Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.03.2026
Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
der Kreistag hat zum Tagesordnungspunkt 16 seiner Sitzung am 19.03.2026 folgenden Beschluss gefasst:
„Aufgrund der Verwaltungsvorlage BV/1105/XIX vom 20.01.2026 und des CDU-Antrages 1102/XIX vom 16.03.2026 wird wie folgt beschlossen:
- Der Landkreis Hildesheim verzichtet ab dem 01.01.2026 gegenüber den betreffenden Städten und Gemeinden sowie dem Kreissportbund Hildesheim auf die Erhebung der Nutzungsentschädigung bei Vergabe der kreiseigenen Sporthallen an im Sinne von § 1 der Sportförderrichtlinie des Landkreises förderungswürdige Sportvereine sowie für Veranstaltungen der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der anerkannten Wohlfahrtsverbände, der Musik- und Gesangvereine, der Kulturvereinigungen, der Kulturvereine und der Musikschulen mit jeweiligem Sitz im Landkreis Hildesheim. Für die Gemeinden, in denen keine kreiseigenen Sporthallen oder kreiseigene und nicht kreiseigene Sporthallen vorhanden sind, soll für die o. a. Nutzer eine entsprechende Förderung mit dem Ziel erfolgen, dass sie zumindest in etwa gleich gefördert werden. Als eine Möglichkeit ist die Förderung von Übungsleitern usw. zu berücksichtigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Vereinbarungen mit den Städten und Gemeinden dahingehend anzupassen und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Die Verwaltung/Landrat wird beauftragt, dem Kreistag ein Konzept zur Beratung und Beschlussfassung spätestens in seiner Sitzung am 25.06.2026 vorzulegen. Dabei sind die Überlegungen hierzu aus dem Kreis der Bürgermeister/innen unserer Städte und Gemeinden über den NSGB einzubinden.“
Antrag zur Tagesordnung:
Wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Umsetzung des Kreistagsbeschusses vom 19.03.2026 zum Tagesordnungspunkt 16 – Aussetzung der Sporthallennutzungsentgelte“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen der Fachausschüsse und des Kreisausschusses aufzunehmen.
Anfrage:
- In welchen Gemeinden gibt es welche a) kreiseigene, b) gemeindeeigene und c) sonstige Sporthallen? Welche dieser Sporthallen werden derzeit aufgrund welcher Regelungen von wem genutzt?
- Bei welchen einzelnen Haushaltsstellen waren oder sind in welcher Höhe Haushaltsmittel für 2024 und 2025 sowie für 2026 zur Förderung der in Satz 1 des o.a. Kreistagsbeschlusses genannten a) Vereine und Verbände sowie b) welcher Gemeinden eingeplant? Welche a) einzelnen Gemeinden und b) einzelnen Vereine und Verbände in welchen Gemeinden haben vom Landkreis in 2024 und 2025 für welche Maßnahmen aufgrund welcher Regelungen und Beschlüsse tatsächlich Zuschüsse in welcher Höhe erhalten?
- Welche Gemeinden und welche einzelnen Vereine und Verbände in welchen Gemeinden hätten in den Jahren 2023, 2024 und 2025 welche Zahlungen nicht leisten müssen, wenn Satz 1 des o.a. Kreistagsbeschlusses bereits am 31.12.2022 in Kraft getreten wäre?
- Unter welchen Bedingungen (Satzungen, Richtlinien usw.) dürfen welche einzelnen der im o.a. Kreistagsbeschluss angesprochenen Vereine und Verbände Hallen des Landkreises nutzen?
- Welche Regelungen (Satzungen oder Richtlinien) des Landkreises Hildesheim müssen oder sollen zur Umsetzung des o.a. Kreistagsbeschlusses geändert und neu erlassen werden?
- Gegenüber welchen Gemeinden hat der Landkreis eine Minderung der gemeindlichen Ausgaben für die Vereinsförderung oder den Bau bzw. die Unterhaltung von Sportstätten oder öffentlichen Gebäuden wann und in welcher Form gefordert oder angemahnt?
Begründung:
Zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses ist es erforderlich, möglichst kurzfristig alle relevanten Daten zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
