Bearbeitungsdauer von Sozialhilfeanträgen

Antrag gem. § 7 Geschäftsordnung;
Gewährung von Sozialhilfe 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

unter Hinweis auf unsere Anfrage vom 24.02.2014 und Ihre Antwort vom 22.04.2014 bitten wir Sie, das Thema “Bearbeitung von Anträgen auf Sozialhilfe“ in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Die in der o.a. Antwort der Kreisverwaltung genannte Bearbeitungszeiten sind zumindest in Teilen völlig unakzeptabel und entsprechen zumindest nicht den Intentionen der zugrunde liegenden Gesetze. Sie müssen im Interesse der leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich in erheblichem Umfang auf ein vertretbares Maß verringert werden.

Die für eine kürzere Bearbeitungszeit erforderlichen Maßnahmen sowie Vorgaben für die Bearbeitungsdauer sind zu erörtern und festzulegen.

In diesem Zusammenhang wäre auch aufzuzeigen, in welchen Bereichen ohne zwingende Zeitvorgaben oder direkte Auswirkungen auf den Bürger derzeit Personal eingesetzt wird und ob eine zumindest zeitweise Umsetzung möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen                                                        

gez. Friedhelm Prior
Sozialpolitischer Sprecher                                                                     
der Gruppe CDU/FDP

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