Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 15.01.2025
Ausgleichsmaßnahmen nach § 13 BNatSchG
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
gem. Ihrem Schreiben vom 15.07.2024 hat der Landkreis für ca. 80 Projekte mit erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft Ersatzzahlungen im Sinne des § 13 BNatSchG erhalten, aber aus diesen Zahlungen lediglich 20 Maßnahmen finanziert.
Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Seit wann besteht aufgrund welcher Vorschrift die Pflicht für Ersatzzahlungen und seit wann hat der Landkreis solche Zahlungen erhalten? Wie hoch war der Bestand aus Ersatzzahlungen im Sinne des § 13 BNatSchG am 31.12.2006, am 31.12.2020, 31.12.2021, 31.12.2022, 31.12.2023 und am 31.12.2024?
Wie ist es begründet, dass sich der Bestand aus den Ersatzzahlungen in der Zeit vom 31.12.2021 bis 18.01.2022 um ca. 1,2 Mio. Euro und von Ende 2023 bis Mitte 2024 um ca. 1,8 Mio. Euro verringert haben soll?
Begründung:
Ersatzzahlungen sind gem. § 15 Abs. 6 BNatSchG vor der Durchführung des Eingriffs zu leisten und einzusetzen für „praktische, reale und unmittelbar wirkende Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ (siehe BT-Drs. 16/12274, S. 58).
In der Sitzung des Umweltausschusses am 25.11.2021 hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass in den letzten Jahren keine Flächen gekauft worden seien und die Gesamthöhe der verfügbaren Ersatzgelder zum 18.01.2022 2.481.819 € betrage.
Im Gegensatz dazu haben Sie uns am 15.07.2024 auf unsere Anfrage Nr. 226/XIX vom 03.06.2024 mitgeteilt, die zweckgebundenen Rücklagen für Naturschutz in Millionen Euro habe jeweils am 31.12 laut Bilanz betragen:
2019 ca. 3,7,
2020 ca. 3,7,
2021 ca. 3,7,
2022 ca. 3,9 und
2023 „korrekt 4,126.129,81.
Demnach müssten in den 18 Tagen vom 31.12.2021 (Bestand ca. 3,7 Mio.) bis 18.01.2022 (Bestand ca. 2,5 Mio.) 1,2 Mio. Euro abgeflossen sein. Dies widerspricht jedoch Ihren anderen Angaben in der Anlage 2 zu Ihrem Schreiben vom 15.07.2024.
Mit Schreiben vom 08.05.2024 haben Sie angegeben: „Die verfügbare Höhe des Ersatzgeldes beträgt aktuell 2.304.443,25 Euro.
Demnach müssten in den ca. 4 Monaten von Ende 2023 (Bestand ca. 4,1 Mio.) bis Anfang Mai 2024 (Bestand ca. 2,3 Mio.) Mittel in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro abgeflossen sein.
Ausgaben in Höhe von ca. 3 Mio. Euro (1,8 plus 1,2 Mio. Euro) stehen jedoch im Widerspruch zu Ihrer Angabe vom 15.07.2024, dass insgesamt seit 2006 Ersatzzahlungen in Höhe von ca. 5,97 Mio. Euro eingenommen und davon bis zum 11.04.2024 nur ca. 1,4 Mio. Euro ausgegeben worden seien.
- Aus jeweils welchen Gründen waren in welchen Fällen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen im betroffenen Naturraum nicht möglich? Wo wurden jeweils stattdessen welche Maßnahmen durchgeführt?
Begründung:
13 BNatSchG bestimmt:
„Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren.“
Und § 15 Abs. 6 BNatSchG bestimmt: „Die Ersatzzahlung ist zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglichst in dem betroffenen Naturraum zu verwenden, für die nicht bereits nach anderen Vorschriften eine rechtliche Verpflichtung besteht.“ Gefordert werden „praktische, reale und unmittelbar wirkende Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ (siehe BT-Drs. 16/12274, S. 58).
- Für welche und wann a) genehmigten, b) wo errichteten und c) noch nicht errichteten Windkraftanlagen sind d) in welcher Höhe Ersatzzahlungen wann festgesetzt, e) wann gezahlt und f) noch nicht gezahlt worden?
In welchen Fällen sind in welchem Umfang Ersatzzahlungen aus welchen Gründen nicht oder nicht vor der Durchführung des Eingriffs erfolgt oder bisher nicht eingegangen oder storniert?
In welchen Fällen wurde aus welchen Gründen darauf verzichtet, dass die Ersatzzahlung vor der Durchführung des Eingriffs zu leisten war? Welche Art von Sicherheitsleistungen wurde in diesen Fällen verlangt?
In welchen Fällen wurden aus welchen Gründen Sicherheitsleistungen nicht in der erforderlichen Höhe festgesetzt oder erst nach wie vielen Monaten Verzug in der erforderlichen Höhe a) festgesetzt und b) eingenommen?
Begründung:
Die Zahlung ist gem. § 15 Abs. 6 BNatSchG vor der Durchführung des Eingriffs zu leisten. Gem. Ihren Angaben sind für einige Anlagen noch keine Zahlungen erfolgt oder storniert.
- Gibt es ein automatisiertes Verfahren oder soll ein solches Verfahren eingerichtet werden, in der Anordnung, Eingang, Verwendung usw. von Ersatzzahlungen im Sinne des
13 BNatSchG erfasst und dokumentiert werden oder erfasst und dokumentiert werden können?
Begründung:
Auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 18.04.2024, wann der Landkreis Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG für welche Maßnahmen erhalten hat, haben Sie am 08.05.2024 u.a. geantwortet: „Die entsprechenden Informationen können der als Anlage 1 beigefügten Übersicht entnommen werden. Sofern in der Übersicht in der Spalte „Eingang Zahlung“ ein Fragezeichen aufgeführt ist, kann das Datum des Zahlungseingangs aktuell nicht genannt werden, da in der … zur Überwachung der Ersatzgeldzahlungen geführten Liste kein Datum des genauen Zahlungseingangs vermerkt ist. Von einer diesbezüglichen Klärung, die eine aufwendige Recherche in einzelnen Akten- und/oder Buchungsvorgängen erfordert, musste aufgrund der aktuellen Personal- und Arbeitssituation … abgesehen werden.“
Auf unsere Nachfrage dazu und zu weiteren nicht beantworteten Fragen vom 03.06.2024 haben Sie uns in einer Zwischennachricht vom 21.06.2024 mitgeteilt, dass die fristgerechte Beantwortung wegen einer zeitaufwendigen Überprüfung nicht möglich sei. Dies ist für uns nicht nachvollziehbar und mit der Vorschrift zur ordnungsgemäßen Haushaltsführung nicht vereinbar. Eine vollständige Antwort erhielten wir erst am 15.07.2024: nach drei Monaten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste