Herrn Landrat
Bernd Lynack
im Hause
Hildesheim, den 11.02.2022
Behindertenparkausweise
Anfrage gem. 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
der blaue EU-Parkausweis wird für Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen (Merkzeichen Bl) auf Antrag ausgestellt. Er stellt damit einen wichtigen Bestandteil zur Teilhabe von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen an der Gesellschaft dar. Daneben gibt es Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen zum Parken in Halteverboten oder bestimmten Parkzonen sowie Überschreiten der vorgeschriebenen Parkzeiten (orangener Parkausweis). Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, haben die zuständigen Straßenverkehrsbehörden den orangenen Behindertenparkausweis auszustellen
Wie von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis Hildesheim an uns herangetragen wurde, sind langjährigen Inhabern des orangenen Behindertenparkausweises eben dieser von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Hildesheim zum Jahreswechsel 2021/2022 nicht weiterbewilligt worden, obwohl die jeweils vorliegenden Voraussetzungen der antragstellenden Bürgerinnen und Bürger unverändert waren.
Vor dem o. a. Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Wie viele EU-Parkausweise und wie viele orangene Behindertenparkausweise sind in den Jahren 2020 und 2021 vom Landkreis Hildesheim a) beantragt und b) mit welcher Begründung abgelehnt worden?
Wann und wie haben sich die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausstellung des orangenen Behindertenparkausweise geändert?
Aus welchen Gründen werden im Landkreis Hildesheim Weiterbewilligungen des orangenen Behindertenparkausweises, trotz gleichbleibender Voraussetzungen bei den antragstellenden Bürgerinnen und Bürgern, nicht mehr vorgenommen?
Mit freundlichen Grüßen
gez.Friedhelm Prior gez. Laura Hopmann MdL Fraktionsvorsitzender Kreistagsabgeordnete