des Landes wäre, so heißt es, eine Anhebung der Steuerverbundquote auf 16,09 v. H. angezeigt.

Die öffentliche Förderung zur Erfüllung des vom Bundesgesetzgeber begründeten Anspruchs auf eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung trägt trotz der stetigen Kostensteigerung überwiegend die kommunale Ebene. Ohne diese Zuschüsse der Kommunen könnte keine „für die Eltern bezahlbare“ Kinderbetreuung angeboten werden.

Andere Aufgaben im Sozialbereich belasten ebenfalls mehr und mehr die Kommunen. Für die nicht vorhersehbaren dramatischen Entwicklungen im Sozialbereich sollte das Konnexitätsprinzip zumindest sinngemäß angewandt werden.

Es ist festzustellen, dass die den Landkreisen vom Land übertragenen Aufgaben zunehmend von den Gemeinden über die Kreisumlagen finanziert werden müssen. Diese Entwicklung ist möglichst schnell zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernhard Brinkmann                                    gez. Dr. Bernhard Evers
Arbeitskreissprecher für Finanzen                  Ausschussvorsitzender für Finanzen
SPD-Kreistagsfraktion                                          CDU-Kreistagsfraktion

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