Ausstattung Rettungsdienstfahrzeuge

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 14.01.2026

Ausstattung Rettungsdienstfahrzeuge

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

ergänzend zu unserer Anfrage Nr. 461/XIX vom 08.01.2026 zur Ausstattung Rettungsdienstfahrzeuge bitten wir Sie, uns folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Minuten betrug für Einsätze nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG in den einzelnen Jahren seit 2022 die Zeit
    a) zwischen Eingang der Meldung bis zum Eintreffen des Rettungsmittels am Einsatzort
    b) zwischen Eingang der Meldung bis zur Übergabe des Patienten an ein Krankenhaus?
  2. In wie vielen Fällen sind aus jeweils welchen Gründen in den vergangenen sechs Monaten bei Hilfeersuchen bzw. Anforderung von Rettungsmitteln kein RTW, NKTW, KTW oder Notarztwagen alarmiert oder eingesetzt worden?
    Was hatte dies für die Patienten für Folgen? Welche dienstrechtlichen Maßnahmen wurden dazu getroffen? Wurden oder werden Geschädigte über ggf. bestehenden Schadensersatzansprüche informiert?
  3. Wie oft wurden in den vergangenen zwei Jahren Rettungsdienstfahrzeuge nach der DIN EN 1789 Typ C, Rettungswagen (RTW), anstelle
    a) eines Rettungsdienstfahrzeuges nach der DIN EN 1789 Typ B, Notfallkrankentransportwagen (N-KTW), von denen es zwei in Hildesheim und einen in Gronau gibt,
    b) eines Rettungsdienstfahrzeuges nach der DIN EN 1789 Typ A1 und A2 Krankentransportwagen (KTW)

eingesetzt, obwohl dafür im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG keine Notfallmeldung vorlag?

Mit freundlichen Grüßen

Friehelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

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